Nordamerika

Ghislaine Maxwell will im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs nicht aussagen

Die frühere Partnerin von Jeffrey Epstein weigert sich, im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs auszusagen. Ghislaine Maxwell zufolge habe die Staatsgewalt ihren Fall nicht zweifelsfrei bewiesen. Die Schlussplädoyers sollen bereits am Montag beginnen – früher als erwartet.
JANE ROSENBERGQuelle: Reuters

Die wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Ghislaine Maxwell will im Prozess gegen sie nicht aussagen. Die ehemalige Partnerin von Jeffrey Epstein sagte am Freitag auf die Frage der Richterin, ob sie in den Zeugenstand treten wolle:

"Die Staatsgewalt hat ihren Fall nicht zweifelsfrei bewiesen. Es gibt also keinen Grund für mich, auszusagen."

Der Prozess gegen Maxwell hatte Ende November begonnen. Es wurde zunächst damit gerechnet, dass er sechs Wochen dauern würde. Zu einem Prozess gegen den bestens vernetzten Multimillionär – und Bekannten unter anderem von Bill Clinton, Donald Trump, Bill Gates und Prinz Andrew – kam es nie, weil er im Jahr 2019 tot in seiner Gefängniszelle gefunden wurde. Gerichtsmediziner kamen zu dem Schluss, dass Epstein Suizid begangen hatte.

In dem Prozess gegen die 59-Jährige will die Staatsanwaltschaft die Jury davon überzeugen, dass die langjährige Vertraute Epsteins eine zentrale Rolle beim Missbrauch von Minderjährigen gespielt hat. Die zu verhandelnden Fälle reichen von 1994 bis 2004, die mutmaßlichen Verbrechen sollen in Epsteins Anwesen in New York, Florida, Santa Fe und London begangen worden sein. Maxwell ist in sechs Punkten angeklagt, ihr drohen im Falle einer Verurteilung viele Jahre Haft. Sie weist die Vorwürfe zurück. Ihre Anwälte stellen den Fall als juristische Abrechnung an ihrer Mandantin dar, da die Staatsanwaltschaft Epstein nicht mehr belangen könne. Sie sei zum Sündenbock für Epsteins Taten gemacht worden.

Früher als erwartet sollen bereits am Montag die Schlussplädoyers beginnen. Laut CNN haben die Geschworenen dann zwei Tage Zeit für ihre Beratungen, bevor das Gericht wegen der Weihnachtsferien geschlossen wird. Sie können jedoch auch in der darauffolgenden Woche zu weiteren Beratungen für die Urteilsfindung zusammenkommen.

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(dpa)

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