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Verbrennungstod nach Haft: Brisante Enthüllungen zum Fall des Syrers Amed A.

Im Herbst 2018 verstarb der Syrer Amed A. nach einem vermeintlichen Suizidversuch in einer Gefängniszelle. Offiziell lag seiner Verhaftung eine Verwechslung zugrunde. Neue Erkenntnisse sprechen jetzt jedoch von "vorsätzlicher Manipulation".
Verbrennungstod nach Haft: Brisante Enthüllungen zum Fall des Syrers Amed A.Quelle: Reuters

"Wer ist der Mörder unseres Sohns?" Diese Frage hatte der Vater des Verstorbenen bei dessen Beerdigung auf seinen Regenschutz geschrieben. Am 29. September 2018 war der unschuldig inhaftierte 26-jährige Syrer Amed A. im Krankenhaus Bergmannsheil in Bochum seinen schweren Brandverletzungen erlegen. Offiziell ein erfolgreicher Suizidversuch, nachdem er zwölf Tage zuvor mutmaßlich einen Brand in seiner Gefängniszelle der JVA Kleve legte.

Der Tod des jungen Mannes macht mich tief betroffen. Es darf nicht sein, dass jemand im Gefängnis für Straftaten einsitzt, die er nicht begangen hat. Und deswegen muss die Zeit, die der junge Mann im Gewahrsam des Staates verbracht hat, aufgearbeitet werden. Wir müssen uns selbstkritisch fragen, was schiefgelaufen ist. Denn dass etwas schiefgelaufen ist, steht fest", erklärte der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Rechtsausschusses Dr. Werner Pfeil Anfang Oktober 2018.

Doch trotz der früh laut werdenden Zweifel am Selbstmord des jungen Syrers konnten Experten erst zweieinhalb Wochen nach dem Brand am 17. September dessen Hergang untersuchen. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, warum die Brandsachverständigen derart spät eingeschaltet wurden. Trotz der widrigen Umstände waren sich die Sachverständigen in ihrem Urteil einig.

So, wie der Brand von der Staatsanwaltschaft beschrieben wurde, ist er nicht möglich", gab Korbinian Pasedag vom Institut für Brand- und Löschforschung im sächsischen Dippoldiswalde zu Protokoll.

Zweifel erweckte auch, dass der Inhaftierte erst 15 Minuten nach Legen des Feuers die Gegensprechanlage betätigt haben soll und anschließend das Fenster des Haftraums öffnete. Experten bezweifelten jedoch den von der Staatsanwaltschaft beschriebenen Brandverlauf, da ein Mensch aufgrund der unter solchen Umständen entstehenden toxischen Gase nach 15 Minuten in einem geschlossenen Raum nicht mehr handlungsfähig sei. Nach wie vor steht daher die Frage im Raum, ob die JVA-Bediensteten den Brand nicht früher hätten bemerken können bzw. müssen.

Doch nun besteht weiterer Grund zur Skepsis gegenüber der offiziellen Version der Ereignisse. Diese lautet, dass die Inhaftierung des Syrers und damit auch dessen Tod auf einer Verwechslung basierte, einer "fehlerhaften Zuordnung von Alias-Personalien" wie es offiziell heißt.

Der Syrer war bereits im Oktober 2017 für einige Tage wegen eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Kleve mit dem Tatvorwurf der Körperverletzung in der JVA Kleve inhaftiert worden. Zuvor waren seine Personaldaten "mit Amed, Amed, geboren am 01.01.1992 in Aleppo, Wohnort Geldern, hinterlegt worden", heißt es offiziell zu seiner Vorinhaftierung. Am 28.09.2018 wurde das Strafverfahren schließlich eingestellt.

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Am 06.07.2018 war Amed A. wegen "Beleidigung auf sexueller Grundlage" erneut verhaftet und in die JVA Geldern verlegt worden. Anlässlich der Inhaftierung fand sich demzufolge eine Telefaxmitteilung des Landeskriminalamts Hamburg vom selben Tag an die Kreispolizeibehörde Kleve. In diesen "wird mitgeteilt, dass sie die Fahndung für einen gewissen Guira (Amed), Amedy (Amed), geb. 01.01.1992 in Tombouctou getilgt habe". Als Anlage waren zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Mann aus Mali beigefügt.

In Folge wurden von der JVA auch die Aliaspersonalien Amedy Guira, geb. 01.01.1992, im System vermerkt. Am 10.07.2018 wird der falsche Malier "Herr A." schließlich in die JVA Kleve verlegt. Zuvor soll er Suizidgedanken geäußert haben. Die Justizvollzugsanstalt vermerkt am 13.07.2018 jedoch Gegenteiliges.

Im Gespräch wirkte Herr A klar zeitlich und örtlich orientiert. Mit der Haft käme er zurecht. Suizidgedanken werden negiert und sind auch nicht erkennbar.

Zudem erklärte Amed A. gegenüber einer Anstaltspsychologin, "das Urteil betreffe ihn nicht. Er kenne den Namen Amedy Giura nicht, er sei nie in Hamburg oder Braunschweig gewesen; schon gar nicht zu der dort angegebenen Tatzeit; da sei er noch gar nicht in Deutschland gewesen usw. usf."

Am 27.09.2018 sei die JVA Kleve demzufolge "gegen 11.00 Uhr im Rahmen einer Erörterung im Zusammenhang mit dem wegen des Brandes eingeleiteten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Kleve darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass sich die falsche Person in Haft befinde".

Zu diesem Zeitpunkt war es jedoch schon zu spät. Zwei Tage später erlag der Syrer im Krankenhaus seinen Brandverletzungen. Da weder Name noch Geburtsdatum oder Hautfarbe des Syrers und des Maliers übereinstimmten, wirft die mutmaßliche "Verwechslung" zahlreiche Fragen auf. Neuen Enthüllungen der WDR-Magazine Monitor und Westpol zufolge hätte es "keinen Treffer auf den Datensatz" des per Haftbefehl gesuchten Maliers "geben dürfen". Dies gehe aus einem Schreiben des LKA Hamburg hervor. Der Grund: Es gab eine solche Datenverbindung zu diesem Zeitpunkt nicht.

Auch Abfrageprotokolle aus der wichtigsten Datenbank der Polizei, INPOL, widersprächen der offiziellen Darstellung, heißt es. Das Bundeskriminalamt rekonstruierte die Abfrageergebnisse zum Zeitpunkt der Verhaftung. Auch hier findet sich demzufolge keine Verbindung zwischen dem Syrer Amed A. und dem Malier.

Stutzig mache, dass der Aliasname "Amed Amed" in den Datenbanken erst nachträglich, drei Tage nach der Verhaftung des Syrers, auch dem Malier zugeordnet worden sei.

Für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen und Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Stefan Engstfeld ist die Version der fahrlässigen Tötung in ihrer jetztigen Form nicht länger aufrechtzuerhalten. Aufgrund der neuen Erkenntnisse müsse man daher "auch verstärkt der Fährte nachgehen, ob es vielleicht eine absichtliche Verwechslung war".

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Zudem sei der Aliasname "Amed Amed" für den Malier nicht als neue Aliaspersonalie angelegt, sondern ein schon bestehender Aliasname gelöscht und durch "Amed Amed" ersetzt worden. Das behauptet zumindest die IT-Expertin Annette Brückner, die IT-Programme für verschiedene Polizeibehörden entwickelte.

Hier sind ganz gezielt mehrere Einzeleinträge verändert worden. Von daher gehe ich davon aus, dass es eine vorsätzliche Veränderung, also vorsätzliche Manipulation dieses Datensatzes war, um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen", schlussfolgert Brückner gegenüber Monitor.

Wie er gegenüber Medienvertretern erklärte, hält der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Michael Mertens, eine nachträgliche Manipulation von Daten im Fall des Syrers Amad A. für grundsätzlich ausgeschlossen.

Das halte ich für sehr abenteuerlich, allein wegen des großen technischen Aufwands (...). Ich halte das aus polizeilicher Sicht für ausgeschlossen", rundet Mertens seine Einschätzung ab.

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Kleve äußerte sich auf Anfrage demzufolge nicht und verwies auf die laufenden Ermittlungen gegen Angehörige des Polizeidienstes wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Freiheitsberaubung.

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