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Fluchtverdacht – Richterin lehnt erneut Kaution für Ghislaine Maxwell ab

Zum dritten Mal lehnte eine Richterin ein Kautionspaket ab, das auf die Freilassung von Ghislaine Maxwell abzielte. Die Ex-Freundin von Jeffrey Epstein wartet auf einen Prozess, in dem ihr vorgeworfen wird, minderjährige Mädchen für den sexuellen Missbrauch durch Epstein rekrutiert zu haben.
Fluchtverdacht – Richterin lehnt erneut Kaution für Ghislaine Maxwell abQuelle: www.globallookpress.com © Keystone Press Agency

Alison J. Nathan, Bezirksrichterin in Manhattan, sagte in einer schriftlichen Entscheidung, dass sich seit ihren beiden vorherigen Urteilen in dieser Sache nichts geändert habe.

Die Anwälte der 59-jährigen Maxwell, deren Prozess für Juli angesetzt ist, argumentierten, dass die Anträge der Verteidigung, die Anklage gegen sie fallen zu lassen, und das Angebot, auf deren britische und französische Staatsbürgerschaft zu verzichten, bedeutend genug gewesen seien, um dem Gericht zu versichern, dass sie zum Prozess erscheinen würde. Sie sagten ferner, dass sie einen pensionierten Bundesrichter mit der Aufsicht über Maxwells finanzielle Angelegenheiten betrauen würden.

"Erfahrung darin, sich der Fahndung zu entziehen"

"Die Einschätzung des Gerichts über die Vorgeschichte und die Persönlichkeit der Beklagten hat sich nicht geändert", schrieb die Richterin. "Die Angeklagte hat weiterhin beträchtliche internationale Verbindungen, familiäre und persönliche Verbindungen ins Ausland, beträchtliche finanzielle Ressourcen und Erfahrung darin, sich der Fahndung zu entziehen."

In Bezug auf das Angebot, auf die Staatsbürgerschaft zu verzichten, sagte die Richterin: "Erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Durchsetzbarkeit und der praktischen Auswirkungen der Verzichtserklärungen trüben die Relevanz, die sie ansonsten für die Beurteilung des Gerichts haben könnten, ob die Angeklagte eine Fluchtgefahr darstellt."

Sie fügte hinzu: "Und dieselbe Ungewissheit – und die Möglichkeit, dass sie sich der Auslieferung erfolgreich widersetzen oder sie zumindest verzögern kann – fördert die Flucht, insbesondere wegen der erheblichen internationalen Verbindungen der Beklagten."

Die Richterin merkte an, dass Maxwell, die US-Bürgerin ist, die Kontrolle über 450.000 Dollar ihres Vermögens behalten wollte, um die Lebenshaltungskosten zu decken, zusammen mit anderen Vermögenswerten, einschließlich Schmuck und anderem persönlichen Eigentum, das möglicherweise Hunderttausende von Dollar wert sei.

"Obwohl diese Beträge ein kleiner Prozentsatz des Gesamtvermögens der Beklagten sein mögen, stellen sie einen immer noch beträchtlichen Betrag dar, der leicht die Flucht erleichtern könnte", so Nathan.

Die Richterin sagte auch, dass sie weiterhin Bedenken habe, dass Maxwell einen "Mangel an Offenheit in Bezug auf ihr Vermögen gezeigt hat, als sie zum ersten Mal verhaftet wurde".

Vor einigen Wochen lehnte die Richterin ein Kautionspaket ab, in dem die Anwälte von Maxwell anboten, 28,5 Millionen Dollar für die Kaution zu hinterlegen, darunter 22,5 Millionen Dollar, die Maxwell und ihrem Mann gehören.

Die Anwälte sagten außerdem, dass Maxwell in einer Wohnung in New York City bleiben könnte, mit bewaffneten Wachen, die sicherstellen würden, dass sie keinen Fluchtversuch unternähme.

Im vergangenen Juli wurde Maxwell in einem Eine-Million-Dollar-Anwesen in New Hampshire  verhaftet. Staatsanwälte behaupteten, sie habe versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Maxwells Anwälte haben darauf bestanden, dass sie sich dort aufgehalten habe, um ihre Familie und sich selbst vor Drohungen zu schützen und um sich dem Blick der Medien zu entziehen.

Die Anklage behauptet, Maxwell habe mindestens drei minderjährige Mädchen in den 1990er Jahren für den sexuellen Missbrauch durch Epstein rekrutiert und teilweise selbst am Missbrauch teilgenommen. Sie hat auf "nicht schuldig" plädiert.

Epstein tötete sich angeblich im August 2019, als er den Prozess wegen Menschenhandels erwartete.

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(rt/ap)

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