Ungarischer Jurist über Strafanzeige gegen Verantwortliche des EU-Pfizer-Deals
Von Felicitas Rabe
Vor einem Monat, am 10. Mai, reichte der ungarische Rechtsanwalt Dr. Attila Monostory beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen für den EU-Vorabkaufvertrag über Covid-19-Impfstoffe mit dem US-Pharmakonzern Pfizer aus dem November 2020 ein.
Am 11. November 2020 veröffentlichte die EU-Kommission eine Pressemitteilung zu diesem Vertrag. Darin hieß es: "Heute genehmigte die Europäische Kommission einen vierten Vertrag mit den Pharmaunternehmen BioNTech und Pfizer, der den Kauf von zunächst 200 Millionen Dosen im Namen aller EU-Mitgliedstaaten vorsieht, sowie die Option, bis zu 100 Millionen weitere Dosen anzufordern, die geliefert werden sollen, sobald sich ein Impfstoff als sicher und wirksam gegen COVID-19 erwiesen hat. Die Mitgliedstaaten können beschließen, den Impfstoff an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu spenden oder ihn an andere europäische Länder weiterzuleiten."
Laut Auffassung des Klägers und tausender EU-Bürger, die sich in den vergangenen Woche seiner Strafanzeige anschlossen, verstieß der Vertrag zwischen der EU und dem Pharmakonzern Pfizer sowohl gegen den Nürnberger Kodex als auch gegen die in den römischen Statuten genannten Straftaten: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord-Verbrechen. Die der Strafanzeige beigefügten Dokumente belegten die Verbrechen. Folgende Personen wurden diesbezüglich unter anderem der Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt:
• Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS
• Vorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group, ALBERT BOURLA
• Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts KLAUS CICHUTEK
• Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) EMER COOKE
• ehemalige Präsidentin Impfstoffe, Pfizer Biopharmaceuticals Group, NANETTE COCERO
• Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation WILLIAM "BILL" GATES III
• EU-Kommissarin für Gesundheit STELLA KYRIAKIDES
• Präsidentin der Europäischen Kommission URSULA VON DER LEYEN und andere
Am Mittwoch sprach RT mit dem ungarischen Rechtsanwalt über die Klagegrundlagen und die juristischen Perspektiven. Mit der beim IStGH eingereichten Strafanzeige beziehe er sich auf die gesetzliche Grundlage des Römischen Statuts, das am 2. Juli 2002 in Kraft getreten ist und auf den Nürnberger Kodex. Nach Artikel 5 des Römischen Statuts ist der Internationale Strafgerichtshof zuständig für die Beurteilung folgender Straftaten: Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression.
Anlässlich der Aufdeckung ärztlicher Verbrechen beim Nürnberger Ärzteprozess wurde 1947 der Nürnberger Kodex als Bekenntnis zu einer medizinischen Berufsethik für Ärzte geschaffen. Laut der Präambel des Nürnberger Kodex "bekennen sich Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen Menschen, die durch ihre berufliche Tätigkeit in Beziehung zu Patienten stehen, zu ihrer persönlichen Verantwortung für das gesundheitliche Wohl des Individuums und zur Verwirklichung einer menschlichen Medizin." Unter anderem erklären sie, ihre Patienten nur nach freiwilliger, informierter Einwilligung und nach bestmöglicher Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken zu behandeln ("informed consent").
Monostory erklärte gegenüber RT, warum er die Strafanzeige gegen die Vertragsverantwortlichen beim IStGH eingereicht habe: Der IStGH trage die Verantwortung für ein Strafverfahren, wenn es keine regionale Zuständigkeit für die Strafanzeige gäbe. Auch in den Fällen, in denen eine regionale Zuständigkeit vorläge, es sich aber um ein international geächtetes Verbrechen handele, sei der IStGH zuständig.
Ein grundsätzliches Problem hinsichtlich einer Klage nach dem Römischen Statut läge darin begründet, dass der Den Haager Gerichtshof legal nur für Menschen aus Ländern zuständig sei, die auch Mitglieder des Römischen Statuts seien. Dabei gäbe es einige Länder, die das Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hätten. Dies beträfe Israel, die USA, Russland, China und auch die Ukraine. Diese Länder hätten das Römische Statut bisher nicht ratifiziert.
Aus diesem Grund könne man etwa den US-Amerikaner Bill Gates nicht in Den Haag anzeigen. Bei einem Strafprozess gegen Straftäter aus EU-Ländern ist die Zuständigkeit des IStGH allgemein anerkannt, sofern man die Strafanzeige nicht bei nationalen Gerichten der Länder stellen könne. Seit Mai seien tausende Briefe von Bürgern aus ganz Europa bei ihm eingegangen, berichtete der Anwalt. Per Post werde ihm mitgeteilt, wer sich der Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Pfizer-EU-Impfstoff-Vorvertrags anschließe.
Durch ihre Schreiben würden tausende Bürger ihn bevollmächtigen, sie bei der Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des EU-Impfstoffvertrags zu vertreten. Damit habe man das Ziel erreicht, viele Menschen dazu zu motivieren, sich gegen das Unrecht zu wehren, bei dem unter anderem die Gesundheit und die körperliche Selbstbestimmung der Menschen verletzt wurde. Nach seiner Einschätzung seien mittlerweile einige hunderttausend Menschen über seine Strafanzeige beim IStGH informiert. An dieser Stelle betonte Monostory, wie wichtig es sei, die Öffentlichkeit über die Strafanzeige zu informieren:
"Die Öffentlichkeit spielt die größte Rolle. Wenn viele Menschen davon erfahren, dann muss das Gericht handeln."
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