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"Luftpiraterie" eine westliche Alltagspraxis? – Früher erzwungene Landungen von Passagierflugzeugen

Nach der Festnahme des weißrussischen Bloggers Protassewitsch wegen Extremismus – möglich geworden durch eine Bombendrohung gegen das von ihm genutzte Flugzeug und die daraufhin erfolgte Landung in Minsk – wurden Vorwürfe wegen angeblicher "Luftpiraterie" laut. "Doppeldenk" in Reinkultur?
"Luftpiraterie" eine westliche Alltagspraxis? – Früher erzwungene Landungen von PassagierflugzeugenQuelle: Reuters © Juan Karita/AP/Andrius Sytas/File Photo/File Photo

Kommentar von Joe Bessemer

Nachdem Roman Protassewitsch, Mitbegründer und früherer Betreiber des oppositionellen Telegram-Kanals Nexta, auf dem zum Sturz des amtierenden weißrussischen Präsidenten aufgerufen wurde, sowie Begründer und Leiter von "Belarus des Großhirns" als eines weiterer derartiger Kanal (beide Kanäle werden momentan von Polen aus betrieben), in Minsk festgenommen wurde, erhob man im Westen lautstarke Vorwürfe gegen den weißrussischen Staat – wegen angeblicher Luftverkehrspiraterie:

Die auf eine Bombendrohung hin erfolgte Zwischenlandung der Ryanair-Maschine, in welcher der Blogger reiste, in Minsk sei doch entweder eine false flag-Operation des – ganz nach sowjetischem Vorbild – immer noch unter KGB firmierenden weißrussischen Nachrichtendienstes oder aber ein Akt unverhohlener Luftpiraterie. So lautet jedenfalls der Tenor der meisten Mainstream-Medien und zahlreicher Politiker im Westen.

Ohne auf den Aspekt der Vorwürfe eingehen zu wollen, ob hier die Zwischenlandung einer den eigenen Luftraum durchquerenden Maschine mit einem im Lande polizeilich Gesuchten an Bord erschlichen oder erzwungen wurde, kann man allerdings die implizite Prämisse dieser Hysterie in Augenschein nehmen. Und diese Prämisse ist wichtig: Denn sie zeugt vom Orwellschen "Doppeldenk" und offenbart die Scheinheiligkeit all dieser Aufgeregtheit.

Vorausgesetzt wird implizit, dass ein Vorgehen, wie es in diesem Fall den Geheimdiensten und der Regierung Weißrusslands vorgehalten wird – nämlich im eigenen Luftraum irgendwelche Passagiermaschinen zu Zwischenlandungen zu bewegen, um der einen oder anderen Person an Bord habhaft zu werden – etwas bisher so gut wie nie Dagewesenes sei, auf jeden Fall aber etwas ungeheuer Verwerfliches. Indes genügt ein Blick in die jüngste Geschichte der zivilen Luftfahrt, um sagen zu können: Das Erste stimmt mitnichten – und wenn der kollektive Westen auf der zweiten Implikation beharrt, so ist das jedes Mal ein "Schuss ins eigene Knie" – mit Kugeln aus einer vom Westen eigenhändig geöffneten (oder sollte man lieber sagen: geladenen?) Büchse der Pandora.

Der Vorfall rekapituliert

Die Behörden der Republik Weißrussland hatten am Sonntag der Besatzung eines Ryanair-Flugzeugs, das auf dem Weg von Athen nach Vilnius weißrussischen Luftraum überquerte, eine – wie es hieß – per E-Mail eingegangene Bombendrohung gegen dieses Flugzeug über Funk weitergegeben. Wie in solchen Fällen üblich, wurden unter anderem auch die Zuständigen am Zielflughafen über die Lage informiert. Die weißrussischen Fluglotsen rieten den Piloten, in Minsk zu landen. Dieser Empfehlung gingen die Piloten nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft nach – obwohl auch das Flugziel Vilnius nicht mehr weit entfernt war.

Nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen Minsk konnten die mehr als hundert Fluggäste ihren Flug mit mehrstündiger Verspätung fortsetzen – allerdings ohne den international gesuchten Politaktivisten Roman Protassewitsch und seine Freundin Sofia Sapega, die beide festgenommen wurden. Daneben leitete Weißrusslands Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen wissentlicher Falschmeldung einer Bombendrohung ein.

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Unmittelbar danach folgten Drohungen aus dem Westen gegen die weißrussische Regierung. Und die klingen recht brachial: "Das unverschämte und illegale Verhalten des Regimes in Belarus wird Konsequenzen haben", schrieb die Kommissions-Präsidentin der Europäischen Union (EU) Ursula von der Leyen am Sonntagabend bei Twitter, und sie nannte die Landung eine "Entführung". Andere sprechen von einer "Zwangslandung".

Die Möglichkeit einer solchen Interpretation war auf den ersten Blick dadurch gegeben, dass ein MiG-29-Jagdflugzeug der weißrussischen Luftverteidigung zum Geleit abkommandiert wurde – im Westen ist denn auch von einem "Abfangen" der Passagiermaschine die Rede, Beispiele liefern Artikel der Mainstream-Medien Stern oder auch Die Zeit.

Eine Abfangmission geht anders vonstatten

Indes startete die Mikojan-Gurewitsch eine halbe Stunde nach Weitergabe der Bombendrohung und bereits nach der Entscheidung durch die Ryanair-Piloten, umzukehren und in Minsk zu landen. Auch blieb das Jagdflugzeug stets in einiger Distanz zur Passagiermaschine.

Eine robuste Abfangmission geht in solchen Fällen meist anders vonstatten: Jagdflugzeuge begeben sich in der Regel unmittelbar zur Zielmaschine und versuchen dann, deren Piloten unmissverständlich und nachdrücklich zur erwünschten Kursänderung zu bewegen, sei es zunächst durch Funkkontakt oder bei Nichteinlenken durch Flugmanöver zum Abdrängen – oder schlimmstenfalls durch Warnschüsse aus den Bordkanonen. Selbst dabei wäre aber das Feuern direkt auf jegliche zivile Maschinen (auch auf Transportmaschinen) strengstens untersagt.

Überhaupt war der Einsatz der MiG-29 vor allem der räumlichen Nähe des Atomkraftwerks im weißrussischen Ostrowez auf der neuen Route der Ryanair-Maschine geschuldet. Darauf machte auch der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko aufmerksam:

"Im Durchfluggebiet liegt BelAES. In seiner Nähe fand denn auch das Wendemanöver dieses Flugzeugs statt. Und wenn nun… Ist uns ein Tschernobyl zu wenig? Wie hätten denn die USA in solcher Lage reagiert – eingedenk ihrer traurigen Erfahrung?"

Der Pilot des Jagdflugzeugs sollte also den zivilen Kollegen behilflich sein, bei deren Wendemanöver das Atomkraftwerk weiträumig zu umfliegen und ihnen generell bei zu starker Kursabweichung wieder zum richtigen Kurs verhelfen. Die MiG-29 stieg erst um 13:04 Ortszeit in die Luft, also eine halbe Stunde nach Weitergabe der Bombendrohung, und immerhin 17 Minuten nach der Entscheidung der Ryanair-Piloten, umzukehren und in Minsk zu landen, was offiziell mit dem Aussenden des Mayday-Signals um 12:47 Uhr signalisiert worden war. Entsprechende Erklärungen des Befehlshabers der weißrussischen Luftwaffe und Luftabwehr Igor Golub zitiert  Onliner.by, eine weißrussische Internetzeitung.

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Da auch eine Information über einen angeblichen Konflikt eines Passagiers mit der Besatzung vorlag, war das – zumal angesichts des Wortlauts der Drohung, die Bombe über Vilnius zu zünden, sowie eingedenk der Ereignisse am 11. September 2001 – sicherlich keine überflüssige Vorsichtsmaßnahme. Lina Beišinė, Sprecherin des internationalen Flughafens Vilnius, hatte auf Anfrage der Zeitung Delfi Information vom angeblichen Konflikt an Bord der RYR 1TZ mitgeteilt. 

Auch dass die Ryanair-Piloten ihre Entscheidung, gerade den Flughafen von Minsk anzufliegen und nicht einen anderen Ausweichflughafen – oder gar nach Vilnius weiterzugliegen – nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft selbständig trafen, folgt aus den erwähnten Angaben Beišinės. Und schließlich spricht das Transkript der Funkgespräche der weißrussischen Fluglotsen mit der Besatzung der Passagiermaschine, von dem ein Ausschnitt vom Luftverkehrsdepartment des weißrussischen Ministeriums für Transport veröffentlicht wurde, ebenfalls eine deutliche Sprache – eine Passage daraus (in der vollen Übersetzung von Thomas Röper hier nachzulesen) sei an dieser Stelle zitiert:

"ATC: RYR 1TZ, ich wiederhole, wir haben Informationen von Spezialdiensten, dass Sie eine Bombe an Bord haben. Diese Bombe kann über Vilnius aktiviert werden.
Pilot: Verstanden, Standby.
ATC: 09:31:42: RYR 1TZ aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, auf UMMS zu landen. (Anm.: UMMS ist der Flughafen Minsk)
"

"ATC: 09:44:38: RYR 1TZ bitte um Mitteilung Ihrer Entscheidung?
Pilot: Radar, RYR 1TZ
ATC:RYR 1TZ teilen Sie bitte Ihre Entscheidung mit.
Pilot; 09:44:52: Ich brauche eine Antwort auf die Frage, was der Code des (unverständlich) grün, gelb oder rot ist.
ATC: Standby.
ATC:09:45:09 RYR 1TZ sie sagen, der Code ist rot.
Pilot: Verstanden, in diesem Fall bitten wir um Halten der aktuellen Position.
ATC: RYR 1TZ Roger, halten Sie Ihre Position, halten Sie FL390 Kurs nach eigenem Ermessen.

Pilot:09:47:12: RYR 1TZ wir deklarieren einen Notfall MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY RYR 1TZ. unsere Absichten wären, zum Flughafen Minsk umzuleiten"

Letztlich bleibt festzuhalten: Die Zuständigen in Weißrussland gingen angesichts der eingegangenen Bombendrohung absolut sachgemäß und regelkonform vor. Von einer Zwangslandung zu sprechen, ist in diesem Fall nicht angemessen:

"Geht man von den derzeit bekannten offiziellen Daten aus, die von Minsk zur Verfügung gestellt wurden, so erfolgte die außerplanmäßige Landung der Ryanair-Passagiermaschine Athen-Vilnius auf dem Flughafen der weißrussischen Hauptstadt in voller Übereinstimmung mit den Regeln für internationale Flüge."

Dies erklärte der Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht AEROHELP, ein Experte auf dem Gebiet des Luftfahrtrechts, Oleg Aksamentow:

"Eine Meldung – selbst wenn sie sich später als falsch herausstellt – über einen Sprengsatz an Bord reicht aus, um eine sichere außerplanmäßige Landung auf einem Flughafen zu gewährleisten. [...] Geschichten mit angeblich verminten Flugzeugen können erfunden werden, aber im Fall der Ryanair-Maschine wissen wir das nicht."

Bei diesem technisch makellosen Vorgehen verbleibt im Kern der Sache nur die Frage, ob weißrussische Sicherheitsbehörden lediglich die Gunst der Stunde nutzten, um des im Lande wegen Extremismus gesuchten Protassewitsch habhaft zu werden – oder aber die E-Mail mit der Bombendrohung eigens zum Erschleichen einer Sicherheitslandung in Minsk selbst fingierten.

Eine solche Annahme muss allen Luftpiraterie-Vorwürfen gegen Weißrussland zugrunde liegen, sofern ihre Urheber sich der oben dargelegten Fakten bewusst sind.

Geschichte erzwungener Landungen – ein Überblick

Wer jedoch unter der Prämisse, die Bombendrohung gegen die RYR1 TZ sei von Weißrussland fingiert worden (sei dies nun wahr oder falsch), lauthals hysterische Vorwürfe des staatlichen Terrorismus, der Flugzeugentführung und Piraterie im Luftverkehr erhebt, der lässt etwas unerwähnt – egal ob unbewusst oder absichtlich: Die Praxis, Flugzeuge von Drittländern zwangsweise zum Landen zu nötigen, um irgendwelcher Personen an Bord habhaft zu werden, ist keineswegs ein Novum Weißrusslands unter Lukaschenko – sondern wurde längst von den Staaten des kollektiven Westens etabliert. Einen Überblick geben folgende Beispiele.

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Im Oktober 1956 zwangen französische Jagdmaschinen ein Flugzeug auf dem Weg von Marokko nach Tunesien, in Algerien zu landen. Fünf Führungsfiguren der algerischen Unabhängigkeitsbewegung wurden verhaftet – darunter Algeriens künftiger Präsident Ahmed Ben Bella. Sie planten, in Tunesien an einer Konferenz zur Zukunft der Region Maghreb teilzunehmen.

Im Jahr 1985 zwangen US-Kampfflugzeuge eine ägyptische Passagiermaschine unterwegs von Ägypten nach Tunesien zur Landung auf einem US-Luftwaffenstützpunkt in Italien. Vier mutmaßliche Mitglieder der Front zur Befreiung Palästinas, der Entführung des italienischen Kreuzfahrtschiffs Achille Lauro verdächtigt, wurden festgenommen und in Italien zu langen Haftstrafen verurteilt.

Im Jahr 2010 wurde nach den Angaben Irans durch Jagdflugzeuge der iranischen Luftwaffe ein Passagierflugzeug zur Landung gezwungen und Abdolmalek Rigi, mutmaßlich Leiter der sunnitischen Extremistengruppierung Dschundollah, festgenommen. Start- und Zielort des Fluges waren nach Angaben der BBC nicht genau zu ermitteln; Rigi soll allem Anschein nach von Dubai nach Kirgisistan unterwegs gewesen sein.  

Im selben Jahr wurde ein Flug von Paris nach Mexico-Stadt aus dem US-Luftraum zum Flughafen im kanadischen Montreal umgeleitet, dort wurde dann ein Fluggast, der auf der US-Flugverbotsliste stand, festgenommen.

Im Krieg ist jedes Mittel recht

Im Oktober 2012 zwangen türkische Kampfflugzeuge eine syrische Passagiermaschine auf deren Flug aus Moskau nach Damaskus, unplanmäßig auf dem Flughafen Ankara-Esenboğa zwischenzulanden. Nach einer Durchsuchung erklärten türkische Behörden, "illegale Materialien" an Bord vorgefunden zu haben. In dieser Zeit war der Konflikt in Syrien bereits entbrannt – auch zwischen Syrien und der Türkei gab es Scharmützel und gegenseitigen Artilleriebeschuss über die gemeinsame Grenze hinweg. Ein Aufschrei im Westen blieb allerdings aus: Die Regierungen der NATO-Staaten – damals von der Idee eines  "Regimewechsels" in Syrien hellauf begeistert – priorisierten ihre "Solidarität" mit der Türkei zulasten der internationalen Regeln der Zivilluftfahrt.

Von den USA zur Zeugenbefragung zwangsgelandet

Am 05. Januar 2004 wurde das Privatflugzeug von Andrei Wawilow – ehemaliger russischer Vize-Finanzminister, damals Mitglied des russischen Föderationsrates – in den USA auf dem Flughafen von Palm Beach zwangsgelandet. Dies ordnete der Bundesstaatsanwalt für den Bezirk Nordkalifornien an. Nachdem Wawilow und seine Frau einem vierstündigen Verhör zur Sache des damaligen ukrainischen Premiers Pawlo Lasarenko unterzogen worden waren, ließen die US-Sicherheitsbehörden sie wieder frei. Sie mussten sich aber bereiterklären, sich gegebenenfalls im Ski-Urlaubsort Aspen (dem Zielort ihres Fluges) weiteren Zeugenbefragungen zu unterziehen. Am 20. Januar desselben Jahres kehrte das Paar wieder nach Russland zurück. Die ursprünglich geplante Flugroute lautete Moskau-Barbados-Aspen.

Selbstgewährte Ausnahme der USA von Befolgung des Prinzips diplomatischer Unversehrtheit

Der bisher gravierendste Verstoß gegen Regeln des zivilen Luftverkehrs dürfte ebenfalls im Auftrag der USA begangen worden sein. Beteiligt an jenem Komplott waren allerdings auch Frankreich, Spanien, Portugal und Österreich – die Rede ist natürlich vom diplomatischen Eklat um den Flug des Präsidenten Boliviens Evo Morales von Moskau nach Bolivien im Jahr 2013.

Die drei erstgenannten Staaten verweigerten der Präsidentenmaschine die Überfluggenehmigung, sodass die Besatzung mangels Treibstoff für Alternativrouten notgedrungen in Wien landen musste. Dort wurde das Flugzeug schließlich – gemäß dem offenkundigen Zweck der ganzen Aktion – nach dem US-Whistleblower Edward Snowden durchsucht, den die USA wegen Gerüchten um dessen mögliches bolivianisches Asyl fälschlicherweise an Bord vermuteten. Dies muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die USA samt ihrer Verbündeten nahmen ein Todesrisiko der Insassen einer Zivilmaschine – einer davon war sage und schreibe ein amtierendes Staatsoberhaupt – in Kauf, weil sich, wenn auch nur theoretisch, die Möglichkeit bot, einen Whistleblower festzunehmen.

Wie weit es mit der moralischen Integrität des Westens im Allgemeinen und der USA im Besonderen in solchen Fragen her ist, zeigt sich unter anderem daran, aufgrund welcher Informationspreisgabe Snowden eine derartige Aufmerksamkeit der US-Behörden auf sich gezogen hatte – ging es doch schließlich um ein illegales, aber dennoch weltumspannendes Überwachungsnetzwerk, das die National Security Agency unter Mitwirkung anderer engster Verbündeter wie Australien oder Großbritannien aufgebaut hatte. 

Ein Vergleich von Snowden mit der Person des in Minsk festgenommenen Protassewitsch, so angebracht und lohnend er auch sei, wäre an dieser Stelle ein viel zu weiter Exkurs. Nichtsdestotrotz steht es dem Leser natürlich frei, solche Vergleiche selbständig fortzuführen. Informationen zu Protassewitsch findet man unter anderem hier oder auch hier.

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Besonders pikant wird die Sache im Kontext des aktuellen Ryanair-Vorfalls in Weißrussland: Besagter Edward Snowden, der im Asyl in Russland – einem wichtigen Verbündeten und dem Partner Weißrusslands im Unionsstaat – lebt, erhob gegen Weißrussland ohne jede Zurückhaltung harsche Vorwürfe:

"Die Landung eines Flugzeugs zur Festnahme von Dissidenten ruft stets Empörung hervor. Das ist ein moderner Ausdruck der unter Bush praktizierten 'außerordentlichen Auslieferung'."

Diese als extraordinary rendition bekannte Praxis der US-Geheimdienste wurde in den 2000er Jahren berüchtigt, weil dabei sogenannte Terrorverdächtige an Orte entführt wurden, wo man sie anschließend menschenunwürdigen Befragungsmethoden und auch eindeutiger Folter aussetzte. Der Whistleblower resümierte:

"Dagegen gilt es vorzugehen – unabhängig davon, unter wessen Flagge es geschieht."

"Polen und Rumänien treiben schon länger ihr Unwesen der Luftpiraterie"

Zwei weitere Beispiele dafür, was man sich heute im Westen konsequenterweise selbst als "Luftpiraterie" vorwerfen müsste, betrafen den Chef des russischen staatlichen Weltraumkonzerns Roskosmos Dmitri Rogosin. Der kommentierte dementsprechend auch die jüngsten Forderungen des polnischen Außenministers Mateusz Morawiecki, den EU-Luftraum für weißrussische Fluggesellschaften zu sperren.

Im Jahr 2014 flog Rogosin in seiner damaligen Funktion als russischer Vize-Premierminister und Präsidialer Sonderbeauftragter für Transnistrien von Moskau nach Chișinău (Chișinău). Da er auf den Sanktionslisten der USA und der EU stand, hatten die Ukraine, Polen und Ungarn seiner Maschine den Überflug verboten, und so wurde eine Ausweichroute über das Schwarze Meer und die Türkei gewählt. Unter diesen Umständen versuchten schließlich die Regierungen Rumäniens und Bulgariens, Rogosins Sondermaschine zur Landung auf einem ihrer Flughäfen zu zwingen – "um einen Politiker unter Sanktionen festzunehmen", so Rogosin in seinem Telegram-Kanal. 

Das jüngere dieser zwei zu erwähnenden Beispiele betraf ebenfalls den Flug einer russischen Delegation in die moldauische Hauptstadt: Im Sommer 2017 verweigerten Rumänien und Polen einer Maschine mit Diplomaten den Überflug – und zwar erst in letzter Minute, als sie sich bereits im Anflug auf die entsprechenden Staatsgrenzen befand, obwohl die entsprechenden Flugrouten den Regierungen beider Länder lange genug im Voraus mitgeteilt worden waren.

"Die letzten Treibstoffreste gereichten der Maschine dann zu einer Landung in Minsk. […] Polen und Rumänien treiben schon lange ihr Unwesen der Luftpiraterie."

Die Hysterie im Westen brachte Rogosin folglich nur damit in Verbindung, dass nun mit Protassewitsch einer "ihrer Agenten" gefasst wurde:

"Von da her sollten die polnischen Herrschaften sich in Konsequenz üben und ihr Gedächtnis trainieren. Einen Anschlag auf die Unversehrtheit des Vizepremiers und Mitglieder einer Regierungsdelegation Russlands sowie die Unversehrtheit der Flugzeugbesatzung halten sie für die Norm, über gröbste Verstöße gegen Sicherheitsregeln im Flugverkehr regen sie sich nicht auf – doch als ihr Agent gekrallt wurde, da hat der ganze Hühnerstall der NATO-Jugend losgegackert. "

Glashausbedingte Zurückhaltung der Ukraine

Im Jahr 2016 ließ der ukrainische Geheimdienst SBU die Bodenkontrolle am Flughafen Kiew-Schuljany eine gerade erst von dort gestartete Maschine der weißrussischen Fluggesellschaft Belavia vor der Grenze zu Weißrussland zurückholen. Grund hierfür war der Fluggast Namens Armen Martirosjan – ein Aktivist der nach dem ukrainischen Putsch von 2014 nunmehr in der Ukraine "oppositionellen" Antimaidan-Bewegung, den das offizielle Kiew fassen wollte. Die Besatzung des bereits über der Grenze zu Weißrussland befindlichen Flugzeugs ging auf diese Forderung ein – vielleicht auch deswegen, weil die Fluglotsen andernfalls den Einsatz von Jagdflugzeugen der ukrainischen Luftwaffe explizit angedroht hatten:

"‘Belavia-840‘, hier Kiew-Radar.

-     Höre.

‘Belavia-840‘, eine Anordnung ist eingegangen: Sie müssen unbedingt zum Ausgangsflughafen [Kiew-]Schuljany zurückkehren. Bei Nichtbefolgung wird die Luftwaffe zum Abfangen beordert.

-     Na was ist denn passiert?

Kann es nicht über offenen Funk weiterleiten, ‘Belavia-840‘. Nach Ankunft werden Sie alles erfahren."

Nach Landung in Schuljany nahmen ukrainische Sicherheitsbehörden Armen Martirosjan fest. Weil der Antimaidan-Aktivist über einen armenischen Pass verfügte, konnte die Botschaft Armeniens einschreiten und die Freilassung Martirosjans erwirken.

Möglicherweise kamen gerade darum in den Reaktionen aus dem offiziellen Kiew zum Vorfall in Weißrussland zunächst keine Ausdrücke wie "Terrorismus in der Luft", "Passagiere als Geiseln" oder "Kapern eines Flugzeugs wie bei den Piraten" vor – und das, obwohl man sich dort mit den Kollegen in Minsk momentan nicht ganz so grün ist.

Mag der Vorfall mit dem Flugzeug des bolivianischen Präsidenten Evo Morales bisher auch der eklatanteste Fall gewesen sein – nicht an diesem, sondern am Beispiel von Martirosjan zeigt sich die Heuchelei des kollektiven Westens geradezu plakativ. Hier lohnt sich ein Vergleich mit der Sache um die Ryanair RYR1 TZ:

Kiew ließ im Jahr 2016 ultimativ eine Maschine zurückholen – die weißrussischen Behörden gaben lediglich eine Bombenwarnung weiter.

Ukrainische Behörden drohten unmissverständlich mit Gewalt – das weißrussische Jagdflugzeug hingegen wurde lediglich zum Geleiten der irischen Passagiermaschine aus beträchtlicher Ferne um das Atomkraftwerk BelAES herum abkommandiert und näherte sich dem Flugzeug gar nicht erst.

Eine Entschuldigung der ukrainischen Seite blieb aus; Ersatzzahlungen an die Fluggesellschaft Belavia oder deren Fluggäste ebenfalls. Aufregung im Westen? Oder gar Sanktionen gegen die Ukraine? Fehlanzeige. Doch nun, wo es gegen Weißrussland geht, bläst der kollektive Westen zur Hetze – und das, obwohl Zwangslandungen zum Zwecke von Verhaftungen von Fluggästen und darunter auch Dissidenten dort seit über einem halben Jahrhundert salonfähig gemacht wurden.

Ob man angesichts solcher Diskrepanzen von Doppelstandards oder gleich von Orwellschem "Doppeldenk" sprechen sollte, kann jeder für sich selbst entscheiden.

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