Russland

Putin unterzeichnet Gesetz zum Austritt Russlands aus dem Vertrag über Beobachtungsflüge

Der russische Präsident Wladimir Putin hat am Montag ein Gesetz zum Austritt des Abkommens über den Offenen Himmel (Open Skies Treaty) unterzeichnet. Der Vertrag von 1992 steht damit vor dem Aus, nachdem auch die USA ausgestiegen waren.
Putin unterzeichnet Gesetz zum Austritt Russlands aus dem Vertrag über BeobachtungsflügeQuelle: AP © Sergei Ilyin

Der Föderationsrat – das Oberhaus – hatte am 2. Juni einstimmig für das Vertragsende gestimmt. Putins Unterschrift war nun der letzte Rechtsakt zum Ausstieg aus dem Abkommen. Das entsprechende Dokument wurde am Montag auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen veröffentlicht.

Die Regierung des damaligen US-Präsidenten Donald Trump hatte vor rund einem Jahr mitgeteilt, dass sich die USA aus dem Open-Skies-Abkommen zurückziehen würden. Daraufhin hatte Russland den Vereinigten Staaten die Schuld an dem Ende der Vereinbarung gegeben. Moskau hatte wiederholt erklärt, dass die Chancen, das Abkommen aufrechtzuerhalten, minimal seien. Im Januar 2021 hat auch Russland das Verfahren zum Austritt aus dem Vertrag eingeleitet. 

Der Open-Skies-Vertrag wurde im Jahr 1992 in Helsinki unterzeichnet. Das Abkommen erlaubte den zuletzt 34 Unterzeichnerstaaten unter anderem mehrere Beobachtungsflüge pro Jahr im Luftraum der Vertragspartner.

Militärische Beobachtungsflüge zwischen NATO-Staaten und Russland gelten seit Ende des Kalten Krieges als wichtig für die Vertrauensbildung. Nun bleibt zwischen den USA und Russland nur ein wichtiges Abkommen zur Rüstungskontrolle bestehen: der atomare Abrüstungsvertrag New Start. Kurz vor dessen Auslaufen im Februar hatten sich US-Präsident Joe Biden und Putin auf eine Verlängerung geeinigt. 

Mehr zum Thema - Putin: Sollten Präsidentengipfel zur Suche nach Wegen der Verbesserung der Beziehungen nutzen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.