Europa

Wieso verurteilte Bundesregierung nie forcierte Landungen von Evo Morales und Dissident in Kiew?

Kanzlerin Angela Merkel spricht im Zusammenhang der mutmaßlich erzwungenen Landung der Ryanair-Maschine von einem "beispiellosen Vorgehen der belarussischen Autoritäten", Heiko Maas von "Grenzüberschreitung". Doch gab es zuvor mehrere Präzedenzfälle, in denen Flugzeuge zur Landung gezwungen wurden, weil man Dissidenten habhaft werden wollte. Etwa 2013 im Zusammenhang mit Edward Snowden oder 2016 mit einem regierungskritischen Journalisten in Kiew. Wieso schwieg die Bundesregierung damals?

Im Oktober 2013 schlossen mutmaßlich auf direkten Druck der US-Regierung mehrere EU-Staaten ihren Luftraum für die aus Moskau kommende Präsidentenmaschine des ersten indigenen Präsidenten Boliviens, Evo Morales. Die USA hatten den Verdacht, dass sich an Bord der NSA-Whistleblower Edward Snowden befände.

Der Jet, der als Präsidentenmaschine eigentlich unter besonderem diplomatischem Schutz stand, musste dann in Wien zwangsweise landen. Im Oktober 2016 forcierten ukrainische Sicherheitskräfte unter Androhung des Einsatzes von Kampfjets die Landung des Belavia-Flugs 737 in Kiew, weil sich der Maidan- und regierungskritische Journalist Armen Martirosyan an Bord befand. Dieser wurde dann aus dem Flugzeug geholt und einer "Befragung" unterzogen. 

In beiden Fällen gab es keinerlei Kritik oder Verurteilung von Seiten der Bundesregierung. RT DE-Redakteur Florian Warweg wollte vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz in Erfahrung bringen, wieso die Bundesregierung diese forcierten und nachweislich rechtswidrigen Landungen nicht verurteilt hat und was laut Einschätzung der Regierungssprecher den Unterschied in der Bewertung ausmacht. 

FRAGE WARWEG:

Ich möchte auf die forcierte Landung der Präsidentenmaschine von Morales im Oktober 2013 und die forcierte Landung eines Belavia-Fluges im Oktober 2016 nach Kiew hinweisen, bei dem ein regierungskritischer Journalist, Marten Martirosyan, aus dem Flugzeug geholt wurde. Warum wurde das nicht ebenfalls verurteilt? Was macht hier nach Einschätzung der Bundesregierung den Unterschied aus?

Die Protokolle des Funkverkehrs sind jetzt veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, die Piloten hätten selbstständig und proaktiv entschieden, in Minsk zu landen. Liegen der Bundesregierung die Protokolle vor? Wenn ja, wie lautet die Einschätzung?

SEIBERT:

Die von der belarussischen Führung verbreitete Erklärung mit der Hamas-Bombendrohung hat ohnehin wenig Glaubwürdigkeit. Den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verliert sie dadurch, dass das Regime den Vorfall praktischerweise genutzt hat, um einen unliebsamen Journalisten und seine Partnerin zu verschleppen.

Heute ist der Internationale Tag der Pressefreiheit. Vielleicht erinnern wir uns daran, dass das doch sehr viel damit zu tun, nämlich mit dem erbarmungslosen und permanenten Vorgehen des belarussischen Regimes gegen Oppositionelle, gegen Aktivisten, gegen Menschen, die ihr Recht auf friedliche Demonstration ausüben wollen, und gegen Journalisten. Das ist das Wesentliche, was jetzt im Vordergrund steht. Deswegen haben der Europäische Rat und auch die Bundeskanzlerin gestern ganz klar von einem beispiellosen Vorgang gesprochen.

Schiefe Vergleiche oder Gleichsetzungen helfen da nicht weiter. Wir beziehen uns jetzt hier auf das Wesentliche. Das ist, dass man sehr klar Stellung bezieht zu dem, was Weißrussland da gemacht hat, und dass man sehr klar die Forderung wiederholt, dass Roman Protasewitsch und Frau Sapega sofort freizulassen sind.

Mehr zum Thema - Ryanair-"Entführung": Piloten entschieden Landung in Minsk – wie veröffentlichter Funkverkehr belegt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.