Deutschland

Gesetzentwurf: Bußgeld für volljährige Ungeimpfte ab Oktober

Ein Gesetzentwurf, den Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP am Freitag gemeinsam vorstellten, sieht eine allgemeine Impfpflicht für volljährige Personen ab dem 1. Oktober vor. Ansonsten könnten Bußgelder drohen. Haftstrafen soll es jedoch nicht geben.
Gesetzentwurf: Bußgeld für volljährige Ungeimpfte ab OktoberQuelle: www.globallookpress.com © Michael Bihlmayer

Ein Gruppenantrag zur Impfpflicht, den sieben Bundestagsabgeordnete von der SPD, den Grünen und der FDP am Freitag vorgelegt haben, sieht vor, dass volljährige Menschen, die nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, ab dem 1. Oktober mit einem Bußgeld rechnen müssen. Bei den Abgeordneten handelt es sich um die SPDler Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, um Janosch Dahmen und Till Steffen von Bündnis 90/Die Grünen und um Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FPD.

In der Vorlage einigten sich die Abgeordneten darauf, dass die Krankenkassen den Impfstatus ihrer Mitglieder erheben. Zunächst sollen die Kassen bis zum 15. Mai alle Erwachsenen anschreiben und über die Corona-Impfung sowie darüber, dass diese bald zur Pflicht wird, informieren. Ab dem 1. Oktober sollen dann alle über 18 Jahre ihre Impfung nachweisen, indem sie ihren Impfpass bei ihrer Krankenkasse hochladen oder diesen in der Apotheke vorlegen, die die Daten dann weiterleiten soll. Ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der Gesetzentwurf sieht drei Impfungen vor. Sofern eine Genesung vorliegt, kann eine Impfung wegfallen. Die Bundesregierung soll verantworten, dass die Wirksamkeit alle drei Monate überprüft wird, und den Bundestag darüber unterrichten. Laut Entwurf soll es auch Sanktionsmöglichkeiten geben, darunter auch Bußgelder. Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sollen die Betroffenen auf die Möglichkeit der Impfberatung und einer kostenlosen Impfung hingewiesen werden. Weiterhin soll es Gelegenheit geben, den Nachweis innerhalb einer "angemessenen Frist" vorzulegen. Die Anordnung von Haftstrafen zur Durchsetzung von Maßnahmen soll ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die SPD-Abgeordnete Baehrens erklärte als Begründung für die allgemeine Impfpflicht:

"Wir brauchen die Impfnachweispflicht, um jene zu erreichen, die sich noch nicht impfen ließen."

Man gehe davon aus, dass sich die Lage bis zum Herbst verschlechtere und man bis dahin eine Impfquote von mehr als 90 Prozent benötige. Das Gesetz soll daher bis spätestens Ende März verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf der Gruppe ist bisher der erste, der vorgelegt wurde. Eine weitere Gruppe um den FDPler Andrew Ullmann arbeitet außerdem an einem Entwurf einer Impfpflicht ab 50 Jahren. Eine Initiative um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) ist strikt gegen eine Impfpflicht und will eine solche verhindern. Beide Gruppen haben jedoch noch keine konkreten Entwürfe vorgelegt. Am Freitag hieß es zunächst, dass es sinnvoll sei, alle Entwürfe gemeinsam zu beraten, sofern sie fertiggestellt sind.

Mehr zum Thema - Bundeskanzler Scholz für allgemeine Impfpflicht und "ersten Öffnungsschritt"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.