Abstimmung über Corona-Gesetz in der Schweiz: Gegner sehen das Volk übergangen
Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern, hat der Schweizer Bundesrat eine Reihe von Maßnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen. Weil das Epidemiengesetz nicht ausreichend gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf das Notrecht stützen, wie es die Schweizer Verfassung vorsieht. So ein Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Bundesrat und Parlament haben nun das COVID-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt.
Gegen das Gesetz ist ein Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Inhaltlich enthalte es neben positiven Elementen auch Schädliches wie Subventionen für die Medien. Der Bundesrat könne den Geschädigten der Pandemiemaßnahmen anders helfen. Am Samstag hatte die SVP bei ihrer digitalen Delegiertenversammlung für eine kleine Überraschung gesorgt: Die Partei beschloss für die Abstimmung über das COVID-19-Gesetz am 13. Juni die Stimmfreigabe.
Würde es abgelehnt, würde es am 25. September 2021 außer Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise. Im COVID-19-Gesetz geht es nicht um ein Impfobligatorium. Dieses wird im Epidemiengesetz geregelt, das die Bevölkerung 2013 angenommen hat. Das Gesetz sieht vor, Geimpften keine Quarantäne mehr aufzuerlegen.
Zudem regelt das Gesetz verschiedene Finanzhilfen. Zum Beispiel bekommen Personen mit bis 3.470 Franken (3.154 Euro)/ Monat ihr Gehalt weiter. Geregelt werden auch Härtefallhilfen für Restaurants, Reisebüros oder die Eventbranche. Zeitungen und elektronische Medien bekommen eine Unterstützung des Bundes – bisher sind es 78 Millionen Franken.
Das Gesetz legt auch die Unterstützung für Kulturunternehmen, Laienkulturvereine, aber auch für die Klubs der professionellen und halbprofessionellen Ligen im Sportbereich fest: Über 750 Millionen Franken hat der Bund dafür bis jetzt ausgegeben.
Die Schließung von Betrieben ist nicht Gegenstand des COVID-19-Gesetzes. Das hängt am Epidemiengesetz.
Auch für Maskenpflicht oder Homeoffice ist das COVID-19-Gesetz nicht die gesetzliche Grundlage. Diese Anordnungen erlässt der Bundesrat ebenfalls gestützt auf das Epidemiengesetz. Dieses ist auch die Grundlage dafür, dass Personen mit Kontakt zu infizierten Menschen in Quarantäne geschickt werden können.
SVP-Nationalrat Roger Köppel spricht in der aktuellsten Ausgabe des Video-Blogs Weltwoche Daily über die Entscheidung für die Stimmfreigabe. Er nennt das Gesetz "eine Unmöglichkeit, über die man gar nicht richtig abstimmen kann".
Der Grund für diese Aussage? Das COVID-Gesetz verkappe zwei Dinge miteinander, die nichts miteinander zu tun hätten. Köppel sagte:
"Wenn sie als Stimmbürger in diesem Land über ein Gesetz abstimmen, dann müssen sie doch ein klares Gesetz vor sich haben, zu dem sie entweder Ja oder Nein sagen können – das ist hier unmöglich."
Das COVID-19-Gesetz bietet die Grundlage, auf welcher der Bund ein COVID-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete ausarbeiten lässt. Es ist befristet. Die meisten Artikel gelten bis Ende 2021. Bis 2031 dauert eine der insolvenzrechtlichen Maßnahmen, mit denen der Bundesrat Massenkonkurse verhindern will.
Zu Beginn der Pandemie, im Frühjahr 2020, musste der Bundesrat rasch handeln. Zu rasch für seine Kritiker. Dabei stützte er sich unter anderem auf das Epidemiengesetz. Dieses bot aber nicht die Grundlage für alles. Bestimmte Maßnahmen, insbesondere verschiedene Finanzhilfen, traf der Bundesrat daher im März 2020 gestützt auf das Notrecht.
Der Bund stellt mit den Kantonen ein schweizweites Test- und Contact-Tracing-System sicher: So schreibt es das COVID-19-Gesetz vor. Der Bund kann beim Contact-Tracing die Kantone auch verpflichten, die Datenlage für die Rückverfolgung vermuteter Infektionsquellen zu verbessern. Auch hier sehen sich Datenschützer in der Pflicht, gegen eine Übermacht des Staates vorzugehen.
Nationalrat Köppel meinte, dass er gegen den "Ermächtigungsteil" des Gesetzes sei, nicht aber gegen den "Entschädigungsteil" und präzisierte:
"Ich bin dagegen, dass man dem Bundesrat weitere und neue Befugnisse zuspricht, ich bin aber dafür, dass er die Opfer seiner Corona-Politik entschädigen muss."
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