2G und die Menschenwürde
von Dagmar Henn
Seit Corona ist das Leben ein Hürdenlauf, und die Hürden werden, damit das Ganze nicht zu einfach wird, regelmäßig anders aufgestellt. Die neueste Erfindung in diesem Zusammenhang nennt sich "2G" und ist die Weiterentwicklung des schon zutiefst unlogischen "3G" vom Frühjahr. Unlogisch, weil die Annahme, Genesene hätten einen schwächeren Schutz als Geimpfte, sämtlichen Erfahrungen mit anderen Erkrankungen widersprach und inzwischen auch durch Studien über Corona widerlegt ist.
Aber Studien, die nicht vom RKI stammen oder im Widerspruch zu den Annahmen der deutschen Politik stehen, haben Probleme, wahrgenommen zu werden. Auch das ist schon länger so, gleich, ob es um die Sinnhaftigkeit von Masken, die Übertragbarkeit von Atemwegserregern an der freien Luft oder um Erkrankungen Geimpfter geht.
2G soll jetzt also die neue Lösung sein. Dann, so das Versprechen, dürfen Gaststätten und sogar Clubs öffnen, ohne die "Hygieneregeln" genannten Beschränkungen einhalten zu müssen. Das sei, so die Aussage von Politikern, möglich und rechtens. Das bedeutet den Ausschluss Nichtgeimpfter, selbst bei vorliegendem negativem Testergebnis. Kern dieses neuen Modells ist, dass Staat und Politik dabei ihre Hände in Unschuld waschen; sie regen nur an, man könne ja vom Hausrecht Gebrauch machen ...
Eine Hamburger Cafébetreiberin meinte dazu gegenüber der Presse: "Im Winter ohne Terrasse muss ich mich entscheiden für die 2G-Regelung – ob ich will oder nicht, sonst kann ich nicht überleben." So dürfte es vielen gehen, die solche Betriebe führen. Es ist also nur ein scheinbares Wollen; in Wirklichkeit sind es von der Politik gesetzte Zwänge, die zur Umsetzung dieser Regel führen.
Das ist für die politisch Verantwortlichen natürlich angenehm. Schließlich ist der Hintergrund dieser Versuche, 2G durch die Hintertür durchzusetzen, mitnichten der Schutz vor Infektion, sondern vielmehr der Versuch, durch nicht so benannte Strafmaßnahmen die bisher Ungeimpften zur Impfung zu nötigen, indem man sie so weit irgend möglich aus dem Leben aussperrt.
Dabei wird so getan, als sei das alles gar kein Problem und völlig vereinbar mit den Menschenrechten. Das wird spätestens in dem Augenblick problematisch, in dem auch Geschäfte, die den täglichen, lebensnotwendigen Bedarf abdecken, diese Regel übernehmen. Das wird so nicht ausgesprochen, aber der materielle Anreiz ist stark, insbesondere für die Discounter, also jene Geschäfte, in denen sich die ärmeren Teile der Bevölkerung versorgen – mit 2G würden die Beschränkungen für die Zahl der anwesenden Kunden fallen und damit der Umsatz steigen. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Aldi oder Lidl Ungeimpfte vom Einkauf aussperrt.
Das sei ja schließlich eine Frage des Hausrechts, heißt es, und da bestehe Gestaltungsfreiheit. Dabei wird übergangen, dass es eine lange und mühsame politische Auseinandersetzung darüber gab, ob Hausrecht und Vertragsfreiheit tatsächlich über der Menschenwürde stehen. Diese Auseinandersetzung endete in der Entstehung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das die Menschenwürde weitgehend über das Privatrecht stellte.
Wobei der ganze Umgang mit Corona schon eine Flut an faktischen Diskriminierungen ausgelöst hat, die bisher nirgends behandelt wurden. So führten die Hygieneregeln für Arztpraxen nicht nur dazu, dass sich (auch und gerade im Winter) die Patienten nicht mehr im Wartezimmer, sondern in der Warteschlange draußen ballten, was ganz nebenbei jenen Menschen, die eben nicht lange in der Schlange stehen konnten, den Zugang zu medizinischer Versorgung nahm. Was durch die Tatsache, dass viele Ärzte dann entdeckten, dass Impfen profitabler ist als der normale Betrieb, nur noch weiter verschärft wurde.
Die Bedingungen so zu gestalten, dass im Grunde nur noch der Gesunde zum Arzt kann, widerspricht eigentlich nicht nur den Vorgaben des AGG, sondern schon jenen der schlichten Vernunft. Aber auch da sind wir noch lange nicht am Ende der Fahnenstange – es gibt bereits Ärzte, die sich weigern, Nichtgeimpfte zu behandeln. Da reden wir durchaus sehr schnell von unterlassener Hilfeleistung.
Aber zurück zur schleichenden Einführung von 2G. Die Tagesschau kommentierte die Frage so: "Rechtlich zulässig wären die Grundrechtseinschränkungen der Unternehmerinnen und Unternehmer darüber hinaus nur, wenn diese zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer erforderlich sind." Da liegt er auf dem Tisch, der schwarze Peter.
Klar, "Schutz von Leben und Gesundheit" wird mittlerweile höchst irrational definiert. Das wird klar, sobald man die Inzidenzzahlen mal auf die konkreten Verhältnisse umrechnet. Eine augenblickliche Inzidenz von 75 bedeutet nämlich nicht mehr, als dass unter 1.000 getesteten Menschen nicht einmal einer positiv getestet ist, was noch lange nicht heißt, dass er oder sie krank oder ansteckend ist. Und das gilt für Nichtgeimpfte ebenso wie für Geimpfte (wobei neueste Studien nahelegen, dass Geimpfte weitaus ansteckender sein könnten als Nichtgeimpfte).
Weil einer von 1.000 vielleicht ansteckend sein könnte, werden 999 in ihren Lebensumständen massiv eingeschränkt? Und von Kontakten mit anderen abgehalten, die doch vermeintlich durch ihre Impfung geschützt sind? Das bedeutet schlicht, den 999 eine nicht vorhandene Eigenschaft aufgrund einer falschen Pauschalierung zuzuschreiben. Genau das aber ist Diskriminierung.
Nehmen wir doch einen anderen Sachverhalt zum Vergleich, bei dem ebenfalls der "Schutz von Leben und Gesundheit" betroffen ist. Bei männlichen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren liegt die Inzidenz bei Gewaltkriminalität nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts von 2019 zwischen knapp 900 und 1.000. Das heißt, etwa jeder 100. Jugendliche wurde durch eine Gewalttat auffällig. Wenn man hier den gleichen Maßstab anlegen würde wie bei Corona, hätten Diskotheken nur noch weibliches Publikum. Warum geschieht das nicht? Weil es sich um eine Diskriminierung handelt; in diesem Fall der übrigen 99 von 100, die nicht zu gewalttätigem Verhalten neigen.
Erforderlich ist das Wort, das man hier genauer betrachten muss. Das gehört nämlich wieder zu den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit und besagt, dass es kein milderes Mittel gibt, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Der Grund für den Trick, die Entscheidung für 2G in den Bereich des Privatrechts abzuwälzen, liegt genau an diesem Punkt. Es handelt sich nicht um das mildeste Mittel. Die Ausführenden, eben jene privatrechtlich Entscheidenden, werden von den Behörden gezielt getäuscht, indem man ihnen einredet, das sei schon in Ordnung so. Ist es nicht. Weil das AGG eine willkürliche Diskriminierung untersagt, aber die Erforderlichkeit von 2G eben nicht nachweisbar ist.
Natürlich, momentan winken die Gerichte dieser Republik alles durch, gleich, wie sehr es gegen das gegebene Recht verstößt. Das zeigte sich an den Urteilen zu den Demonstrationsverboten. Allerdings, auch wenn die Gerichte es ignorieren, an der politischen Wirkung ändert das nichts. Durch die Propagierung von 2G werden Barrieren gegen Diskriminierungen eingerissen, die in langen Auseinandersetzungen mühsam aufgerichtet wurden.
"Schutz von Leben und Gesundheit" darf eben kein grenzenloses Argument sein. Es muss eine Abwägung mit der Menschenwürde stattfinden, auch im privatrechtlichen Bereich. Wenn eine Diskothek beschließen würde, z. B. alle Syrer und Afghanen unter 30 nicht einzulassen, gäbe es zu Recht eine Welle der Empörung, auch wenn die Inzidenz der Gewaltkriminalität in diesem Fall mindestens um das Zehnfache höher liegt als die Corona-Inzidenz bei Ungeimpften.
Es sind eben die Rechte der Anderen, die nicht beschnitten werden dürfen. Selbst wenn man mit aller Gewalt so tun will, als ginge eine Infektionsgefahr ausschließlich von Ungeimpften aus (was nachweislich falsch ist), blieben auch hier noch bei einer Verzehnfachung der heutigen Inzidenz mindestens 99 von 100 übrig, die keinerlei Gefährdung für Leben und Gesundheit darstellen.
Wenn man aber die Rechte einer doch vergleichsweise großen Gruppe in der Bevölkerung auf derart schwacher Grundlage derart massiv beschneiden darf, ja sogar von offiziellen Stellen immer lauter dazu aufgefordert wird, mit welchem Argument soll dann noch eine Diskriminierung anderer Personengruppen auf Grundlage einer ähnlichen Argumentation verhindert werden?
Was hier geschieht, ist ein Rollback hin zu einer völligen Willkürlichkeit. Es ist schlicht nicht möglich, Rechtsgrundsätze in einer solchen Breite zu durchbrechen, ohne dauerhaften Schaden anzurichten. Das gälte auch dann, wenn die Argumentation dafür schlüssig wäre. Dass sie es nicht ist, macht es nur noch schlimmer.
Es gibt schon seit vielen Jahren gerade im Gesundheitsbereich immer wieder Bemühungen, Risiken zu privatisieren. Beispielsweise von Rauchern oder Übergewichtigen höhere Krankenkassenbeiträge zu verlangen und dabei völlig auszublenden, dass Stress, der durch Armut ausgelöste Zwang, sich billig zu ernähren, und viele weitere Faktoren, die weit außerhalb individueller Kontrolle der Betroffenen liegen, eine große Rolle dabei spielen (beispielsweise das Stressniveau der Mutter während der Schwangerschaft). Der geplante Umgang mit den Ungeimpften ist auch in dieser Hinsicht ein Türöffner. Wenn das von der Gesellschaft widerspruchslos geschluckt wird, werden andere Begründungen für andere Diskriminierungen folgen.
Halb diskriminiert geht nämlich ebenso wenig wie halb schwanger. Und wenn man hundertmal irgendwelche Stadien in Regenbogenfarben beleuchtet.
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