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Mops gepfändet und über Ebay verkauft: Gutachten entlastet Stadtverwaltung, aber neuer Ärger droht

Die Pfändung eines Mopses und der anschließende Verkauf über den Online-Marktplatz Ebay sorgte bundesweit für Empörung. Doch die Stadt Ahlen (NRW) ließ nun ein Rechtsgutachten erstellen, nach dem alles korrekt war. Die neue Besitzerin sieht dies aber gänzlich anders.
Mops gepfändet und über Ebay verkauft: Gutachten entlastet Stadtverwaltung, aber neuer Ärger drohtQuelle: www.globallookpress.com

Eine Hunde-Posse beschäftigt seit Wochen die westfälische Stadt Ahlen. In den Medien wird schon von einer Akte Mops gesprochen. Für eine bundesweite Welle der Entrüstung sorgte die Nachricht, dass die Stadt einer Ahlenerin, die bei der Kommune über 7.000 Euro Schulden hatte, ihr Haustier pfändete. Der Hund wurde dann anschließend über den Online-Marktplatz Ebay verkauft – für 690 Euro. Als sich die Kritik am Vorgehen der Stadt entzündete, gaben die Verantwortlichen der Gemeinde bei einer renommierten Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag. Und das bescheinigte, dass die Pfändung und der Verkauf des Mopses "Edda" rechtens waren – die Schuldnerin sei besonders "hartnäckig" gewesen. 

Das Hunde-Gutachten, dessen Kosten für die Kommunen nicht bekannt sind, ist etwa 19 Seiten lang. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die die Möglichkeit hatte, es einzusehen, hatte sich ein dreiköpfiges Team der renommierten Kanzlei Wolter & Hoppenberg mit der Rekonstruktion des Falls beschäftigt. Demnach kam es am 26. November 2018 auf "richterliche Anordnung hin" zu einer "Durchsuchung der Privatwohnung" der Ahlenerin, die unter anderem wegen der Hundesteuer und der Ganztagsbetreuung für zwei schulpflichtige Kinder bei der Stadt Schulden hatte.

Die Mops-Pfändung sei zulässig gewesen

Bei der Suche nach pfändbaren Vermögenswerten seien die beiden Vollziehungsbeamten in der Wohnung auf den Mops gestoßen, "dessen Anschaffungspreis nach Auskunft der Schuldnerin bei 2.400 Euro lag", zitiert dpa das Rechtsgutachten. Außer dem Tier habe man nichts Wertvolles gefunden – also wurde "Edda" später abgeholt.

Und die Kanzlei kam zu dem Schluss – die Mops-Pfändung sei zulässig gewesen, da Frauchen sich "besonders hartnäckig" geweigert habe, ihre Schulden zu bezahlen. Vielmehr habe sie stattdessen auch noch den teuren Hund gekauft: "Eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen." Auch die emotionale Bindung zum Mops könne so groß nicht sein, so die Rechtsexperten, da die Frau "keine Anstrengungen unternommen hat, den Hund zurückzuerlangen". Das Angebot der Stadt, die Pfändung rückgängig zu machen, habe sie sogar abgelehnt.

Die Stadt wird aber für die Abwicklung des Verkaufs kritisiert. Rede ist von "Form- bzw. Verfahrensfehlern" bei der Ebay-Versteigerung, die aber nicht entscheidend seien. Ein Mitarbeiter der Stadt Ahlen hat nämlich die Mopsdame über sein privates Ebay-Konto verkauft.

Doch mit dem Gutachten war die Posse nicht zu Ende, denn die neue Besitzerin, Michaela Jordan, hat inzwischen eine Strafanzeige wegen Betruges gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen erstattet. Zuvor wurde bereits Zivilklage gegen die Stadt eingereicht. "Eddas" neues Frauchen fühlt sich arglistig getäuscht und will den Kaufpreis zurück sowie eine Erstattung der Tierarztkosten. Ihr Anwalt, Wolfgang Kalla, sagte gegenüber der dpa:

Der Vollziehungsbeamte wusste vor dem Verkauf von der Züchterin des Hundes, dass der Mops offenkundig krank war und nur einen Wert von 400 Euro hatte. Dennoch bot er ihn bei Ebay zu '750 Euro VB' an und nannte ihn dort 'kerngesund'. Das ist vorsätzlich gelogen gewesen", so Kalla.

Behandlungskosten in Höhe von rund 2.000 Euro sollen erstattet werden

Seine Mandantin habe am Ende 690 Euro für das Tier bezahlt und inzwischen bereits Tierarztkosten von rund 2.000 Euro gehabt. Die Hündin musste inzwischen sogar operiert werden, weil bei ihr eine schwerwiegende Augenkrankheit festgestellt worden war. Ohne eine OP hätte sie wahrscheinlich ihr Augenlicht verloren. Zudem sollen beim Tier die nötigen Impfungen gefehlt haben.

Von der Stadt kam derweil ein Angebot, die Pfändung und den Verkauf rückabzuwickeln, wenn Vorbesitzerin und neue Hundehalterin dies wünschten. Laut Jordans Anwalt wollen dies sowohl die Vorbesitzerin als auch seine Mandantin nicht. 

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