Meinung

Decken deutsche Behörden ukrainische Kriegsverbrecher?

Wer sich mit Hunden ins Bett legt, wacht mit Flöhen auf, lautet ein Sprichwort, und die Anwesenheit ukrainischer Kriegsverbrecher in Deutschland ist die logische Konsequenz der Kumpanei. Aber praktischerweise fragt im heutigen Deutschland niemand danach.
Decken deutsche Behörden ukrainische Kriegsverbrecher?

Von Dagmar Henn

Erinnert sich noch jemand an die Geschichte vor einigen Monaten, als in Frankfurt drei Männer festgenommen wurden, die sich mit einem unbekannten Ukrainer treffen wollten? T-Online hat nun nachgelegt und die ganze Affäre zu einer der üblichen Räuberpistolen verarbeitet, mit der reißerischen Überschrift "Steckt Russland dahinter? Mögliches Attentat vereitelt".

Allerdings liefert das Portal genügend Details, die es ermöglichen, zu ganz anderen Schlüssen zu kommen, die eher auf ein ausgesprochen unappetitliches Verhalten der deutschen Behörden hinweisen. Dann sprechen wir hier vom Schutz eines ukrainischen Kriegsverbrechers durch das hessische Landeskriminalamt und vermutlich noch weitere deutsche Behörden.

Die Fakten: Es gab eine Verabredung in einem Frankfurter Café, zu der ein Ukrainer erscheinen sollte, der im Artikel nur "K." genannt wird. Über ihn wird erzählt:

"Der Ukrainer lebt erst seit Sommer 2023 in Deutschland, nachdem er im Kampf gegen die russischen Invasoren verwundet wurde. Er war Offizier der ukrainischen Streitkräfte – und dabei für deren Militärgeheimdienst GUR tätig."

Er soll von einer Person kontaktiert worden sein, die ihn vermeintlich für den ukrainischen SBU anwerben wollte, um Russen zu bespitzeln. Was besagter K., offenkundig mit besten Kontakten auch zu jenem Dienst versehen, sofort dort meldete, und erfuhr, dass dieser nicht beteiligt sei. Daraufhin habe er, K. sich bei der deutschen Polizei gemeldet, die in der Folge die gesamte Kommunikation überwachte. Als nach zwei Monaten Vorlauf ein persönliches Treffen stattfinden sollte, befanden sich im und um das Café, in dem es stattfinden sollte, mehrere LKA-Beamte, die die Personen, die ihn treffen wollten, festnahmen. T-Online geht gleich in die Vollen und meint, bezogen auf den wenige Wochen später erfolgten großen Austausch mit Blick auf die deutschen Behörden:

"Möglicherweise hatten sie zu diesem Zeitpunkt mit den drei in Frankfurt Festgenommenen bereits die nächsten mutmaßlichen Attentäter in Haft."

Dass das für die Verhältnisse von T-Online so vorsichtig formuliert wird, könnte damit zu tun haben, dass keinerlei Waffen oder andere gefährliche Gegenstände bei den Festgenommenen gefunden wurden, allerdings ein GPS-Tracker.

Was aber war an besagtem K. interessant? Dieser Frage widmet das Portal nur einen Satz:

"Sie werfen ihm vor, Ende März 2022 an der angeblichen Ermordung russischer Kriegsgefangener beteiligt gewesen zu sein."

Es gibt ein Video vom Ende März 2022, das die Folterung russischer Kriegsgefangener durch Ukrainer zeigt. Den Gefangenen wurde in die Beine geschossen. Die Täter hatten sich wieder einmal selbst gefilmt. Dieses Video wurde damals auch auf RT veröffentlicht. Im Gegensatz zu einem anderen Video von georgischen Söldnern, das etwa zur gleichen Zeit auftauchte, sind die Morde in diesem Video nicht zu sehen. Es gab aber noch ein weiteres Video, das die selben Gebäude zeigt, und dort, wo im ersten die verwundeten Gefangenen liegen, sind nur noch verkohlte Leichen zu sehen.

Damals wurde von den russischen Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und man kann annehmen, dass die Täter identifiziert wurden. Als braves deutsches Medium stellt T-Online die entscheidende Frage nicht: Liegt gegen besagten Ukrainer K. ein Auslieferungsbegehren der Russischen Föderation vor? Und falls ja, wie lautete die Antwort der deutschen Behörden?

Man kann allerdings aus den veröffentlichten Details erraten, wie sie lautete. Denn das, was in Frankfurt geschehen ist, macht im Zusammenhang mit einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren durchaus Sinn, falls die Antwort die Geschmacksrichtung "Mein Name ist Hase, ich lebe im tiefen, tiefen Wald und weiß von garnichts" besaß.

Nachdem fast jeder Ukrainer Verwandschaft auf der anderen Seite besitzt, dürfte die Handynummer wesentlich leichter herauszufinden sein als ein Wohnsitz. Was aber müsste man tun, wenn ein Auslieferungsbegehren gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher mit der Behauptung beantwortet wird, man wisse nichts von der besagten Person, und schon gar nichts über deren Aufenthalt in Deutschland?

Man würde zum einen versuchen, durch eine persönliche Begegnung festzustellen, ob der Inhaber dieser Handynummer tatsächlich der Gesuchte ist, und zum anderen, seinen Wohnsitz festzustellen. Denn der nächste Schritt – und wir reden hier nach wie vor von einer ganz gewöhnlichen Ermittlung, die nicht nötig wäre, wenn die deutschen Behörden nicht so gerne allerlei Verbrecher deckten, die geopolitisch in den Kram passen – wäre dann ein abermaliges Auslieferungsbegehren gewesen, diesmal einschließlich der Information, wo genau in Deutschland sich der Verdächtige aufhält.

Es gibt äußerst rationale Gründe dafür, dass die Vorstellung, die T-Online konstruiert, nicht zutrifft – einen solchen Mann vor Gericht zu stellen, ist weitaus nützlicher, als ihn irgendwie zu beseitigen. Weil auch er, der ja nach den Angaben von T-Online Offizier des ukrainischen Militärgeheimdienstes war, zum einen noch Einiges über eventuelle Befehle in dieser Hinsicht erzählen könnte, und zum anderen auch der Vorwurf besagter Kriegsverbrechen eine völlig andere Qualität besitzt, wenn er durch ein ordentliches Gerichtsverfahren gestützt wird.

(Und welch ein Glück, dass es sich in diesem Fall um Russen handelte. Die lieben US-Verbündeten neigen in derartigen Fällen dazu, ganze Hochzeitsgesellschaften in die Luft zu jagen).

Die drei Männer, die bei diesem Frankfurter Café festgenommen wurden, werden als "drei mutmaßliche russische Agenten" bezeichnet. Nehmen wir einmal an, meine Vermutung, dass die Zielperson der kommandierende Offizier dieser im Video dokumentierten Vorfälle war, trifft zu – mit "Agenten" im Sinne von Spionage hat das nichts zu tun; wären die Beziehungen zwischen Russland und Deutschland normal, hätten sich weder die deutschen Behörden vor einen Ausländer gestellt, der derartiger Taten verdächtigt wird, noch hätte diese Identitätsüberprüfung auf diese Weise stattfinden müssen, da eine Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden möglich wäre.

Ist sie aber nicht. Im Gegenteil. T-Online gibt als Quelle seiner Informationen sogar den Bundesgerichtshof an:

"All das steht in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs, der T-Online vorliegt."

Schon das hessische LKA würde sich schwer tun, Kenntnis von einem möglichen vorliegenden Auslieferungsbegehren zu bestreiten. Der BGH muss diese Kenntnis haben. Welch ein Glück, dass niemand danach fragt. Welch ein Glück, dass man sich dann auch gleich noch an die Geschichte vom "Tiergartenmord" hängen kann, dessen Opfer selbstverständlich kein terroristischer Massenmörder war, sondern ein "tschetschenischer Regimegegner".

"Höchstwahrscheinlich hätten damit weitere Maßnahmen gegen K. vorbereitet werden sollen. Nicht auszuschließen sei: ein Mord oder eine Entführung in staatlichem Auftrag."

Oder schlicht eine weitere Version eines Auslieferungsbegehrens, einschließlich des deutschen Wohnsitzes. (Übrigens, gegen das brave Opfer im Tiergarten gab es auch ein georgisches Auslieferungsbegehren, das die deutschen Behörden ebenso ignorierten wie das russische.)

Nebenbei, nach der geltenden deutschen Rechtslage hielte sich besagter K. illegal auf deutschem Boden auf. Ich zitiere einmal aus einer Antwort des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags:

"Gemäß § 24 Abs. 2 Variante 1 AufenthG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylG ist der vorübergehende Schutz eines Ausländers ausgeschlossen, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen."

Das, was auf dem erwähnten Video zu sehen ist, wäre selbst dann ein schweres Kriegsverbrechen, wenn es dieses zweite Video, das aus den Folterungen Morde macht, nicht gäbe. Was eigentlich hieße, selbst wenn man aus politischen Gründen nicht gewillt wäre, besagten Herrn K. an Russland auszuliefern, hätte ihm zumindest das Aufenthaltsrecht in Deutschland sofort entzogen werden müssen.

Russische Ermittlungsbehörden sind gründlich. Die schwerwiegenden Gründe wurden mit Sicherheit mitgeliefert. Insbesondere weil bereits wenige Tage die Meldung kursierte, einige Angehörige der Einheit in diesem Video seien von russischen Spezialeinheiten gefangen genommen worden. Und die Formulierung spricht auch nicht von einem abgeschlossenen Verfahren, sondern von einer gerechtfertigten Annahme.

Aber was geschieht stattdessen? Das hessische Landeskriminalamt wirft sich in voller Schönheit schützend vor den Verdächtigen, und der Bundesgerichtshof kümmert sich weitaus mehr um drei Männer, die – ja, das muss man so deutlich sagen – mit ihrem Aufenthalt, auch mit ihrer Verabredung mit K. unter falschen Vorwänden kein Verbrechen begangen haben. Und man möchte fast wetten, dass auch der Aufenthalt des Herrn K. in Deutschland mit deutschen Steuergeldern finanziert wird.

Wäre schön, wenn jemand in Deutschland mal die richtigen Fragen zu dieser Geschichte stellte.

Mehr zum Thema - "Die Beine sind durch, was?" – Ukrainische Nazis in den Fußstapfen der Terrormiliz IS

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.