Viral

Süß gekauft: Lettische Verkehrspolizisten mit 50 Kilo Honig bestochen

Zwei lettische Verkehrspolizisten wurden buchstäblich geschmiert. Die Ordnungshüter zwangen einen Autofahrer dazu, sie mit 50 kg Honig zu bestechen. Das lettische Büro für innere Sicherheit leitete ein Strafverfahren gegen die korrupten Beamten ein.
Süß gekauft: Lettische Verkehrspolizisten mit 50 Kilo Honig bestochenQuelle: www.globallookpress.com © Siegra Asmoel/imagebroker.com

Das lettische Büro für innere Sicherheit hat wegen Bestechung ein Strafverfahren gegen zwei Verkehrspolizisten eingeleitet. Diese hatten als Gegenleistung für einen nicht ausgestellten Strafzettel einen Autofahrer gezwungen, ihnen 50 Kilogramm Honig zu übergeben.

Valters Mūrnieks, der Chef des Büros, nannte den Vorfall "relativ unkonventionell". Ihm zufolge sei die Zahl der Bestechungsvergehen in den letzten zehn Jahren wesentlich gesunken, die Täter seien jedoch viel geschickter und erfinderischer geworden. In Bezug auf diese ungewöhnliche Bestechung mit Honig sagte Mūrnieks:

"Es sollte jedoch betont werden, dass dies eine weitere Bestätigung dafür ist, dass die Wachheit und der Mut der Öffentlichkeit, die festgestellten Verstöße nicht nur zu bemerken, sondern auch zu melden, es ermöglichen, verschiedene Straftaten von Staatsbeamten zu entlarven."

Die Polizisten werden wegen der "Annahme einer Bestechung durch eine Gruppe von Personen nach Absprache" angeklagt. 

Mehr zum Thema - "Villa mit goldener Toilette": Oberst der Verkehrspolizei in Südrussland festgenommen (Fotos)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.