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Mehr Papierkram für Hausbesitzer droht: Neue Grundsteuer könnte Extra-Steuererklärung nötig machen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat just entschieden: Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Noch weiß niemand, wie sie künftig aussehen wird. Eine Unannehmlichkeit für Grundbesitzer bahnt sich aber schon an: noch mehr an bürokratischem Aufwand.
Mehr Papierkram für Hausbesitzer droht: Neue Grundsteuer könnte Extra-Steuererklärung nötig machen Quelle: www.globallookpress.com

Die Länder sind sich uneins, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Neuregelung der Grundsteuer aussehen soll. Eines aber deutet sich jetzt schon an: Das neue Berechnungsmodell, wie auch immer es aussehen soll, könnte für Grundbesitzer noch mehr Papierkram bedeuten. "Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine – allerdings recht schlichte – Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen", sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell."

Die Finanzminister von Bund und Ländern treffen sich an diesem Mittwoch in Berlin und beraten über die Neuregelung der Grundsteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April nötig wird. Hilbers hofft, "dass wir uns darüber einigen, welche Wege gangbar sein könnten und welche nicht."

Einige Grundbesitzer könnten künftig mehr Steuern zahlen müssen 

Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. "Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen – andere auch weniger", erwartet Hilbers. "Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten."

In der Diskussion sind derzeit im Wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks der Berechnung der Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wären vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

Die niedersächsische Landesregierung habe sich noch nicht auf einen Favoriten festgelegt, sagt Hilbers. Das Bodenwertmodell hält er allerdings für ungeeignet. "Ein reines Bodenwertmodell gibt die größtmöglichen Verwerfungen", sagte Hilbers. "Steigende Bodenpreise schlagen auf den Bodenrichtwert durch – und führen damit zu höheren Steuern. Das sollten wir vermeiden."

Bundesländer uneins über das richtige Modell der Bewertung  

Bayern will für eine Neuberechnung nach Grundstücksgröße werben. "Es wäre wünschenswert, wenn auch die anderen Bundesländer den bayerischen Weg mitgehen würden", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa. "Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes", erläuterte Füracker. Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) sprach sich aber für ein anderes Modell aus. Er persönlich favorisiere das sogenannte Kostenwertmodell, sagte er der dpa. Dabei würden neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Abgabe steuern.

Vom Treffen an diesem Mittwoch erwarte er sich eine Verständigung auf den weiteren Zeitplan. Dies erhofft sich auch Thüringens Finanzministerin Heike Taubert. "Zunächst muss der Bund deutlich machen, was er will", betonte die SPD-Politikerin. Sie plädiert für einen "Gerechtigkeitsfaktor" bei der Neuregelung. Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. "Es sollte mehr bezahlt werden für ein Grundstück beispielsweise am Bodensee als in den vielen ländlichen Regionen Deutschlands", sagte Taubert der dpa.

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sollte der Wert eines Grundstücks entscheidend sein. "Wir favorisieren ganz eindeutig ein so genanntes Bodenwertmodell", sagte Geschäftsführer Ulrich Ropertz. Das sei auch deshalb wünschenswert, weil Gebäude mit mehreren Wohnungen dabei tendenziell besser gestellt wären als Einfamilienhäuser - was wiederum Mietern nutzen würde.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) warnte vor neuen Belastungen der Wirtschaft. "Aus Sicht der Unternehmen muss in jedem Fall vermieden werden, dass die zukünftige Grundsteuer zu einer höheren Unternehmensbesteuerung führt", sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der Saarbrücker Zeitung.

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(dpa/rt deutsch)

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