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Niederlage für Sawsan Chebli: SPD-Politikerin durfte "islamische Sprechpuppe" genannt werden

Der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli wurde vor Gericht eine Niederlage zugefügt. Sie ging gegen Aussagen eines Youtubers vor, doch das Gericht folgt ihr nicht. Die Äußerungen seien im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar.
Niederlage für Sawsan Chebli: SPD-Politikerin durfte "islamische Sprechpuppe" genannt werdenQuelle: www.globallookpress.com

Die Berliner Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales Sawsan Chebli (SPD) muss ein Youtube-Video, in dem sie als "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" bezeichnet wird, nach einem Gerichtsurteil hinnehmen. Die Äußerungen seien im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag.

Staatsanwalt und Chebli wollen gegen das Urteil vorgehen

Damit wurde ein 46 Jahre alter Ex-Polizist vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Staatsanwalt, der eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro verlangt hatte, kündigte Rechtsmittel an. Auch Chebli, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt und sich vom Medienanwalt Christian Schertz vertreten lässt, will gegen das Urteil vorgehen.

Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei – wie so oft – die "Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung". Die Äußerung "Quotenmigrantin der SPD" könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber "unproblematisch zulässig". Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht, seine Äußerung "Quotenmigrantin" sei eine sachliche Feststellung, es sei seine Meinung. Mit der Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" meinte der Youtuber nach eigenem Bekunden, dass die SPD-Politikerin mit palästinensischen Wurzeln an manchem Tag auf Twitter bis zu 30 Retweets verschicke, mit diesen gebe sie ja lediglich die Inhalte anderer wieder.

Der Richter erklärte, dass durch die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" die Politikerin zwar "hart getroffen" werde, sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos "haarscharf auf der Grenze des Zulässigen".

Richter: Chebli als Politikerin steht in der Öffentlichkeit

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Youtubers Tim Kellner als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um den politischen Diskurs gegangen. "Wir haben es mit Hasskriminalität zu tun", so der Ankläger. Dem Angeklagten sei es dabei auch um wirtschaftliche Motive gegangen – "im Internet zählen die Klicks". 

Der Richter dagegen sah keine strafbare Beleidigung. Chebli als Politikerin stehe in der Öffentlichkeit. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen "dürfen Meinungsäußerungen scharf formuliert sein". Es sei allerdings eine Einzelfallentscheidung.

Der vorbestrafte 46-Jährige, der in Nordrhein-Westfalen lebt und sich im Prozess als konservativ-bürgerlicher Buchautor und Betreiber einer Nachrichtenplattform bezeichnete, wies in dem eintägigen Prozess die Vorwürfe zurück. Weil Chebli polarisierend in der Öffentlichkeit auftrete, habe er ihr Paroli bieten wollen. Es sei kein Hass gewesen. 

Mit dem Urteil ist auch ein Strafbefehl gegen den Mann hinfällig. Er war im November 2019 zunächst zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

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(rt/dpa)

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