Schulstart nach den Sommerferien: Wo gelten welche Beschränkungen für die Schüler?
Einige Bundesländer haben die Schulen wieder geöffnet. In einer "sanften Einstiegsphase" werden Lehrer und Schüler wie in Niedersachsen zusammenfinden, Erfahrungen austauschen und gegebenenfalls Lerninhalte nachholen, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Die Bundesländer wollen möglichst mit einem vollständigen Regelbetrieb beginnen – in Präsenzunterricht. Die folgende Übersicht gibt die wichtigsten Maßnahmen in den Ländern an:
Baden-Württemberg im September mit Masken- und Testpflicht
In Baden-Württemberg gibt es noch bis zum 11. September Sommerferien. Zu Schulbeginn gilt für mindestens zwei Wochen eine Maskenpflicht. Weiterhin wird es regelmäßige Tests geben. Eine Präsenz in der Schule ist nicht vorgesehen – Schüler können auf Wunsch Homeschooling durchführen.
Bayern: Testen, testen, testen
Bayern startet kurz nach Baden-Württemberg am 13. September mit der Schule, doch bereits jetzt hat die Söder-Regierung Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Maskenpflicht gilt mindestens die ersten beiden Wochen, um "coronapositive Urlaubsrückkehrer" sichtbar zu machen. Neu ist eine Teststrategie für die verschiedenen Schulformen: Antigenschnelltests sollen weiterhin ab Klasse 5 stattfinden, in Grundschulen und Förderschulen soll es "PCR-Pooltests" geben.
Berlin: Drei Tests pro Woche und Maskenpflicht
Seit dem Unterrichtsbeginn am 6. August findet in den Berliner Schulen wieder Präsenzunterricht mit Maskenpflicht in geschlossenen Räumen statt – für mindestens zwei Wochen. Derzeit stehen drei Tests pro Woche in den ersten drei Wochen an – im Anschluss sind zwei Schnelltests pro Woche veranschlagt. Mit der Überschrift "Stark trotz Corona" soll es an den Schulen Angebote geben, um Lernrückstände wettzumachen.
Neu ist ein Stufenplan des Senats: In Zukunft soll es drei Stufen geben. Stufe Grün sieht Regelbetrieb vor. In Stufe Gelb kommt es zum Wechselunterricht. Bei Stufe Rot gehen die Lichter aus und die Schulen schließen. Jedes zweite Klassenzimmer verfügt nun über Luftfilter.
Brandenburg: Ohne Test darf das Schulgebäude nicht betreten werden
Ab Montag darf in Brandenburg das Schulgelände nur nach einem negativen Schnelltest beziehungsweise mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis betreten werden. Verweigern Eltern oder Kinder den Test, dürfen sie nicht das Schulgebäude betreten. Das Ministerium teilt mit:
"Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Lernzeit zu Hause und werden von der Schule mit Lernaufgaben versorgt."
Präsenzunterricht soll verpflichtend sein. Die versäumten Tage gelten als unentschuldigtes Fehlen. Die Kinder müssen in den ersten beiden Wochen eine Maske tragen. Das Bildungsministerium wies darauf hin, dass die Maskenpflicht ab dem 23. August für die Klassen 1 bis 6 in den Schulgebäuden wegfallen solle, aber nicht in den höheren Klassen.
Bremen mit eingeschränkter Maskenpflicht
In Bremen beginnt die Schule ab dem 1. September, dann soll der Präsenzunterricht in den Schulen starten. Außerhalb der Klassenräume gilt Maskenpflicht, etwa auf Gängen und Fluren, nicht aber in den Klassen bzw. am Platz. In Grundschulen besteht gar keine Maskenpflicht. Jede Woche sind zwei Schnelltests zum Schulbeginn mit dem "PCR-Lollitest" geplant.
Hamburg neben Masken- und Testpflicht auch mit Impfaktion
Seit 4. August wird im Norden wieder gepaukt, nun beginnt wieder der Präsenzunterricht in den Schulen. Es gibt eine Maskenpflicht und zweimal in der Woche Tests für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Geplant sind zudem Impfaktionen für Berufsschüler und Luftfilter in sämtlichen Klassenräumen bis zu den Herbstferien.
Hessen mit verschärfter Maskenpflicht
Zum Unterrichtsbeginn am 27. August soll es eine (mindestens) zweiwöchige Maskenpflicht geben, die auch am Platz gilt. Das Land kündigte drei Corona-Tests pro Woche für alle Schüler an, außerdem wird ausschließlich Präsenzunterricht durchgeführt.
Mecklenburg-Vorpommern mit Corona-Warnampel
Im Nordosten gilt eine Maskenpflicht in den ersten beiden Wochen. Sie soll beibehalten werden, wenn die landeseigene Corona-Warnampel, die sich aus mehreren Werten zum Infektionsgeschehen zusammensetzt, Orange zeigt. "Mobile Impfteams" sollen in der zweiten Schulwoche Impfangebote an 16- und 17-jährige Schüler machen. Zudem gibt es zweimal in der Woche Corona-Tests für Schüler und ungeimpfte Lehrkräfte.
Am ersten Tag mussten die Schüler von den Eltern unterschriebene Gesundheitserklärungen nachweisen. Zum Teil mussten Eltern kontaktiert werden werden, um vergessene Zettel nachzubringen, wie der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE Michael Blanck berichtete.
Niedersachsen mit täglichem Test
Besonders drastisch geht Niedersachen vor: Wenn am 1. September die Sommerferien in Niedersachsen enden, will das Land die Schulen zu täglichen Corona-Tests zwingen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte:
"Wir werden mindestens am Anfang des Schuljahres eine tägliche Testung vorsehen."
Denn die Impfquote in dieser Altersgruppe ist noch vergleichsweise gering. Bislang gab es die Regel, sich zweimal wöchentlich selbst zu testen.
Nordrhein-Westfalen mit eingeschränkter Maskenpflicht
Ab dem 18. September beginnt wieder der Präsenzunterricht in NRW. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat zwei Tests pro Woche sowie eine Maskenpflicht im Innenbereich der Schule gefordert. Im Freien wie auf dem Schulhof müssen keine Masken getragen werden.
Rheinland-Pfalz will flexibel testen
Zum Schulbeginn in Rheinland-Pfalz am 30. August gibt es zunächst bis Mitte September zwei Tests pro Woche und die Maskenpflicht. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene. Später sollen nur noch Tests durchgeführt werden, wenn es viele Infektionen in einer Region gibt.
Saarland verteilt vorab Schnelltests
Auch im Saarland beginnt der Unterricht wieder am 30. August. Vorab erhalten alle Schüler zwei Antigenschnelltests, um sich zum Ende der Ferien selbst zu testen. In den ersten beiden Wochen gibt es weitere Tests, kündigte das Ministerium an. Die "Maskenfrage" ist noch ungeklärt.
Sachsen erhöht Anzahl der Tests ab 10er-Inzidenz
Eine Woche später, ab dem 6. September, beginnt auch in Sachsen wieder die Schule. Dort gibt es in den ersten beiden Schulwochen zwei Tests pro Woche. Bei einer Inzidenz über 10 in Landkreisen und Großstädten sind drei Tests pro Woche geplant. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Maskenpflicht soll auch in der Klasse bei einer Inzidenz über 10 gelten, zumindest in den ersten beiden Wochen. In Grundschulen entfällt die Maskenpflicht. Präsenzunterricht ist bis zu einer Inzidenz von 100 geplant. Eine endgültige Entscheidung ist für Mitte August angekündigt.
Sachsen-Anhalt setzt auch auf Luftfilter
Kurswechsel in Sachsen-Anhalt: In schlecht belüftbaren Klassenzimmern sollen nun doch Luftfilter eingebaut werden. Außerdem gibt es eine Präsenzpflicht mit zwei Tests pro Woche.
Schleswig-Holstein: Drei Wochen Maskenpflicht
Der Unterricht in Schleswig-Holstein hat mit einer dreiwöchigen Maskenpflicht begonnen, die auch für Innenräume gilt. Auf den Schulhöfen müssen die Mädchen und Jungen keine Masken mehr anlegen. Sie dürfen sich im neuen Schuljahr auch draußen wieder in beliebigen Gruppen aufhalten – die "Kohortenregelung" fällt weg. Außerdem gibt es zwei Corona-Tests pro Woche für mindestens die ersten drei Schulwochen. Wer geimpft oder genesen ist, muss sich nicht testen.
Thüringen will weniger testen
Zum Schulbeginn in Thüringen soll es Corona-Tests nur in den ersten beiden Wochen geben. Danach soll ein Test nach Vorstellung der Landesregierung nur bei Symptomen durchgeführt werden.
Mehr zum Thema - Corona-Impfungen an Schulen möglich – Gericht lehnt Eilantrag dagegen ab
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.