Gesundheitsämter kommen mit der Kontrolle der Reiserückkehrer nicht hinterher
Die Gesundheitsämter in Deutschland sind der Verwaltung der Einreisenden aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten nicht gewachsen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Welt, der die Kontrollverfahren der zehn größten Städte Deutschlands ausgewertet hat.
Wer aus einem entsprechenden Gebiet in die Bundesrepublik zurückkehren möchte, ist seit November 2020 dazu verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung einzureichen. Daran hätten sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bisher auch 10,1 Millionen Einreisende gehalten.
Laut den Angaben der örtlichen Behörden ist eine flächendeckende Kontrolle der Einreisebestimmungen nicht möglich und wird auch nicht durchgeführt. Seit dem Sommer reisten zudem wieder mehr Menschen ein und aus.
Im Rahmen der Pandemiebekämpfung durch die Bundesregierung müssen Rückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet, die nicht geimpft oder genesen sind, zehn Tage in häusliche Quarantäne. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Die Bestimmungen, welches Land gerade wie bewertet wird, werden ständig aktualisiert und können sich schnell mal ändern.
Unterschiedliche Umsetzung der Länder
Die digitale Einreiseanmeldung sollte die Einhaltung der Corona-Maßnahmen durch die Bürger zwar kontrollieren. Die Umsetzung gestaltete sich aber immer noch als schwierig. Zwischen den Ländern gibt es teilweise große Unterschiede in der Handhabung.
So gebe es allein in Frankfurt am Main 1.800 Reiserückkehrer pro Tag. Tausende von Haushalten könnten die Behörden aber wöchentlich nicht kontrollieren. Lediglich bei Hinweisen kontrolliere das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt von Hamburg spricht von bis zu 5.000 täglichen Einreiseanmeldungen. Eine zentrale Stelle unterstütze dabei die Abarbeitung der Anmeldungen. Bis zu 69 Prozent des Aufkommens habe man bearbeiten können.
Laut dem Gesundheitsamt München unterscheidet man stark zwischen Virusvariantengebieten (Kontrolle von 100 Prozent der Einreisenden) und Hochinzidenzgebieten (Kontrolle von 20 Prozent).
Das Gesundheitsamt Köln fand sich zu keiner aussagekräftigen Antwort bereit.
Unklare Verantwortungslage
Unterdessen scheint immer noch nicht klar zu sein, wer überhaupt die digitale Anmeldung an der Grenze kontrolliert. Die Gesundheitsämter halten die Bundespolizei für zuständig. Bei festgestellten Verstößen informiere die Bundespolizei nach eigenen Angaben das zuständige Gesundheitsamt. Für das Bußgeldverfahren sei dann die Polizei vor Ort zuständig.
Auch bei der Erfüllung der Vorgaben für die Airlines scheint es Probleme zu geben. Diese müssen am Check-in alle Unterlagen prüfen, die das jeweilige Bestimmungsamt für die Einreise verlangt, z. B. Testergebnisse oder eben die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland.
Die Airlines geben aber an, sich genau an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Die Politik drohte bereits mit der Einführung eines Bußgelds in Höhe von 10.000 Euro für jeden ungetesteten Passagier.
Umständliche Bürokratie
Auch dem Bürger, der bei der Einreise falsche oder keine Angaben macht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Trotzdem missachteten viele noch die Quarantänepflicht. Die Zahl der Angemeldeten hätte bisher nicht zur Zahl der Eingereisten gepasst. Wie hoch der Unterschied genau ist, scheint aber niemand zu wissen.
Die Gesundheitsämter, die die digitale Einreiseanmeldung verarbeiten, kommen dem bürokratischen Kontrollaufwand nämlich nicht hinterher. Die Bearbeitung eines Antrages könne sogar besonders lange dauern, wenn sich Reiserückkehrer per Post anmeldeten. Das ist mithilfe eines Formblatts möglich, das man handschriftlich ausfüllt und innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft absendet.
Laut dem Gesundheitsministerium sind dort seit November 2020 mehr als 1,2 Millionen der manuellen Einreiseanmeldungen eingegangen. Der Mehraufwand des handschriftlich ausgefüllten Formulars entspreche gegenüber der digitalen Anmeldung mehreren Tagen.
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