Deutschland

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert Einführung eines Impfregisters

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, äußerte in einem Interview, dass ein Impfregister auch mit Blick auf das Bundesdatenschutzgesetz rechtlich möglich sein müsste.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert Einführung eines ImpfregistersQuelle: www.globallookpress.com © Jürgen Heinrich

In einem Interview mit der WirtschaftsWoche am9. Dezember formulierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds seine Vorstellungen zu dem Themenkomplex einer möglichen Impfpflicht und der Einführung eines zentrales Impfregisters. Laut Landsberg seien es gerade die Kommunen, die in die Kontrolle zukünftiger Impfszenarien in Deutschland maßgeblich eingebunden würden. Daher fordere er vom Bund eine zentrale Lösung.

Grund für seine Forderung ist die Tatsache, dass sich die Bund- und Länderchefs an diesem Donnerstag erstmals unter der Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) treffen. Dabei dürfte unter anderem "die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wieder Thema sein." Nach den Vorstellungen von Landsberg könnte ein mögliches Prozedere wie folgt aussehen:

"Über das Register könnten der Bund oder die Krankenkassen die Versicherten dann jeweils auf Impftermine hinweisen, für Erst-, Zweit- oder etwaige Auffrischungsimpfungen. Wenn eine Impfung nicht erfolge, solle dies dann mithilfe des Registers an die zuständigen Behörden wie Ordnungs- oder Gesundheitsämter gemeldet werden."

Die WirtschaftsWoche erinnerte in ihrem Artikel daran, dass die Einführung eines Impfregisters keine vollkommen neue Forderung darstelle. Bereits 2016 habe das Robert Koch-Institut (RKI) eine Nutzen- und Aufwandsanalyse im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz durchgeführt.

Die Reaktion eines Sprechers des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), im Sommer 2020 darauf angesprochen, sei jedoch gewesen, dass sich "der Mehrwert eines zentralen Impfregisters einschließlich der Erhebung personenbezogener Daten nicht abbilden" lasse.

Mit der aktuellen Situation des Landes in der Corona-Krise hätten sich die Blickwinkel und Wahrnehmungen nun aber verschoben. Schon in einem Interview mit der Bild im Mai 2021 äußerte der ehemalige Gesundheitsminister Spahn seine Sicht auf die Einführung von Impfregistern:

"Der Vorschlag, ein zentrales Impfregister einzuführen, hat vergangenes Jahr einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Es ist ja richtig, dass wir großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit legen. Aber wir müssen in Deutschland unsere Angst vor nationalen Bürgerregistern überwinden, wenn wir bei der Digitalisierung vorankommen wollen."

In Deutschland werden die Impfungen bisher "über digitales Impfquotenmonitoring erfasst, pseudonymisiert werden die Daten etwa von Impfzentren und mobilen Impfteams über die Webanwendung ans RKI geschickt und im Impfdashboard eingepflegt." Laut WirtschaftsWoche hätten weder dasBMG noch das RKI, und auch nicht das Innenministerium auf entsprechende Anfragen zu etwaigen Plänen reagiert. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wollte sich demnach noch nicht äußern, "da es bisher keinen Gesetzentwurf für eine mögliche Impfpflicht gibt."

Der Deutsche Landkreistag forderte laut dem Artikel eine schnelle Einbindung in kommende Pläne. Mit Blick auf das Bundesdatenschutzgesetz dürfte die Einführung eines Impfregisters jedenfalls "rechtlich möglich sein", so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. 

Reinhard Sager, Präsident des Landkreistags, forderte im Gespräch mit der WirtschaftsWoche:

"Wir haben es uns nicht gewünscht, werden aber um eine allgemeine Impfpflicht nicht herumkommen. Dabei ist es wichtig, dass zugleich auch Regeln für Bußgelder vorgesehen werden."

Die Kontrolle der Impfpflicht könnte dann auch "schriftlich erfolgen, wie es bei der bestehenden Impfpflicht von Kindern und Jugendlichen gegen Masern in ähnlicher Weise funktioniert." Bis Endes des Jahres sollte der Ethikrat eine Empfehlung zu einer möglichen Impfpflicht ausarbeiten, der Bundestag dann "zeitnah" eine entsprechende Entscheidung treffen. 

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