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Russland schließt Polens Konsularbüro in Smolensk

Russland hat das polnische Konsularbüro in Smolensk geschlossen. Dies berichtet die russische Regierung mit Hinweis darauf, dass mit diesem Schritt Moskau auf die unfreundlichen antirussischen Aktionen der polnischen Regierung reagiert habe.
Russland schließt Polens Konsularbüro in SmolenskQuelle: Sputnik © Alexei Nikolski

Der russische Ministerpräsident Michail Mischustin hat eine Anordnung zur Schließung der polnischen Konsularagentur in Smolensk unterzeichnet. Das Dokument wurde auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen veröffentlicht:

"Der Vorschlag des russischen Außenministeriums zur Schließung der konsularischen Vertretung der Republik Polen in der Stadt Smolensk mit einem Konsularbezirk, der das Gebiet des Gebiets Smolensk umfasst, ist angenommen."

Russlands Regierung begründete die Entscheidung, die Vertretung zu schließen, als Reaktion auf die russlandfeindlichen Maßnahmen der polnischen Regierung, darunter die illegale Beschlagnahme russischer Diplomatenimmobilien und eine erhebliche Reduzierung der Anzahl russischer Diplomaten. Weiter hieß es:

"Der als Gegenmaßnahme genehmigte Erlass der Regierung der Russischen Föderation ermöglicht die Wiederherstellung der Parität der konsularischen Vertretungen Russlands in Polen und Polens in Russland."

Konsularagenturen gehören zu den konsularischen Vertretungen und gelten als die unterste Klasse der konsularischen Vertretungen.

Ende April betraten Polizeibeamte und Vertreter des Warschauer Bürgermeisteramtes das Gelände einer der russischen Botschaft angeschlossenen Schule und forderten die Räumung des Gebäudes. Das polnische Außenministerium vertrat die Auffassung, dass das Schulgebäude angeblich von russischen Diplomaten nicht für diplomatische und konsularische Zwecke genutzt worden sei.

Der russische Botschafter in Polen, Sergei Andrejew, erklärte, dass die diplomatische Vertretung diesen Forderungen nachkommen müsse. Am selben Tag, an dem das Schulpersonal das Gebäude verließ, setzten die polnischen Behörden eine Frist von sieben Tagen, um sämtliches Eigentum aus der Schule zu entfernen.

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