Deutschland

Flüchtlingsamt kritisiert Bekanntmachen von Abschiebeterminen

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kritisiert, dass immer wieder Abschiebetermine öffentlich bekannt gemacht werden. Ein Gesetzentwurf des sieht vor, dass künftig bestraft werden soll, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt.
Flüchtlingsamt kritisiert Bekanntmachen von AbschiebeterminenQuelle: Reuters © Wolfgang Rattay

Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Bekanntmachung der Abschiebetermine, gegenüber der Welt am Sonntag

(Dies geschehe) oft mit dem Hinweis, die Abzuschiebenden sollten sich an diesem Tag nicht dort aufhalten, wo sie sich sonst gewöhnlich aufhalten. Es ist ganz offensichtlich, dass einige Organisationen das Interesse verfolgen, Abschiebungen generell zu bekämpfen – ich denke vor allem an selbst ernannte Flüchtlingsräte.

Diese seien der Meinung, dass sich jeder das Land seines Aufenthalts selbst aussuchen solle:

Wer mit dieser Überzeugung unterwegs ist, versucht dann auch oft, den Staat bei Abschiebungen zu behindern. Dass dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll, ist absolut richtig.

Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass künftig bestraft werden soll, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt.

Nach Sommers Ansicht sind mehr als 10 000 Asylanträge pro Monat noch zu viel. Im vergangenen Jahr seien 162 000 Asylerstanträge registriert worden. Das sei vergleichbar mit einer Großstadt:

Davon erhalten aber nur rund 35 Prozent einen Schutzstatus. Wir sehen also ganz deutlich, dass viele Menschen hierher kommen, ohne einen Asylgrund zu haben.

Angesprochen auf Herausforderungen bei der Identitätsfeststellung sagte der Bamf-Präsident, Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote legten fast nie Dokumente vor:

Kaum ein Nigerianer zum Beispiel zeigt im Asylverfahren seine Papiere. Auf der anderen Seite etwa die Syrer – sie können sich fast immer ausweisen.

Die jeweilige Nationalität spiele also eine wichtige Rolle:

Aktuell legen insgesamt rund 54 Prozent der Antragsteller keine Dokumente vor. In diesen Fällen unterstützen unsere neuen technischen Assistenzsysteme bei der Identitätsklärung.

(dpa) 

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