Newsticker

Staatsanwaltschaft: Einer der mutmaßlichen Messerstecher mehrfach vorbestraft

Im Fall der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist einer der beiden Tatverdächtigen mehrfach vorbestraft. Das teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Mittwoch mit. Sie wollte aber nicht bekanntgeben, ob es sich um den 22 Jahre alten Iraker oder den 23-jährigen Syrer handelt. Der Mann stehe unter Bewährung, hieß es.
Staatsanwaltschaft: Einer der mutmaßlichen Messerstecher mehrfach vorbestraft Quelle: www.globallookpress.com

Gegen beide Männer war am Montag Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags ergangen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht zum Sonntag am Rande des Chemnitzer Stadtfestes einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben.

Zum aktuellen Stand der Ermittlungen, insbesondere zum Tatmotiv, könne man derzeit keine Auskünfte geben, hieß es weiter. Auch übereinstimmende Medienberichte, wonach das Opfer deutsche und kubanische Wurzeln besitzt, vermochte die Staatsanwaltschaft Chemnitz «nicht zweifelsfrei» zu bestätigen. Tatsache sei aber, dass er im früheren Karl-Marx-Stadt geboren wurde und deutscher Staatsbürger sei, hieß es. Im Netz kursieren derweil Spekulationen zum Tatmotiv. Sächsische Politiker hatten in den vergangenen Tagen immer wieder vor einer Gerüchteküche und gezielten Fehlinformationen gewarnt. (dpa)

Mehr zum ThemaAngeblicher Haftbefehl gegen Chemnitzer Tatverdächtigen geleakt - Echtheit wird geprüft

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.