Deutschland

Verbraucherschützer jubeln nach Urteil des BGH: Zinssenkungen in Sparverträgen sind unwirksam

Für Verbraucher und Sparer herrscht eine Dauerkrise. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes könnte zumindest für die Sparer Linderung verschaffen: Zinssätze für langfristige Sparverträge, die von Banken zu niedrig "angepasst" worden sind, sollen nun zugunsten der Sparer nachgebessert werden.
Verbraucherschützer jubeln nach Urteil des BGH: Zinssenkungen in Sparverträgen sind unwirksamQuelle: RT © Legion Media /Beautiful Sports

Ein jahrelanger Rechtsstreit nimmt aus Sicht von Sparern nun ein gutes Ende, wie die Wirtschaftswoche berichtet. Vor allem Sparkassenkunden mit Prämiensparverträgen aus den 1990er und 2000er Jahren können sich demnächst über eine Rückerstattung freuen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in seinem Urteil am Mittwoch  eine – vor allem bei den Sparkassen – damals weit verbreitete Klausel zur Zinshöhe für unwirksam (XI ZR 234/20). In diesen Verträgen konnten die Sparkassen den Zins oft nach eigenem Gutdünken definieren und per Aushang den Kunden mitteilen. Allein zur Musterklage am BGH – die seit 2019 läuft – gegen die Sparkasse Leipzig hatten sich mehr als 1.300 Sparer beteiligt, denen laut der Verbraucherzentrale Sachsen nunmehr im Schnitt 3.100 Euro Zinsnachzahlung zustehen könnten.

Der BGH urteilte konkret, dass die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse unwirksam war, so das Handelsblatt. Dort fehle das "erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen", erklärte der elfte Zivilsenat des BGH. Die Richter werfen der Bank "Änderungen nach Gutsherrenart" gegenüber den Kunden vor, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger sagte, und er resümierte knapp und klar:

"Das ist nicht zulässig."

Zwar legte der BGH keinen neuen Referenzzins fest, der für die Banken verpflichtend sei. Bei den auf langfristiges Sparen angelegten Verträgen muss aber auch ein Referenzzins für langfristige Anlagen ausgewiesen werden. Dieser könne nicht laufend und eigenmächtig von der Bank geändert werden. Nun dürfen sich die betroffenen Sparer auf Nachzahlungen freuen. Der BGH verfügte auch, dass die Sparkasse die variablen Zinsen mit einem relativen Abstand zum Referenzzins verändern müsse.

Ob die Banken nun von sich aus Zinsen zurückzahlen oder erst per Klage dazu gezwungen werden können, sei davon abhängig, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin sich nun entschieden einschaltet. Der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, Michael Hummel, war mit dem Urteil "sehr zufrieden". Er sagte:

"Für uns ist das ein großer Erfolg."

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) reagiert wenig erfreulich darüber, dass der BGH einen relativen Zinsabstand für angemessen hält:

"Das weicht von der bisher allseits verwendeten Zinsberechnung ab. [...] Wir sehen in dem Urteil deshalb nicht unbedingt eine Entscheidung im Interesse der Verbraucher."

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