Bundestag beschneidet sich weiter selbst: Nun gilt "2G Plus" im Plenarsaal
Klar ist auf jeden Fall eines: Auch für Bundestagsabgeordnete gelten künftig schärfere Regeln, wenn sie an Plenarsitzungen teilnehmen wollen. Aber damit sie überhaupt daran teilnehmen können, müssen die Mitglieder des Bundestages (MdB) schärfere Corona-Auflagen erfüllen – nicht zum ersten Mal.
"2G Plus"
Bekanntlich steigen die offiziell vermeldeten Corona-Infektionszahlen. Also werden auch im Deutschen Bundestag die Sicherheitsmaßnahmen weiter verschärft. In Zukunft soll nur noch Zugang zum Plenarsaal bekommen, wer mindestens doppelt geimpft oder genesen und einfach geimpft ist. Diese Regeln gelten für Abgeordnete und Mitarbeiter, wie der Spiegel unter Berufung auf die dpa meldet. Wobei allerdings zu korrigieren wäre, dass Mitarbeiter keinen Zugang zum Plenarsaal haben.
Zusätzlich müssen die Parlamentarier aber einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese neuen Vorgaben stehen in einem Schreiben des "Direktors beim Deutschen Bundestag" Lorenz Müller an alle 736 Abgeordneten, aus dem die Presseagentur zitiert.
(Keine) Ausnahmen und kontinuierliche Verschärfungen
Von der Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses sind, den Meldungen zufolge, aber nur diejenigen Volksvertreter befreit, die entweder "geboostert" oder aber genesen und doppelt geimpft sind.
Wer weder genesen noch geimpft ist, kann an den Plenarberatungen ab dieser Sitzungswoche nur noch von der Tribüne aus teilnehmen – dies allerdings auch nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses.
Wer als MdB keinen negativen Test vorweisen kann oder sich nicht testen lässt, bekommt keinen Zutritt mehr zum Plenum des Bundestages.
Außerdem müssen ab sofort in allen Gebäuden des Bundestags FFP2-Masken getragen werden. Sogenannte medizinische oder OP-Masken genügen nicht mehr, da sie als weniger sicher bezeichnet werden.
Erst im Dezember 2021 hatte die frisch gewählte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht und die 3G-Regel für das Parlament angeordnet und damit die bis dahin schon geltenden Corona-Regeln des Bundestages verschärft.
Debatte über Impfpflicht – im Bundestag
Die neuen Corona-Vorgaben für die Parlamentarier könnten einige Abgeordnete, die sich bisher nicht gegen COVID-19 haben impfen lassen, eben zu diesem Schritt nötigen. Inwiefern die Freiheit und Gleichheit des Mandats durch die jüngsten Verschärfungen berührt sind, dürfte zusätzlichen Stoff für Debatten liefern, nicht nur im Bundestag.
Zudem erfolgt die Verschärfung politisch zu einem sensiblen Zeitpunkt, als der Bundestag nun in die Debatte über die allgemeine Impfpflicht gegen Corona einsteigen soll. In den Koalitionsfraktionen gibt es bislang keine gemeinsame Haltung zu der Frage, wohl auch deshalb – nicht nur wegen der komplizierten ethischen Frage – soll der sonst geltende Fraktionszwang für diese Entscheidung aufgehoben werden. Gut möglich, dass Abgeordnete aus der Unions- und vielleicht sogar Linksfraktion den Regierungsparteien, sollte es zu einem Gesetzentwurf über die allgemeine Impfpflicht kommen, zur nötigen Mehrheit verhelfen könnten.
Selbstentmachtung des Parlaments
Immer wieder wurde und wird in der Corona-Krise bemängelt, dass sich das Parlament verabschiedet und Gesetzesvorlagen der Regierung nur noch "durchgewunken" habe. Schon im Herbst 2020 hatte das Handelsblatt festgestellt, dass sich der Bundestag "in der Coronakrise entmachten lassen" habe. Die Verschärfung der hauseigenen Corona-Regeln könnte zu einer weiteren Episode jener Geschichte werden, die kritische Juristen bereits unter dem Titel "Wie sich das Parlament in der Pandemie mal wieder selbst aus dem Spiel nimmt" beschrieben.
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