Deutschland

Grüne im Saarland endgültig nicht zur Wahl mit Landesliste zugelassen

Ein schwerer Streit um die Landesparteispitze der saarländischen Grünen hat dafür gesorgt, dass die Partei nun ohne Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen muss und somit auf alle Zweitstimmen zu verzichten hat. Der Bundeswahlausschuss wies eine eingereichte Beschwerde gegen eine gefällte Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück.
Grüne im Saarland endgültig nicht zur Wahl mit Landesliste zugelassenQuelle: www.globallookpress.com © Soeren Stache/ZB

Kurz nachdem der Bundeswahlausschuss am Donnerstag der Bremer AfD bezüglich einer eingereichten Beschwerde recht gab und die Partei jetzt zur Bundestagswahl mit ihrer eigenen Landesliste zur Bundestagswahl antreten kann, entschied der Ausschuss über eine ähnliche Angelegenheit der Saarland-Grünen.

Da im Juni mit der Wahl des Spitzenkandidaten Hubert Ulrich aus Saarlouis aufgrund der Beteiligung nicht berechtigter Mitglieder ein Schiedsgericht die Landesliste für ungültig erklären musste und mit der Erstplatzierung des männlichen Kandidaten ein Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei vorlag, wurde im Juli eine Liste mit der Spitzenkandidatin Jeanne Dillschneider aufgestellt.

Diese Landesliste wurde dann aber vom Landeswahlausschuss im Saarland abgelehnt, weil 49 Delegierte vor der Aufstellungsversammlung vom Bundesschiedsgericht der Grünen aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen worden waren. Das Demokratieprinzip sei hierbei verletzt worden und der Ausschuss wäre laut Landeswahlleitung ein großer Fehler gewesen.

Daraufhin reichte die Partei eine Beschwerde gegen die Ablehnung ein, die nun vom Bundeswahlausschuss in Berlin zurückgewiesen wurde. Das bedeutet, dass die Grünen im Saarland endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl am 26. September teilnehmen werden. Ohne die Landesliste können die Grünen im Saarland keine Zweitstimmen bei der Wahl zum Bundestag erhalten.

Mit einem Direktmandat wird aufseiten der Partei nicht gerechnet – einen Erfolg der eingereichten Beschwerde prognostizierte die kommissarische Landesgeschäftsführerin Nadja Doberstein nach der Ablehnung der Landesliste durch den Landeswahlausschuss hingegen siegessicher.

Mehr zum Thema - AfD in Bremen doch zur Bundestagswahl zugelassen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.