Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Einheitswerte für Grundsteuer verfassungswidrig

Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, so das Bundesverfassungsgericht.
Bundesverfassungsgericht: Einheitswerte für Grundsteuer verfassungswidrig Quelle: www.globallookpress.com

Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Dies verkündete das Bundesverfassungsgericht heute. Wird die Gesetzgebungsfrist eingehalten und müssen die bundesweit 35 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke dann in einem zeitraubenden Verfahren einzeln neu bewertet werden, dürfen die derzeitigen Einheitswerte ausnahmsweise bis längstens Ende 2024 angewandt werden. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.

Jede Kommune bestimmt aber die tatsächliche Höhe der Steuer

Die Grundsteuer ist zwar eine bundeseinheitliche Steuer. Allerdings ist es Sache der Länder, den sogenannten Einheitswert von Grundstücken zu bestimmen. Dieser Einheitswert besteht aus unterschiedlichen Faktoren wie etwa der Grundstücksart oder dem Alter eines darauf erbauten Hauses. Dieser Einheitswert wird dann mit einer Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz von teils mehreren hundert Prozent multipliziert.

Grundgedanke ist, dass Grundstücke und Gebäude Kosten für die Kommunen verursachen, die zum Beispiel die Infrastruktur unterhalten. Die Eigentümer sollen diese Lasten mittragen. Dazu gibt es die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer.

Die Grundsteuer deckt etwa zehn Prozent der kommunalen Steuereinnahmen und ist damit eine wichtige Finanzierungsquelle. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte etwa 13,3 Milliarden Euro. Die Grundsteuer wird an Mieter weitergegeben und ist Teil der Nebenkosten.

Im Jahr 2015 betrug die Grundsteuer für ein Grundstück mit Einfamilienhaus in größeren Städten knapp 600 Euro im Jahr. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kosteten dort mit 229 Euro knapp doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt.

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(dpa/afp/rt deutsch)

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