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Neue Technik macht es möglich: Gesichtserkennung trotz Maske

Herkömmliche Gesichtserkennungssysteme versagten bisher an der Maske, die vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen soll. Doch eine neue Entwicklung aus Japan macht die Identifikation von Personen nun möglich. Eingesetzt wird sie in Fluggesellschaften und von der Londoner Polizei.
Neue Technik macht es möglich: Gesichtserkennung trotz MaskeQuelle: www.globallookpress.com © Chicago Face Database

Bisher verfehlten herkömmliche Techniken die Gesichtserkennung in bis zu 50 Prozent der Fälle, wenn die Person einen Mund-Nasen-Schutz trug. Die Algorithmen zur Gesichtserkennung waren überfordert. 

Die japanische Firma NEC entwickelte nun ein neues Gesichtserkennungssystem. Dieses konzentriere sich auf die Augen und verifiziere die Person in weniger als einer Sekunde mit einer Genauigkeit von 99,9 Prozent, so die Herstellerfirma. Die Fluggesellschaften Lufthansa und Swiss International Air Lines sowie die Londoner Polizei nutzen die neue Technik bereits, um Menschen mit gesuchten Personen zu vergleichen. 

In Wales wurde im letzten August vor Gericht über den Einsatz der Technik durch die Polizei verhandelt. Geklagt hatten die Bürgerrechtsgruppe Liberty und ein Mann namens Ed Bridges aus Cardiff, der vorgab, dass ihn die Identifizierung durch das System in Bedrängnis gebracht habe. Sein Gesicht wurde gescannt, als er 2017 beim Weihnachtseinkauf in Cardiff war und 2018 an einem Anti-Waffen-Protest teilnahm. Bridges bezeichnete es als ein "diskriminierendes Massenüberwachungssystem, mit dem meine Rechte verletzt wurden". 

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der Identifizierungstechnik zwar die Rechte der Bürger bedrohe, aber auch, dass es sich um einen verhältnismäßigen Eingriff handele, da der Nutzen im Vergleich zu den negativen Auswirkungen auf Herrn Bridges überwiege. Das Gericht befand ebenfalls, dass die Polizei keine angemessenen Schritte unternommen habe, um herauszufinden, ob die Software eine rassistische oder geschlechtsspezifische Voreingenommenheit aufweist. 

Der Kläger zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Urteil: 

"Ich bin erfreut, dass das Gericht zugestimmt hat, dass die Gesichtserkennung eindeutig unsere Rechte bedroht. 

Seit drei Jahren setzt die Polizei von Südwales sie gegen Hunderttausende von uns ein, ohne unsere Zustimmung und oft ohne unser Wissen." 

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