Deutschland

Vier Bundesländer heben Corona-Isolationspflicht auf

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein soll die Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test entfallen. Die neue Regelung soll zeitnah gelten und geschieht gegen den Willen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Dieser warnte vor der Entscheidung.
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Wie aus Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums hervorgeht, haben sich vier Bundesländer darauf geeinigt, die Corona-Isolationspflicht aufzuheben: Bei den Ländern handelt es sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern sollen "zeitnah" neue Regelungen in Kraft treten. Dafür werden nun zunächst die Corona-Verordnungen der Bundesländer überarbeitet. Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. In der Mitteilung heißt es:

"An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen."

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nannte als Termin für die Abschaffung der Maskenpflicht bereits den 16. November. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der in den vergangenen 2,5 Jahren regelmäßig härtere Corona-Maßnahmen forderte, hatte in dieser Woche bereits angekündigt, die Quarantäneregeln für Infizierte ohne Symptome lockern zu wollen. Die Leute sollen wieder zur Arbeit dürfen, sagte Söder, der die "Isolationspflicht" als Angebot bezeichnete:

"Das Wegsperren und Zusperren ist kein Angebot mehr."

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Bündnis 90/die Grünen) sagte, man läute nun "eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie" ein. Es sei nun an der Zeit, "den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen". Die Bundesländer berufen sich in ihrer Entscheidung auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit dem Sommer 2021 keine entsprechende Isolationspflicht mehr gibt. In der Mitteilung heißt es:

"Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen."

In der neuen Richtlinie gibt es jedoch auch Einschränkungen: So ist vorgesehen, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien bei Einhaltung des Mindestabstands. Vorgesehen ist auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen und Personal im Gesundheitswesen soll bei einem positivem Corona-Test nicht zur Arbeit dürfen.

Weitere Bundesländer denken über ähnliche Schritte nach, andere lehnen eine Aufhebung ab. In einer ersten Reaktion ließen Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Bremen am Freitag durchblicken, dass sie an der Isolationspflicht festhalten wollen. Sachsen zeigte sich offen für ein Aus der Regel, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen das weitere Vorgehen prüfen. Andere Länder zeigten sich zurückhaltend und forderten ein gemeinsames Vorgehen. Wie zu erwarten war, wurde der Vorstoß der vier Länder von Lauterbach kritisiert. Am Freitag sagte Lauterbach in Berlin:

"Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung."

Er sprach von einem "Fehler" und warnte vor einem "Flickenteppich" mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern. Bisher empfiehlt das Robert Koch-Institut den Bundesländern, für positive getestete Personen eine Isolation von fünf Tagen anzuordnen. Angeraten wird auch, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein Test negativ ausfällt. Angestellte im Gesundheitswesen sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

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(rt de/dpa)

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