Deutschland

Schlappe für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Gericht untersagt seinen umstrittenen Google-Deal

Jens Spahn (CDU) kooperiert bei seinem nationalen Gesundheitsportal mit Google und bekam nun eine Abfuhr vom Gericht. Es geht um 160 Krankheiten und etwa 1.000 Begriffe, die direkt mit Spahns neuer Seite "www.gesund.bund.de" verbunden werden. Verlage wie Burda klagten erfolgreich.
Schlappe für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Gericht untersagt seinen umstrittenen Google-DealQuelle: Reuters

Das Landgericht München I hat eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten vorläufig untersagt. Das Gericht sah deutlich einen Kartellverstoß, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind.

Immer mehr Menschen wollen sich den Arzt sparen und googeln nach bestimmten Symptomen oder Krankheiten und landen so auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Wie kommt das zustande? Antwort: Seit Mitte November 2020 sorgt ein Vertrag mit der weltgrößten Suchmaschine aus dem Alphabet-Konzern (Googles Mutterkonzern) für die schnelle Verbindung mit dem deutschen Bundesministerium.

Es sei wichtig, dass man sich auf die Informationen verlassen könne, die man dort finde, meint der Bundesgesundheitsminister und wirbt offen für die prominent in einer großen Wissens-Datenbank eingebunden Informationen.

Zwei deutsche Verlage und weitere Verbände hatten geklagt.

Wie die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz begründete, sei der Betrieb des Gesundheitsportals „keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist“. Die im November geschlossene Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums mit Google habe eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt, weil die Position, auf der auf Suchergebnisseiten zu Krankheitsthemen die Inhalte von gesund.bund.de gezeigt werden, privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung stehe. Diese Infokästen würden „die Aufmerksamkeit der Nutzer von den allgemeinen Suchergebnissen ablenken und auf sich ziehen“.

Unterstützung erhielten die Kläger vom Medienwächter des Landes. Immerhin ging es um Fragen der Pressefreiheit und der Diskriminierung Privater. Der Gesundheitsminister will mit dem Portal "gesund.bund.de" eine Art digitales Wissensmagazin abbilden, was den Wettbewerb auf diesem Sektor immerhin stark verzerrt.

Gleichzeitig sollte es dem Minister und der ganzen Bundesregierung gute Möglichkeiten bieten, alle Neuigkeiten rund um das Thema Corona in ihrem Sinne einseitig darzustellen. Oder andererseits auch gezielt Werbung für seine Politik zu betreiben, wie etwa für den jüngsten Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Unter dem Vorwand, die "Gesundheitskompetenz" der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und "Versorgungspfade" zu beschreiten, will Spahn in diesem Jahr noch rund 4,5 Millionen Euro in das Projekt investieren; im nächsten Jahr sogar knapp 5 Millionen. Da muss er nach der Entscheidung wohl umdenken. Immerhin verpflichtete er sogar die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zur Mitarbeit, Datenübermittlung inklusive.

Für Christoph Fiedler, Geschäftsführer des Bereichs Europa- und Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), ist die Spahnsche  Handlungsweise ein "doppelter Skandal", wenn der Bund ein digitales Gesundheitsmagazin erstellt, obwohl das Grundgesetz genau das verbiete. Darüber hinaus sei es "albtraumhaft", wenn ein mächtiger Internetkonzern (wie Google) dieses Staatsmedium auch noch privilegiert präsentiere.

Auch der Betreiber des Portals "NetDoktor.de" vom Burda-Verlag hat gegen Google und die Bundesrepublik geklagt. Der NetDoktor fürchtet, verdrängt und auf Googles hinteren Seiten zu landen, also diskriminiert zu werden.

Der Staat überschreite nach Auffassung von Burdas Anwälten seine Kompetenzen und verletze die Pressefreiheit.

Pharmaexperten vermuten, dass mit Pharma-Werbung direkt neben Spahns Wissensbox gute Geschäfte zu machen sein können. Jens Richter, Chefredakteur von "NetDoktor.de", sieht bereits deutlichen Rückgang in den Klickzahlen seit dem Start von Spahns Initiative. Der Verlegerverband VDZ stellte sogar die historisch bedeutsame Frage, ob Digitalmonopole gezwungen werden, diskriminierungsfrei zu arbeiten – oder ob sie völlig willkürlich entscheiden dürften, welcher Informationsanbieter auf welche Weise den Nutzern präsentiert wird. Die gerichtliche Entscheidung gibt ihnen Recht. 

Die Klagewelle rollt weiter: Auch der Wort und Bild Verlag ("Apotheken-Umschau") aus Baierbrunn bei München klagt am Landgericht Berlin, und zwar wegen gezielter Behinderung des freien Wettbewerbs und wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Pressefreiheit. Auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat bereits im Dezember ein Verfahren unter dem Anfangsverdacht der Diskriminierung privater Angebote eingeleitet.

Das Gesundheitsministerium verweist dagegen immer noch auf verlässliche, evidenzbasierte Informationen und eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie etwa dem Robert Koch-Institut. So bereite man Informationen nicht nur für Google, sondern potenziell auch für andere Suchmaschinenbetreiber auf. 

Tatsache ist, dass die Entwicklung und der Betrieb des aus dem Boden gestampften Gesundheits-Portals an die Berliner Digitalagentur Valid GmbH vergeben wurden. Zu deren Kunden gehören auch  EON, Schindler oder Siemens.  "gesund.bund.de" gehört also genaugenommen nicht zum Gesundheitsministerium, sondern zu einem Content-Lieferanten.

Deutsche und europäische Medien- und Wettbewerbsschützer versuchen seit Jahren, die Marktübermacht der US-amerikanischen Internetriesen zu regulieren. Google sagt zu den Vorwürfen lediglich, der Algorithmus zur Anzeige der Suchergebnisse sei durch die "Knowledge Panels" nicht verändert worden. Prüfen kann man das von außen bestenfalls eher schlecht.

"Google ist" – so ein Sprecher – "enttäuscht, dass Burda von uns verlangt, vertrauenswürdige und relevante Gesundheitsinformationen des Gesundheitsministeriums schwerer auffindbar zu machen und stattdessen ausgewählten Verlagsinhalten den Vorzug zu geben". Im Münchener Verfahren könne nun durch ein Verbot der Staatskooperation die "eigene Innovationskraft" beschränkt werden. Und das wolle der Suchmaschinenanbieter auf keinen Fall.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es handelt sich um einstweilige Verfügungsverfahren; eine Schlappe für Jens Spahns Portal.

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