Wien macht Tempo: Corona-Impfpflicht ab 1. Februar für alle ab 18 Jahren
Am heutigen Sonntag präsentierte die österreichische Regierung ihren Gesetzesentwurf zur Corona-Impfpflicht. Österreich ist das erste Land in der EU, das eine solche gesetzliche Verpflichtung einführt, wie die dpa und das Portal Vienna.at berichten.
Alle volljährigen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich sind demnach verpflichtet, sich eine Injektion gegen COVID-19 verabreichen zu lassen. Ursprünglich war sogar eine Pflichtimpfung ab 14 Jahren im Gespräch.
Die Regelung wird am 1. Februar in Kraft treten, wobei es eine sechswöchige Übergangsphase bis Mitte März geben soll, während der noch keine Strafen verhängt werden. Ausnahmen wird es für Schwangere und Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für Verstöße gegen die Impfpflicht sind Geldstrafen von 600 bis 3.600 Euro vorgesehen.
Ungeachtet aller Einwände und Proteste – Regierung ändert ihren Kurs nicht
Obwohl es in ganz Österreich in den letzten Wochen zahlreiche große Kundgebungen gegen die geplante allgemeine Impfpflicht gegeben hat, wich die österreichische Bundesregierung von ihrem Kurs nicht ab. So stellten Bundeskanzler Karl Nehammer, die EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am heutigen Sonntagmittag im Bundeskanzleramt der Presse die Einzelheiten des umstrittenen Gesetzesprojekts vor.
Nehammer gestand ein, dass es sich um ein sehr sensibles Thema handle und begründete die Regierungslinie so:
"Wir werden wie vorgesehen die Impfpflicht beschließen."
Ausschlaggebend sei das "Gemeinwohl", denn
"wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben. Sondern wir sind eine Gemeinschaft."
Die Kontrollen sollen Mitte März beginnen, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ankündigte. Bestraft werden soll, wer einer Impfaufforderung nicht nachkommt oder einen Impftermin verstreichen lässt.
Gewöhnung und Durchsetzung in mehreren Stufen
Die Wiener Regierung hat ein dreistufiges Phasenmodell zur Durchsetzung der Impfpflicht vorgesehen. Ab Anfang Februar, der sogenannten "Eingangsphase", die bis 14. März dauern soll, wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Erst danach wird die Impfpflicht zu einem sogenannten Kontrolldelikt. Kontrollen sollen beispielsweise im Straßenverkehr erfolgen. Wer ohne Impfnachweis erwischt wird, muss ab Mitte März mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen wird mit 600 Euro im abgekürzten Verfahren und mit bis zu 3.600 Euro im ordentlichen Verfahren angegeben.
Staat fordert Impfung ein
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung in der zweiten Phase auf dem Verordnungswege einen Stichtag festlegt. Ab diesem Datum sollen Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen verschickt werden, in denen sie zur Impfung aufgefordert werden.
Phase drei soll dann in Kraft treten, wenn es, wie es heißt, epidemiologisch notwendig sei. Dann dürften, wiederum ab einem von der Bundesregierung und mit Zustimmung des Parlaments verordneten Impfstichtag quasi automatisch flächendeckende Strafen für ungeimpfte Personen verhängt werden. Als Begründung erklärte Gesundheitsminister Mückstein dazu:
"Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen."
Reine Formsache
Das Impfpflicht-Gesetz soll am Donnerstag der kommenden Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Am Montag davor sei zwar noch eine Behandlung im Gesundheitsausschuss geplant. Doch für einen Parlamentsbeschluss ist nur eine einfache Mehrheit notwendig. Und über eine solche verfügen die Koalitionäre von ÖVP und Grünen im National- wie auch im Bundesrat. Allerdings strebt die Wiener Regierung einen breiteren Rückhalt über Parteigrenzen hinweg an und versucht daher, auch die SPÖ und die NEOS einzubinden. Einzig die FPÖ will bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben.
Abschließend behauptete Bundeskanzler Nehammer in seiner Begründung:
"Es geht nicht um einen Kampf Geimpfte gegen Ungeimpfte."
Vielmehr gehe es darum, dass die ganze Gesellschaft wieder in Freiheit leben könne. Nehammer wurde im Januar selbst positiv getestet. Dank seiner Impfung sei er aber zuversichtlich gewesen, nicht ins Krankenhaus zu müssen, sagte er. Nehammer erholte sich nach eigenen Angaben schnell.
Mehr zum Thema - Österreich: Die Front der Impfpflichtanhänger in der SPÖ bröckelt
(rt/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.