Deutschland

Deutsche Pyrotechnikbranche steht vor einem Scherbenhaufen

Bereits das zweite Jahr in Folge darf in Deutschland kein Feuerwerk verkauft werden. Klagen gegen das Verbot hat das Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Viele deutsche Pyrotechnikbetriebe stehen nun vor dem Ruin.
Deutsche Pyrotechnikbranche steht vor einem ScherbenhaufenQuelle: www.globallookpress.com © BeckerBredel via www.imago-image

Eine ganze Branche steht vor dem Aus. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres, wie schon zum Ende des ersten Corona-Jahres, einem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk zugestimmt. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember geeinigt, wie die Tagesschau berichtet.

Der selbstständige Pyrotechniker Oliver Wetzstein aus dem Saarland sagt dazu:

"Ich habe 2021 finanzielle Verluste im hohen fünfstelligen Bereich. [...] Die Fixkosten von 5.000 bis 6.000 Euro pro Monat sind im Vergleich zu anderen Betrieben zwar gering. Aber wenn man schon das zweite Jahr in Folge keine Umsätze macht, ist das sehr viel."

Das Verkaufsverbot solle verhindern, dass die durch Corona an ihre Limits kommenden Krankenhäuser zusätzlich mit Verletzten durch Pyrotechnik belastet werden. Davon ausgenommen ist Feuerwerk der Kategorie F1, sogenanntes Jugendfeuerwerk. Ein generelles Abbrennverbot gibt es zwar nicht – doch viele Bundesländer haben eigene Regeln: So hat das bayerische Kabinett ein Feuerwerksverbot auf "besonders publikumsträchtigen Plätzen" verabschiedet. Auch in Hessen und Sachsen gilt ein solches Verbot.

Dass durch Feuerwerk verletzte Personen die Krankenhäuser belasten, hält Wetzstein für falsch. Er beruft sich – wie auch der Bundesverband Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK) – auf die Statistik der Krankenhausgesellschaft "Vivantes", laut der nur fünf Prozent der Krankenhausbesuche in der Silvesternacht auf Unfälle mit Feuerwerk zurückzuführen sind.

Eine Klage im Eilverfahren des BVPK gegen das diesjährige Feuerwerksverbot hat das Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nochmals bestätigt.

Der Verband zeigt sich enttäuscht, zumal es keine systematische Erfassung von Verletzungen in der Silvesternacht gebe. "Wir als Verband haben wissenschaftliche Studien ausgewertet und kommen auf etwa zwei bis drei Verletzte pro 100.000 Einwohner in der Nacht des Jahreswechsels. Auf die Kliniken hochgerechnet sind das 1,8 bis 2,5 Verletzte pro Notaufnahme", erklärt Ingo Schubert, Geschäftsführer des BVPK. Da die Zulassung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – dazu zählen etwa Raketen und Batterien – streng reguliert sei, sei es ohnehin schwer, sich ernsthaft damit zu verletzen. Anders sehe das bei Böllern aus dem Ausland aus – auf die nun viele Deutsche ausweichen. Dort kommt teilweise sogar Sprengstoff zum Einsatz.

Die Pyrotechnik-Branche fährt damit dieses Jahr zum zweiten Mal große Verluste ein. BVPK-Sprecher Felix Martens sagte dazu:

 "Wir gehen für dieses Jahr von insgesamt 200 Millionen Euro aus."

Betroffen sind rund 500 Betriebe mit etwa 6.000 Mitarbeitern. Die WECO Feuerwerk GmbH aus Nordrhein-Westfalen schließt als Konsequenz seinen Fertigungsstandort im sächsischen Freiberg mit über 100 Angestellten. Die staatlichen Überbrückungshilfen reichten nicht aus, um die Umsatzverluste ein zweites Mal zu kompensieren. Infolge des Verkaufsverbots entstünden weitere Kosten und Probleme, etwa durch Transport und Lagerung der Ware, sagt Geschäftsführer Richard Eickel bei der Comet Feuerwerk GmbH. WECO und Comet geben an, 95 Prozent ihres Jahresumsatzes für Silvester zu generieren.

Mehr zum Thema - Feuerwerkshersteller WECO in Freiberg durch erneutes Böllerverbot insolvent

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.