Russland

Russland leitet Verfahren wegen Marktmissbrauchs gegen Apple ein

In Russland wurde ein Kartellverfahren gegen Apple eingeleitet, da der US-Konzern einer Aufforderung zur Änderung seiner Marketingmechanismen nicht nachgekommen ist. Der russischen Antimonopolbehörde zufolge führen diese Praktiken zu Marktmissbrauch.
Russland leitet Verfahren wegen Marktmissbrauchs gegen Apple einQuelle: Reuters © Dado Ruvic

Der Föderale Antimonopoldienst Russlands teilte am Mittwoch mit, dass ein Kartellverfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple eingeleitet wurde. Das Unternehmen soll Aufforderungen der russischen Seite, den Marktmissbrauch zu beenden, nicht nachgekommen sein.

Laut der Regulierungsbehörde hat Apple es versäumt, App-Entwicklern zu erlauben, Kunden über alternative Zahlungsoptionen zu informieren, wenn sie die App-Store-Plattform nutzen. Im August sprach der Föderale Antimonopoldienst eine Warnung zu diesem Thema aus und setzte dem US-Konzern eine Frist bis zum 30. September, um das Problem zu lösen.

Sowohl Nutzer von iOS-Geräten als auch Entwickler hatten die Aufsichtsbehörde informiert und sich darüber beschwert, dass es manchmal billiger sei, ein Produkt auf der Webseite des Verkäufers zu kaufen als auf der Apple-Plattform. Dies ist auf die Provision zurückzuführen, die Apple von jeder Zahlung im AppStore in Höhe von 15 bis 30 Prozent einbehält.

Gleichzeitig verbietet das Unternehmen den Anwendungsentwicklern, die Nutzer über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu informieren. Sie dürfen auch keine Links zur Webseite des Entwicklers, zum Service und zum Registrierungsformular anbieten, wo es einen Übergang zur Webseite geben würde.

Falls Apple des Verstoßes für schuldig befunden wird, könnte das Unternehmen mit einer auf der Grundlage seiner Einnahmen in Russland berechnet Geldstrafe belegt werden, hob der Antimonopoldienst hervor, ohne die Höhe der möglichen Strafe zu nennen.

Im vergangenen Monat hatte ein US-Bundesrichter das Unternehmen bereits gezwungen, Entwicklern zu erlauben, ihre Nutzer auf andere Zahlungssysteme zu verweisen.

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