Deutschland

Gesundheitsminister kündigen Corona-Herbstfahrplan an: Maskenpflicht und 2 / 3G-Regelung

Die Gesundheitsministerkonferenz dringt auf zeitnahe Vorbereitungen für die "Corona-Welle ab dem Herbst" dieses Jahres. Vordergründiges Ziel sei es, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechend zu überarbeiten. Die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen gilt dabei als dringlichste Maßnahme.
Gesundheitsminister kündigen Corona-Herbstfahrplan an: Maskenpflicht und 2 / 3G-Regelung© picture alliance / Kontributor

Am 16. Mai hat eine Videokonferenz der amtierenden Gesundheitsminister und -ministerinnen stattgefunden, im Rahmen der sogenannten Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Vorsitzende der GMK 2022 ist die Sachsen-Anhaltinische Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD). In der anschließend veröffentlichten Pressemitteilung wurde betont, dass einstimmig folgender Beschluss gelte:

"Gesundheitsministerkonferenz dringt auf zeitnahe Vorbereitungen für Corona-Welle ab Herbst."

Grimm-Benne wird in der Mitteilung mit der Prognose zitiert:

"Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen. Mit Blick auf den Herbst und Winter müssen wir mit dem Auftreten neuer Virusvarianten rechnen."

An der gemeinsamen GMK-Videoschalte war auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beteiligt. Dieser kommentierte über seinen persönlichen Twitter-Account zu den Erkenntnissen und den daraus resultierenden Plänen:

"Das jetzige Infektionsschutzgesetz ist zu dünn, um uns durch die kalte Jahreszeit zu bringen. Da es am 23. September ausläuft, müssen jetzt die Vorbereitungen beginnen. Ich weiß, im Sommer will das keiner hören. Aber im Herbst muss das vorbereitet sein. Gut, dass die Länder mitziehen."

Das Bundesgesundheitsministerium ließ ergänzend im Rahmen eines Info-Tweets mitteilen:

"Die Länder brauchen mehr Instrumente, um auf das mögliche Wiederaufflammen der Corona-Pandemie reagieren zu können."

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mahnte laut der Ärztezeitung an, niemand dürfe sich "in falscher Sicherheit wiegen." 

Laut den Plänen "muss das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus Sicht der Länder spätestens zum 23. September mit Auslaufen der Befugnisgrundlagen des § 28a Abs. 7 und Abs. 8 IfSG" überarbeitet werden. Der Paragraf 28a des IfSG lautet: "Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)". Absatz 7 regelt dabei "die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) in

  • a) Arztpraxen sowie in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5, 11 und 12 sowie § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7, soweit die Verpflichtung zur Abwendung einer Gefahr für Personen, die auf Grund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben, erforderlich ist;
  • b) Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht;
  • und c) Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 und 4."

Absatz 8 gilt möglichen erweiterten Verordnungen von Artikel 7 "in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft". In der Pressemitteilung heißt es konkret zu diesen Punkten des IfSG:

"Zu den Maßnahmen, mit denen auf das Infektionsgeschehen ab Herbst reagiert werden könnte, gehören insbesondere: die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen."

Des Weiteren fordert die Beschlussmitteilung:

  • die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G/2G-Regelungen) mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen;
  • die Verpflichtung zur Erstellung von verbindlichen Infektionsschutzkonzepten.

In einem weiteren Beschluss hat sich die GMK "für die Verlängerung der Coronavirus Surveillance-Verordnung zunächst um ein Jahr bis zum 30. September 2023" ausgesprochen. Mit der Verordnung sind Labore zur Sequenzierung eines bestimmten Anteils an positiven SARS-CoV-2-Proben und Weiterleitung an das Robert-Koch-Institut (RKI) verpflichtet. Diese Verordnung war im Januar 2021 durch den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ins Leben gerufen worden.

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