Deutschland

Grundsteuer nach Finanzminister Scholz: Aufwendige individuelle Berechnung

Das Bundesverfassungsgericht entschied: die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Der Finanzminister Olaf Scholz will eine individuelle Berechnung. Dies lehnt Bayern ab, das ifo-Institut sieht den Vorschlag als nicht umsetzbar und der Mieterbund warnt vor Mehrkosten für Mieter.
Grundsteuer nach Finanzminister Scholz: Aufwendige individuelle Berechnung Quelle: Reuters © Axel Schmidt

Bislang liegen die Grundsteuereinnahmen der Kommunen bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Das Bundesverfassungsgericht entschied, die Grundsteuer muss bis Ende des kommenden Jahres reformiert werden. Denn die Einheitswerte basieren auf veralteten Tabellen, im Westen aus dem Jahr 1964, von 1935 im Osten Deutschlands. Damit seien sie verfassungswidrig. 

Die Wertsteigerungen von Grund und Boden wurden seitdem nicht angepasst. Hamburg und Bayern fordern eine Berechnung, welche allein auf die Fläche und nicht auf dem Wert basiert. Denn in Städten wie Hamburg und München sind derzeit die Immobilienpreise besonders hoch. Eine wertabhängige Berechnung würde zu hohe Kosten nach sich ziehen.

Leidtragende könnten die Mieter werden

Wenn der Vorschlag von Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer umgesetzt wird, müssen Immobilieneigentümer ihre Wohnungen und Häuser neu ausmessen. Außerdem versprach Scholz den Kommunen, dass diesen keine Finanzlücken durch die Neuregelung entstehen werden. Also will Scholz am heutigen Dienstag zwei Vorschläge präsentieren. Eine Berechnungsmethode, die vom Immobilenwert unabhängig ist und eine wertabhängige Methode, wobei das Finanzministerium die wertabhängige Methode favorisiert. Der Mieterbund warnt vor einer Abwälzung der Kosten auf die Mieter, so der Geschäftsführer Ulrich Ropertz

So wie der Vorschlag jetzt angelegt ist, wird er insbesondere in den Städten zu einer Anhebung der Grundsteuer führen. 

Dies hält Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts (Wirtschaftsforschungsinstitut an der Universität München), für falsch, da es auch zu aufwendig sei. Dies schaffe überdies keine Gerechtigkeit. Denn dafür wäre es notwendig, das Einkommen der Bewohner der Immobilie mit zu berücksichtigen. Fuest empfiehlt eine Berechnung anhand der Grundstücks-/Wohnfläche. Immobilieneigentümer müssen in ihrer künftigen Steuererklärung fünf Werte ihres Besitzes angeben, von denen noch niemand weiß, mit welchem Gewicht sie berücksichtigt werden: Wohnfläche, Nettokaltmiete, Baujahr, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert.

Bislang können die Besitzer von Immobilien die Grundsteuer als Betriebskosten veranschlagen - sie wird daher von den Mietern mitgetragen. Der Mieterbund hofft auf die Schaffung von mehr Wohnraum: 

Es ist eine Eigentumssteuer, und es ist nicht ersichtlich, warum Mieter diese Steuer für den Vermieter bezahlen sollen. Wir erhoffen uns, dass ein Anreiz davon ausgeht, unbebaute Grundstücke in den Städten zu aktivieren.

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