Europa

EU-Parlament fordert Haftbefehl gegen weißrussischen Präsidenten Lukaschenko

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments hat eine Entschließung angenommen, in der der Internationale Strafgerichtshof aufgefordert wird, einen Haftbefehl gegen den Präsidenten Weißrusslands Alexander Lukaschenko zu erlassen.
EU-Parlament fordert Haftbefehl gegen weißrussischen Präsidenten LukaschenkoQuelle: AFP © ALEXANDER NEMENOV

In einem Bericht vom Dienstag hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments die EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, auf internationaler Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verfolgung des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko zu ermöglichen. Dies berichten Medien unter Verweis auf eine Mitteilung des EU-Parlaments. Unter anderem werde die weißrussische Führung für die angeblich "in der Ukraine verursachten Schäden und Verbrechen" verantwortlich gemacht, teilt die Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit. Außerdem werde der Regierung in Minsk vorgeworfen, bei "einer illegalen Überstellung von Kindern" aus dem Kampfgebiet mitgeholfen haben. Hierfür zitiert RIA Nowosti aus der Mitteilung:

"Da der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bereits Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderrechtskommissarin Maria Lwowa-Belowa erlassen hat, fordern die Abgeordneten den IStGH auf, einen ähnlichen Haftbefehl gegen Alexander Lukaschenko zu prüfen."

Darüber hinaus forderten die Abgeordneten des EU-Parlaments den EU-Rat auf, die Sanktionsliste in Bezug auf die russischen sowie weißrussischen Bürger zu erweitern. Es seien Strafmaßnahmen auch gegen jene Personen zu ergreifen, die angeblich an der "Zwangsabschiebung von Kindern aus der Ukraine" beteiligt gewesen sein sollen.

Im März 2023 hatte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, ukrainische Kinder verschleppt zu haben. Moskau argumentiert, die ukrainischen Kinder seien vor den Kämpfen in Sicherheit gebracht worden. Die Entscheidungen des in Russland nicht anerkannten Internationalen Strafgerichtshofs zur "Verhaftung" des Staatschefs Wladimir Putin haben für Moskau in rechtlicher Hinsicht keine Bedeutung, teilte damals die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, mit. Auch der Kreml kommentierte die Entscheidung des IStGH mit der Feststellung, dass Russland "wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht anerkennt". Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, dass alle Entscheidungen dieser Art für die Russische Föderation rechtlich gesehen null und nichtig seien.

Mehr zum Thema - Baerbock fordert Vollstreckung des IStGH-Haftbefehls gegen Putin in Südafrika

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.