Einkäufer für Pjöngjang? USA verhängen Sanktionen gegen russische und nordkoreanische Personen
Washington gab am Mittwoch neue Ziele für weitere Sanktionen bekannt. Man bezeichnete die schwarze Liste als Teil der "laufenden Bemühungen zur Bekämpfung von Massenvernichtungswaffen und der ballistischen Raketenprogramme der Demokratischen Volksrepublik Korea".
Mit den Sanktionen wolle man Nordkoreas Vorgehen, bei dem es "Vertreter im Ausland einsetzt, um sich illegal Komponenten für Waffen zu beschaffen", ins Visier nehmen, so Brian Nelson, der Unterstaatssekretär im Finanzministerium der Vereinigten Staaten.
Unter anderem wird Choe Myong Hon, ein nordkoreanischer Staatsangehöriger mit Sitz in Wladiwostok (Russland), beschuldigt, der im Jahr 2010 von den USA sanktionierten nordkoreanischen Zweiten Akademie der Naturwissenschaften (SANS) russische "telekommunikationsbezogene Ausrüstung" geliefert zu haben.
Gegen vier in China ansässige Nordkoreaner wurden ebenfalls Sanktionen verhängt, weil sie angeblich Stahllegierungen, Software, Chemikalien und andere Komponenten für das Raketenprogramm Pjöngjangs beschafft haben sollen: Sim Kwang Sok und Pyon Kwang Chol in Dalian, sowie Kim Song Hun und Kang Chol Hak in Shenyang.
Der in Moskau ansässige O Yong Ho wurde zusammen mit dem russischen Staatsbürger Roman Anatoljewitsch Alar und dem Moskauer Unternehmen Parsek LLC wegen angeblicher "Aktivitäten oder Transaktionen, die wesentlich zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder deren Trägermitteln durch die Demokratische Volksrepublik Korea beigetragen haben" ebenfalls mit Sanktionen belegt.
Das US-Finanzministerium erklärte, seine Maßnahmen seien eine Reaktion auf die sechs Starts ballistischer Raketen durch Nordkorea seit September 2021, die jeweils gegen die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats verstießen. Der jüngste Start fand am Dienstag statt, wobei Pjöngjang behauptete, eine Hyperschallrakete erfolgreich abgefeuert zu haben.
Im Rahmen der Sanktionen wird jeglicher Besitz der genannten Personen in den USA beschlagnahmt. Wer mit den genannten Personen oder Einrichtungen Geschäfte tätigt, kann ebenfalls mit US-Sanktionen belegt werden, so die Behörde.
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