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Amokfahrt mit fünf Toten in Trier: Prozessauftakt und Frage der Schuldfähigkeit

Am kommenden Donnerstag beginnt der Prozess gegen einen Mann, der im Dezember 2020 in der Innenstadt von Trier mit einem SUV Amok gefahren sein soll. Fünf Menschen wurden getötet, 14 schwer verletzt. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Die Schuldfähigkeit wird geklärt.
Amokfahrt mit fünf Toten in Trier: Prozessauftakt und Frage der SchuldfähigkeitQuelle: www.globallookpress.com © Harald Tittel/dpa

Am Donnerstag, dem 19. August, beginnt vor dem Landgericht Trier der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer vom 1. Dezember 2020. Der Mann hatte mit einem SUV im Zentrum der Stadt mit 110.000 Einwohnern im Westen von Rheinland-Pfalz fünf Menschen getötet und 14 schwer verletzt, so die Anklage.

Vier weitere Passanten konnten dem SUV in letzter Sekunde ausweichen. Die Anklage lautet auf Mord in fünf Fällen und Mordversuch in 18 Fällen. Der Fahrer hatte nach der Tat den SUV ein Stück weiter abgestellt und die Polizeibeamten erwartet. 

14 Nebenkläger vertreten Angehörige von Opfern und Verletzten. Bei der Tat starben ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren. Viele Verletzte rangen monatelang um ihr Leben. Für viele Angehörige hat sich das Leben komplett verändert.

Für den Prozess sind 26 Termine bis zum Januar des nächsten Jahres angesetzt. Zum Auftakt wird nur die Anklage verlesen. Um die Hintergründe der Tat aufzuklären hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 291 Zeugen benannt, sagte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Er führte weiter aus, dass der Angeklagte "im Wesentlichen behauptet, an Einzelheiten des Tatgeschehens keine Erinnerung zu haben". Laut Ermittlung betrug der Alkoholgehalt im Blut des Mannes 1,12 Promille.

Man gehe davon aus, dass der 51-jährige Deutsche aus persönlichen Motiven gehandelt hat. Er ist alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und offenbar durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert gewesen, hieß es. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer Psychose. Über die Frage der Schuldfähigkeit entscheidet das Landgericht in der Hauptverhandlung, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Oberbürgermeister von Trier, Wolfram Leibe (SPD), kündigte an, es werde zum Jahrestag der Tat eine Gedenkfeier geben. "Die Amokfahrt ist immer noch sehr präsent." In der Stadt soll sichtbar der Opfer gedacht werden. Wie – das sei noch nicht entschieden und werde mit den Angehörigen abgestimmt. Zuletzt hätten Hinterbliebene signalisiert, dass sie gern ein dezentrales Gedenken an den Orten hätten, an denen es Opfer gegeben hat.

Der Stadtrat hat ein Konzept beschlossen, um die Innenstadt sicherer zu machen. Die City wird in zehn Zonen aufgeteilt, die durch Barrieren voneinander abgetrennt sind.  Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf langen geraden Strecken eine hohe Geschwindigkeit aufnehmen können. An 38 Stellen werden Poller sowie massiv verankerte Bänke und Sitzsteine platziert.

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(dpa/rt)

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