Deutschland

Corona-Pauschale: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglichen Betruges mit Intensivbetten

Gegen zwei Kliniken im Saarland wird wegen des Verdachts auf Betrug mit sogenannten Freihaltepauschalen in Millionenhöhe ermittelt. Mehre Juristen hatten zuvor geklagt. Laut zuständigem Gesundheitsministerium laufe ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.
Corona-Pauschale: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglichen Betruges mit IntensivbettenQuelle: Gettyimages.ru © onurdongel

Die Staatsanwaltschaft im Saarland hat offenbar Ermittlungen im Zusammenhang mit dem möglichen Millionenbetrug saarländischer Kliniken mit Freihaltepauschalen für Intensivbetten während der Corona-Pandemie aufgenommen. Das geht aus der Antwort des saarländischen Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Astrid Schramm (Die Linke) hervor.

"Von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet, das sich gegen Unbekannt richtet", heißt es in der Antwort. "Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Zusammenhang mit einem Herausgabe- und Auskunftsersuchen an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie herangetreten."

Die Berliner Zeitung hatte berichtet, dass eine Gruppe aus Anwälten, Staatsanwälten und einem Richter Strafanzeige gegen zwei große deutsche Krankenhäuser im Saarland eingereicht hätte. Speziell gehe es um Fördermittel in Höhe von 18 Millionen Euro, die möglicherweise zu Unrecht geflossen seien.

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung ein milliardenschweres Ausgleichsprogramm für frei gehaltene oder auch zusätzlich geschaffene Krankenhausbetten beschlossen. Davon seien bis Mitte 2021 insgesamt rund 245 Millionen Euro an saarländische Kliniken gezahlt worden, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums weiter. 

Laut den Klägern bestehe der Verdacht, dass die beiden betroffenen Krankenhäuser zum Teil weniger Intensivbetten meldeten, als tatsächlich vorhanden waren, um so finanzielle Vorteile zu erhalten. Dies gehe aus Ungereimtheiten bei den Finanzen der Kliniken hervor. Zu Anfragen des Saarländischen Rundfunks (SR) und der Berliner Zeitung, wollte sich die Staatsanwaltschaft Saarbrücken allerdings nicht äußern. Staatsanwalt Dominik Degel erklärte lediglich, dass "aus Gründen des Verfahrensschutzes gegenwärtig keine Auskünfte erteilt werden können".

Der vermeintliche Intensivbetten-Betrug war im Januar vergangenen Jahres auch schon dem Robert Koch-Institut, das dem Bundesgesundheitsministerium untersteht, aufgefallen. In einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom Juni 2021 heißt es hierzu unter anderem: "Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren."

Krankenhäuser hätten während der Corona-Krise demnach zunehmend die "hauseigenen Controlling-Abteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVI-Intensivregister" verpflichtet, "um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden", erläuterte der Bundesrechnungshof weiter. Dem RKI sei dies in zahlreichen E-Mails und Telefonaten "konkret mitgeteilt" worden. 

In der vermeintlichen Betrugs-Affäre hat nun auch die AfD eine Strafanzeige eingereicht. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Martin Sichert teilte über Twitter mit, dass er deshalb Strafanzeige bei 64 Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet gestellt habe.

Mehr zum Thema - Zwei Jahre Pandemie-Management: Wie die Politik die "Kliniküberlastung" selbst produzierte 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.