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Österreichische Ärztekammer fordert Impfpflicht für die ärztliche Berufsausübung

Die Österreichische Ärztekammer will entsprechende Richtlinien bei der Österreichischen Bundesregierung als "unbedingte Voraussetzung" einfordern und sieht bei Nichtbeachtung die "Streichung aus der Ärzteliste" als die Ultima Ratio.
Österreichische Ärztekammer fordert Impfpflicht für die ärztliche BerufsausübungQuelle: www.globallookpress.com © Schoening, via www.imago-images.

In einer Mitteilung vom 7. Dezember auf ihrer Webseite fordert die Österreichische Ärztekammer die Österreichische Bundesregierung auf, schnellstmöglich rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die COVID-19-Schutzimpfung als "unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung" in Österreich gilt. Ein dementsprechender Antrag wäre durch den jüngsten Beschluss im ÖÄK-Vorstand abgesegnet worden.

Das Procedere soll nach Vorstellungen der Österreichischen Ärztekammer folgendermaßen eingerichtet werden:

"Die gesetzlichen Grundlagen sollten spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein."

Ein Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen COVID-19-Schutzimpfungen "wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste", wie auf der Seite der Ärztekammer nachzulesen ist. Dementsprechend sollten auch für diese Situation seitens der Politiker entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden.

Als Begründung für diese harte Forderung heißt es, die österreichische Ärzteschaft solle "die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung."

Schon im November äußerte sich die Ärztekammer zum Thema Impfpflicht, wobei im damaligen Statement ein drohendes "Berufsverbot" noch nicht thematisiert wurde:

"Es braucht jetzt ein klares Zeichen der Republik, dass die Gemeinschaft die aktuelle Situation nicht mehr länger hinnehmen kann. Wir appellieren an die Politik, hier endlich eine klare Ansage zu machen und auch einen Katalog mit den Konsequenzen für Impfverweigerer zu erstellen."

Die obligatorische Impfpflicht soll in Österreich ab Februar 2022 gelten. Der erste Gesetzesentwurf sieht demnach für die ungeimpften Bürger der Alpenrepublik eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor, und zwar alle drei Monate. Bestraft werden Ungeimpfte laut Entwurf ab Mitte März 2022.

Alle ungeimpften Personen, die 14 oder älter sind, würden demnach am 15. Februar 2022 eine Aufforderung zum Impfen erhalten.

"Ab 15. März drohen jenen, die sich bis dahin nicht haben impfen lassen, Strafen."

Ausgestellt werden die angekündigten Strafen von den Bezirksverwaltungsbehörden. Im Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass die Schutzimpfung "nicht durch Ausübung unmittelbaren Zwanges" durchgesetzt werden darf.

Kritiker gegenüber der Forderung der Österreichischen Ärztekammer verweisen auf den Weltärztebund und die Deklaration von Genf. Die Genfer Deklaration wurde im September 1948 verkündet und soll eine "zeitgemäße, ohne religiösen Kontext bestehende Version des Eids des Hippokrates" darstellen.

Erst im Jahre 2017 wurde zuletzt diese Deklaration, wie auch schon in den Jahrzehnten zuvor, aktualisiert oder teilt revidiert. In dieser aktuellen Fassung finden sich folgende Formulierungen: "Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren." und erst seit 2017 frisch ausformuliert:

"Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können."

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