Im Büro oder auf der Piste: Österreich führt fast überall 3G ein
Ab 1. November gilt in der Alpenrepublik die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Beschäftigte müssen dann nachweisen, dass sie auf das Coronavirus getestet, vollständig dagegen geimpft oder von einer Infektion mit dem Virus genesen sind. Der 3G-Nachweis wird überall dort Pflicht, wo Menschen in physischen Kontakt miteinander kommen – egal, ob in einer Fabrikhalle, im Büro oder in der Kantine. Auch Spitzensportler sind künftig betroffen.
Ausgenommen von der Regel sind lediglich jene Beschäftigten, die im Rahmen ihres Jobs nicht mehr als zweimal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und dies auch nur im Freien. Dazu dürften laut einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Kurier lediglich Berufsgruppen wie Förster oder LKW-Fahrer zählen.
Bis zum 14. November gilt eine Übergangsfrist, in der ein fehlender 3G-Nachweis durch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske kompensiert werden kann. Danach drohen Strafen. Mit der Einführung der Regel "geimpft, getestet oder genesen" ist vorgesehen, dass die Maskenpflicht am Arbeitsplatz wegfällt. Lediglich für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern soll dies nicht gelten. In diesen Einrichtungen bleibt zusätzlich zur 3G-Regel die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin bestehen.
Auch Wintertouristen sind von der 3G-Regel betroffen. So ist etwa zur Nutzung von Seilbahnen neben einer FFP2-Maske auch ein 3G-Nachweis notwendig. In der Gastronomie, den Beherbergungsbetrieben sowie im Theater oder beim Friseur wird auch weiterhin die Regel angewandt, dass nur Getestete, Geimpfte oder Genesene Zutritt bekommen. Hier wiederum gibt es derzeit keine Maskenpflicht.
In Supermärkten, Apotheken, Banken, Postgebäuden sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Verschärft sich in den nächsten Wochen die Lage auf den Intensivstationen, könnte es für Ungeimpfte weitere Einschränkungen geben. Einige Bundesländer preschen bereits vor und führen in bestimmten Bereichen die 2G-Regel ein – also eine Begrenzung des Zutritts nur für Geimpfte oder Genesene. Wie bereits seit Kurzem in der Nachtgastronomie in Wien und Oberösterreich, gilt die 2G-Regel künftig auch in der Steiermark.
Laut dem Stufenplan der österreichischen Regierung sollen bei Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten mit COVID-19-Patienten überall dort, wo die 3G-Regel gilt, nur mehr geimpfte oder genesene Personen und jene, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt haben. Ab 500 belegten Intensivbetten dürfen Ungeimpfte keine Gaststätten, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen. Ihnen wird dann auch die Nutzung von Hotels untersagt.
Bei einer Belegung von mehr als 600 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten – etwa 30 Prozent der Intensivbetten-Kapazität –, wird für Ungeimpfte ein Lockdown verhängt. Ohne triftigen Grund tritt für diesen Personenkreis dann wieder eine Ausgangssperre in Kraft.
Derzeit gelten rund 63 Prozent der Österreicher als vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Bundeskanzler Alexander Schallenberg beklagte vor wenigen Tagen mit Blick auf die Impfskeptiker, es gebe noch zu viele "Zögerer und Zauderer". Er fügte hinzu:
"Wir sind drauf und dran, in eine Pandemie der ungeschützten Ungeimpften hineinzustolpern."
Einen Lockdown für Geimpfte oder Genesene schloss Schallenberg aus. Mit den angekündigten Maßnahmen erhofft sich Österreich, die Impfquote in den nächsten Wochen zu erhöhen.
Am Mittwoch wurden in der Aplenrepublik 4.261 neue positive Corona-Fälle gemeldet. Etwas mehr als 1.250 Testpositive liegen derzeit in den Krankenhäusern, weitere 250 als COVID-19-Fälle geltende Patienten werden einem Bericht der Tageszeitung Der Standard zufolge auf Intensivstationen behandelt.
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