Gewerkschaften verteidigen Lohnfortzahlung auch für Ungeimpfte
Nachdem mit der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, unauffällig unter dem Stichwort "Flutopferhilfe" verabschiedet, den Ländern die Möglichkeit gegeben wurde, die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall zu beenden, äußern sich jetzt die Gewerkschaften in dieser Frage.
Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, die Zahlungen einzustellen. Grundlage dafür ist, dass bei Quarantäne (nicht bei Erkrankung) die Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht von den Krankenkassen, sondern von den Ländern erstattet bekommen.
Betroffen von dieser Regelung sind also nur testpositive, nicht erkrankte Beschäftigte, die nicht im eigenen, sondern in fremdem Interesse auf behördliche Anordnung der Arbeit fernbleiben müssen.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Wernecke, erklärte heute, das sei eine "Impfpflicht durch die Hintertür". Auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann äußerte sich entsprechend und meinte, die Entscheidung zu den Lohnfortzahlungen hätte zahlreiche arbeitsrechtliche Konsequenzen, die "überhaupt nicht durchdacht worden seien" – und auch zu Kündigungen führen könnten.
Heikel an der Aussetzung der Lohnfortzahlung ist die Tatsache, dass damit eine private Entscheidung eines Beschäftigten zum Anlass wird, die Lohnfortzahlung auszusetzen. In der Vergangenheit gab es mehrmals Anläufe seitens der Arbeitgeberverbände, Lohnfortzahlungen beispielsweise im Falle eines Skiunfalls im Urlaub auszusetzen. Würden die Gewerkschaften eine Einschränkung der Lohnfortzahlung im Zusammenhang mit der Impfungsfrage akzeptieren, könnte das der Türöffner für erneute Forderungen in diese Richtung sein.
Auch die jüngst erfolgte Rechtsänderung, die Arbeitgebern erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen, ist ein gravierender Einschnitt ins Arbeitsrecht. Bisher ist es etwa nicht rechtens, Frauen im gebärfähigen Alter zu fragen, ob sie schwanger sind, weil die Arbeitgeber keinen Anspruch auf Gesundheitsdaten haben. An diesem Punkt stellt sich ebenfalls die Frage, welche Konsequenzen es haben wird, dass dieses Verbot nun aufgeweicht wurde.
Mehr zum Thema - "3G-Regel" in Jobcentern: Angeblich alles freiwillig – nur wie lange noch?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.