Corona-Gipfel: Aufhebung aller tiefgreifenden Beschränkungen bis 20. März geplant
Die mit Spannung erwartete Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Mittwoch verspricht Deutschland offenbar weitreichende Öffnungsschritte. Nachdem es in den vergangenen Wochen bereits zur Aufhebung der Corona-Beschränkungen in vielen EU-Ländern sowie Großbritannien gekommen war, wurden zuletzt auch in Deutschland die Rufe nach einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität lauter.
Der RT DE vorliegenden Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel ist zu entnehmen, dass "bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022" alle "weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden" sollen. Jedoch muss bis Mittwoch mit weiteren Änderungen der Vorlage gerechnet werden, da es sich bei dieser um einen ersten Entwurf der Beschlussvorlage handelt. Zu den voraussichtlichen Öffnungsschritten ist dem Beschluss zu entnehmen:
"Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen. Wichtig ist ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen 16 Ländern. Es gilt: Es sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden."
Demnach sollen in einem ersten Schritt bundesweit die Zugangsbeschränkungen und deren Kontrollen im Einzelhandel wegfallen. Ebenso hat die Bundesregierung vor, die geltenden Personenbeschränkungen bei Privatfeiern von derzeit 10 auf zunächst 20 Personen zu erhöhen. Ab dem 4. März dürfen:
- Restaurants, Hotels und Gaststätten auch wieder ungeimpfte Personen nach Nachweis eines negativen Corona-Tests empfangen. Dort soll dann 3G gelten.
- Clubs und Diskotheken unter der Einhaltung von 2G-Plus öffnen.
- wieder mehr Personen an Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen teilnehmen. Jedoch wird 2G oder 2G-Plus vorausgesetzt.
- Arbeitgeber freiwillig über eine Homeoffice-Anweisung entscheiden.
An der Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen möchten Bundesregierung und Länder laut der Beschlussvorlage jedoch weiterhin festhalten. So soll der Bundestag eine entsprechende Grundlage schaffen, die es den Ländern ermöglichen soll, Maßnahmen ergreifen zu können.
Weiter heißt es in dem Entwurf, dass das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut künftig nicht mehr über den Geimpften- und Genesenen-Status entscheiden sollen. Die kurzfristige Verkürzung des Genesenen-Status von zuvor sechs auf drei Monate hatte heftige Kritik der Öffentlichkeit und Klagen beim Bundesverfassungsgericht zur Folge.
Weiterhin möchte sich die Bundesregierung laut der Beschlussvorlage vorbehalten, die Infektionsschutzmaßnahmen wieder zu verschärfen, sollte es zu einer Verschlechterung der aktuellen Corona-Lage kommen. "Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen", heißt es in dem Entwurf.
Laut dpa hat der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai indes ein Ende aller Corona-Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Wochen gefordert. So sagte er mit Blick auf den kommenden Bund-Länder-Gipfel nach einer Sitzung der Parteigremien am Montag:
"Wir müssen den Menschen in unserem Land zeigen, dass ein Ende der freiheitseinschränkenden Maßnahmen unmittelbar bevorsteht. In einem weiteren Schritt sollten mit dem 20. März alle Maßnahmen gefallen sein. Ich habe bereits ausdrücklich gesagt, dass ich eine Verlängerung der derzeitigen Regelungen für absolut falsch halte."
Djir-Sarai nach müssten weitere freiheitsbeschränkende Maßnahmen aufgehoben werden. Bei einer sich verschlechternden Situation könne das Parlament immer noch umgehend Infektionsschutzmaßnahmen beschließen, sagte der Generalsekretär weiter. Es sei "daher absolut nicht zu rechtfertigen, etwaige Freiheitseinschränkungen als präventive Maßnahme für eine Situation, die vielleicht niemals eintritt, in Kraft zu lassen".
Am Mittwoch soll die nächste Bund-Länder-Runde stattfinden. Bereits im Voraus werden weitgehende Lockerungen der bestehenden Corona-Maßnahmen erwartet. Zuletzt stand die Politik in Deutschland zunehmend unter Druck, da andere EU-Länder in den vergangenen Wochen einen sogenannten "Freedom Day" ausgerufen und die damit einhergehende Aufhebung nahezu aller Corona-Restriktionen verkündet hatten.
Die Beschlussvorlage im Wortlaut
Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich in Deutschland aus. Die Zahl neu infizierter Bürgerinnen und Bürgern steigt derzeit immer noch weiter an.
Der Expertenrat der Bundesregierung geht in seiner aktuellen Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon aus, dass der Anstieg der Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird. In der Folge werde erwartet, dass sich die Welle abflache und die Zahl der Neuinfektionen mit der Omikron-Variante BA.1 sänke. Daher sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, vorausschauend Öffnungsstrategien zu planen und zu kommunizieren.
Dank des verantwortlichen und umsichtigen Verhaltens der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat Deutschland die Omikron-Welle bis jetzt vergleichsweise gut bewältigt. Die Infektionsschutzmaßnahmen haben es verhindert, dass ältere und besonders schutzbedürftige Personen in großer Zahl erkrankten. Das hat viele Leben gerettet.
Die Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass ungeimpfte Personen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe auch durch Omikron-Infektionen aufweisen – neben den über 60-Jährigen und Menschen mit schweren Grunderkrankungen. Derzeit sei die Zahl der Neuinfektionen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen im Vergleich zu anderen Altersgruppen noch gering. Diese Zahl nehme jedoch aktuell zu. Damit würde sich für diese Altersgruppe die Zahl der Einweisungen auf die Intensivstationen nunmehr sukzessive erhöhen.
Nach Ansicht des Expertenrats werden sich Ungeimpfte und Ältere bei den Lockerungen der Schutzmaßnahmen wahrscheinlich wieder vermehrt infizieren und erkranken. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten weiter geschützt werden. In der Altersgruppe über 60 Jahre ist die absolute Zahl der nicht geimpften Personen immer noch sehr groß: Derzeit sind knapp drei Millionen nicht "geboostert" – sie haben sich also ihre dritte Impfung noch nicht verabreichen lassen. 2,8 Millionen dieser Altersgruppe sind sogar ohne den zweifachen Basis-Impfschutz. Viele andere europäischen Staaten, auf die derzeit in Hinblick auf weitreichende Öffnungen geschaut wird, weisen deutlich höhere Impfquoten auf – und haben eine jüngere Bevölkerung.
Zugleich weist der Expertenrat darauf hin, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante BA.2 zu erneut steigenden Inzidenzen und zu einer Verlängerung der Omikron-Welle führen könnte.
Spätestens im Herbst besteht vor diesem Hintergrund nach der Einschätzung der Expertinnen und Experten das Risiko erneuter Infektionswellen. Neben dem Risiko weiterer Mutationen zirkulierten bisherige Virusvarianten wie der Deltastamm weiter und könnten neue Infektionswellen auslösen. Nach bisherigen Erkenntnissen seien Ungeimpfte nach einer Infektion mit der Omikron-Variante nicht zuverlässig vor Infektionen mit anderen Varianten geschützt.
Nach Einschätzung des Expertenrats befinden wir uns in einer neuen Phase der Pandemie. Sie erfordere allerdings weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheine sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen sei. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstieges der Krankheitslast und einer Überlastung des Gesundheitssystems.
Von zentraler Bedeutung sei es, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden. Diese böten eine hohe Wirksamkeit gerade angesichts hoch ansteckender Varianten wie Omikron. Die Expertinnen und Experten weisen weiter darauf hin, dass es bei entsprechenden Symptomen wichtig sei, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden (Selbstisolation) und sich zu testen.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen. Wichtig ist ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen 16 Ländern. Es gilt: Es sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden. Gleichzeitig sollen so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden und die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor schweren Verläufen möglichst gut zu schützen.
Bund und Länder werden weiter intensiv für das Impfen werben und leicht zu erreichende Impfangebote machen. Denn: Impfen hilft. Auch aus der Sicht des Expertenrats ist die zumindest dreifache Impfung das effektivste Instrument, um die Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu erreichen. Bestehende Immunitätslücken sollen geschlossen und einer erneuten Infektionswelle im Herbst/Winter vorgebeugt werden.
Vor diesem Hintergrund treffen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgende Vereinbarungen:
- Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung. In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehen und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinische Masken greifen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind.
- In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmenden möglich. Bisher galt eine Obergrenze von 10 Personen. Nunmehr werden private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit bis zu 20 Personen möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind wie bisher hiervon ausgenommen. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist. - In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
Diskotheken und Clubs ("Tanzlustbarkeiten") werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von [40] Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von [4.000] Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von [60] Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von [25.000] Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden. - In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bedarf. Sie bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Länder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können. Insbesondere in Innenräumen und in Bussen, Bahnen etc. sollen weiterhin Masken getragen werden. Eine Maskenpflicht kann je nach Infektionslage angepasst werden (FFP2-Maske, medizinische Maske). Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer Familien und Freundeskreise weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten. Es kommt insbesondere darauf an, bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten zu achten, sich eigenverantwortlich zu testen und angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden zu treffen. Denn dort ist das Risiko von Neuinfektionen weiterhin hoch. Ein verantwortungsvolles Handeln ist in dieser Phase der Pandemie wichtig, um vor allem ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und sie sicher an Zusammenkünften und Veranstaltungen teilhaben zu lassen.
- Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes eingesetzte Sachverständigenkommission, ihre wichtige Arbeit so rechtzeitig abzuschließen, dass die Erkenntnisse in eine grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes rechtzeitig zum Herbst/Winter 2022 einfließen können.
- Ein effizientes Monitoring der für die Krankheitslast maßgebenden Indikatoren kann als Frühwarnsystem dienen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, daran zu arbeiten, dass die für die Erfassung der Krankheitslast relevanten Parameter (7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) altersabhängig, tagaktuell und mit guter Qualität erfasst und digital übermittelt werden können. Das bundeseinheitliche DEMIS-System soll so schnell wie möglich in allen Krankenhäusern einsatzbereit sein. Hierbei sollen mit den SARS-CoV-2-Infektionen auch andere Atemwegerkrankungen wie z. B. RSV, Influenza erfasst werden, die das Gesundheitssystem (saisonal) belasten.
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die bestehenden Impfangebote zu nutzen. Impfen hilft. Wir werden das Virus nur besiegen können, wenn sich deutlich mehr Personen auch in Deutschland impfen lassen. Die Impfung ist sicher und schützt. Es stehen ausreichend Impfstoffe zur Verfügung. Der Bund hat zur Unterstützung der Anstrengungen der Länder, einfach zu erreichende Impfangebote überall verfügbar zu machen, eine Informationskampagne gestartet. Sie soll insbesondere diejenigen erreichen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entscheiden konnten. Alle Expertinnen und Expertinnen sind sich einig: Impfungen können die Krankheitslast durch COVID-19 effektiv verringern und damit schwere Verläufe verhindern. Eine dreifache Impfung schützt gut gegen schwere Verläufe durch die Omikron-Variante. Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhafte auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen. Denn nur eine hohe Impfquote kann eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
- Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige sollen besser vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich künftig ab dem 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können). Zur Umsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen.
- Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut (RKI).
- Um den an Corona erkrankten Personen die bestmögliche Behandlung zukommen lassen zu können und eine Überforderung des Gesundheitssystems auch bei künftigen Corona-Wellen zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Gesundheit frühzeitig die Lieferung des oralen Therapeutikums Paxlovid verhandelt. Bei früher Einnahme des Medikaments hat es eine hohe Wirksamkeit gegen COVID-19.
- Die Länder begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern. Die Länder werden auch aufgrund der hierzu jetzt schon vorliegenden Daten über den Förderzeitraum hinaus ausreichende organisatorische und personelle Ressourcen zu Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher Straftaten bereitstellen. Bund und Länder werden sich regelmäßig gegenseitig unterrichten, welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen sie ergriffen haben. Die Länder begrüßen, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern wird.
- Bund und Länder werden das weitere Infektionsgeschehen aufmerksam beobachten. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden zur Corona-Pandemie [am X. März] erneut zusammenkommen, sofern die Lage es erforderlich macht.
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