Deutschland

Hassrede samt Drohungen gegen Volker Beck: Attila Hildmann soll 250.000 Euro Strafe zahlen

Nicht nur gegen den Ex-Grünen-Politiker Volker Beck hatte Attila Hildmann öffentlich ausgeteilt. Doch Beck ging vor Gericht. Laut aktuellem Urteil drohen Hildmann 250.000 Euro Strafe oder ersatzweise sechs Monate Haft. Er soll jedoch in der Türkei abgetaucht sein.
Hassrede samt Drohungen gegen Volker Beck: Attila Hildmann soll 250.000 Euro Strafe zahlenQuelle: www.globallookpress.com © Carsten Koall/dpa

Während sich der als deutsch-türkischer Vegankoch bekannt gewordene Attila Hildmann vor der deutschen Justiz versteckt, befassten sich Ermittler hierzulande weiter mit dessen öffentlichen Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Beleidigungen und dem Verdacht zur Volksverhetzung. Gut 80 Straftaten wurden Hildmann bereits vorgeworfen, jetzt erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den ehemaligen TV-Koch.

Nach wiederholten, öffentlichen Lynch- und Morddrohungen gegen den Grünen-Politiker Volker Beck hatte dieser bereits vor rund einem Jahr Anzeige wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Anstiftung zu einer Straftat erstattet. Im Juli des vergangenen Jahres sagte der Kochbuchautor, der sich auch selbst als "ultra-rechts" einordnet, auf einer Kundgebung in Berlin vor etwa 150 Anhängern: "Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertrete auf einem öffentlichen Platz."

Etwa im gleichen Zeitraum waren auch bei der Polizei Brandenburg mehrere Strafanzeigen gegen Hildmann eingegangen, weil dieser über den Messenger-Dienst Telegram Kopfgelder auf Personen ausgesetzt haben soll.

Beck, der langjähriger Sprecher des Lesben- und Schwulenbandes (LSVD) war, beleidigte er außerdem öffentlich mit dem Begriff "Judenschwuchtel". Mit der Unterstützung der Organisation HateAid erwirkte Beck nach einem langen Prozess nun das Urteil in Berlin, wonach Hildmann unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft verpflichtet werden soll, zwei Äußerungen auf Telegram zu löschen und auch in Zukunft zu unterlassen.

"Das Landgericht Berlin hat mit der einstweiligen Verfügung deutlich gemacht, dass derartige
Äußerungen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Hiervon geht ein wichtiges Signal an die Betroffenen aus, die sich vor allem auf Diensten wie Telegram oft rechtlos gestellt fühlen", hieß es in einer Pressemitteilung der Organisation HateAid.

HateAid unterstützt "Betroffene von digitaler Gewalt", berät Betroffene von Angriffen im Internet und hilft denen, die zivilrechtlich dagegen vorgehen wollen. Nach deren Angaben waren etliche ihrer Klienten von Falschbehauptungen, Beleidigungen oder Hasskampagnen Attila Hildmanns betroffen. Mit Bedrohungen und Beleidigungen im Netz sollen der Organisation zufolge Betroffene aus dem digitalen Raum verdrängt und zum Schweigen gebracht werden. Auf diese Weise gefährden solche Angriffe die Meinungsvielfalt und somit unsere Demokratie, so HateAid.

Das Bundesamt für Justiz geht erst seit Juli dieses Jahres mit den Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Bisher hat sich der Dienst, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten gemeldet ist, weitgehend gegen Eingriffe und Löschungen von Inhalten gesperrt.

Allein bis Mitte letzten Jahres waren laut einem Bericht im Tagesspiegel 1.300 Hinweise über Hildmann bei der Polizei in Brandenburg eingegangen. Ende März dieses Jahres hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass sie einen Haftbefehl gegen ihn nicht vollstrecken könne, da er sich in der Türkei aufhalte.

Beck kritisiert das späte Einschreiten der Strafermittlungsbehörden. Staatsanwaltschaft und Polizei in Brandenburg und Berlin hätten lange gezögert, "bis der feige Möchtegern-Samurai unter Erdogans Schürze Zuflucht suchte", so Beck gegenüber dem ARD-Programm "Kontraste".

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