Deutschland

Bundesregierung und "Pegasus" – zur Kenntnis genommen und beschwiegen

Die Spionagesoftware "Pegasus", die selbst zur Ausforschung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron genutzt worden sein soll, war Thema bei der Bundespressekonferenz.

Auf Nachfragen, ob die Bundesregierung gegen die Herstellerfirma NSO vorzugehen gedenke, erwiderte die stellvertretende Regierungssprecherin Fietz, die Bundesregierung äußere sich grundsätzlich nicht zu nachrichtendienstlichen Arbeitsweisen. In Deutschland würden Telefone aber nur mit richterlicher Genehmigung überwacht. Von einer Betroffenheit der Kanzlerin wisse man nichts.

Die Pressefreiheit sei ein hohes Gut. BMI-Sprecher Alter fügte noch hinzu, man verfolge in Deutschland keine Journalisten.

Zum Umgang mit der israelischen Herstellerfirma NSO wurde nicht Stellung genommen.

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FRAGE ECKSTEIN:

Mittlerweile gibt es ja weitere Enthüllungen im Zusammenhang mit der Überwachungssoftware "Pegasus". Geäußert hat sich mittlerweile der Élysée-Palast, auch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Ich würde gerne von der Bundesregierung noch einmal wissen, wie man dieses Thema bewertet.

VIZE-REGIERUNGSSPRECHERIN FIETZ:

Im Grunde habe ich im Wesentlichen schon am Montag gesagt, dass ich dazu nicht viel sagen kann. Es geht darum, dass sich die Bundesregierung zum Schutz der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Arbeitsweisen grundsätzlich nicht zu Einzelheiten der technischen Aufklärung und Telekommunikationsüberwachung äußert. Selbstverständlich finden Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und der technischen Aufklärung durch die deutschen Sicherheitsbehörden aber ausschließlich bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und in dem dort festgelegten Rahmen statt. Zudem unterliegt die Datenverarbeitung der deutschen Sicherheitsbehörden auch der Kontrolle unabhängiger Gremien. Das ist das, was wir dazu sagen können, was die deutsche Seite betrifft.

Grundsätzlich müssen die Berichte mit großer Sorgfalt geprüft werden. Im Gegensatz zu dem, was man aus anderen Ländern hört, ist von einer möglichen Betroffenheit deutscher Regierungsmitglieder oder der Kanzlerin aktuell nichts bekannt.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN:

Gibt es eine politische Bewertung dessen, dass hier offensichtlich auch europäische Spitzenpolitikerinnen und -politiker Opfer von solchen Spähangriffen geworden sein könnten?

FIETZ:

Wir haben die Berichterstattung darüber, dass der französische Präsident und auch weitere Mitglieder der Regierung Frankreichs sowie der Präsident des Europäischen Rats von diesen Abhörmaßnahmen durch "Pegasus" betroffen sein sollen, zur Kenntnis genommen. Eine weitere Bewertung kann ich hier aber nicht vornehmen.

FRAGE NEHLS:

Geht die Bundesregierung gegen die Spionagegeräteexporte israelischer Unternehmen wie NSO vor bzw. wird sie in Brüssel entsprechend tätig?

Sieht die Bundesregierung die internationale Pressefreiheit durch die bekannt gewordenen Missbräuche gefährdet?

FIETZ:

Zu Ersterem kann ich hier keine weiteren Ausführungen machen.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, was die Bundesregierung immer wieder betont. Alles, was dem entgegensteht, ist natürlich abzulehnen.

FRAGE ECKSTEIN:

Sie sagen, aus den Berichten gehe bislang nicht hervor, dass auch deutsche Politikerinnen oder Politiker betroffen sein könnten. Nehmen Sie diese Berichte zum Anlass, beispielsweise Diensthandys noch einmal gezielt darauf zu kontrollieren?

FIETZ: Ich kann Ihnen dazu keine weiteren Angaben machen. Ich weiß nicht, ob die Ressorts dazu noch etwas sagen können.

ALTER: Zu den Informationen, die jetzt in der Bundesregierung vorliegen, habe ich keine Ergänzungen. Ich denke aber, dass wir hier schon am Montag deutlich gemacht haben, dass die technische Fähigkeit, Telekommunikation zu überwachen, auch für unsere Sicherheitsbehörden notwendig ist. Aber das darf in einem Rechtsstaat nur auf rechtsstaatlicher Grundlage erfolgen, also anhand der Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat.

Nach genau diesem Prinzip wird in Deutschland Telekommunikationsüberwachung durchgeführt. Davon sind Journalisten nicht betroffen. Wir verfolgen keine Journalisten, sondern Extremisten. Journalistische Tätigkeit gehört zu einem besonders geschützten Bereich, der in Deutschland unter keinen Umständen unter diese Befugnisse zu subsumieren ist. Wenn diese Technik zum Einsatz kommt, dann stets unter Hinzuziehung eines Richters oder der parlamentarischen G-10-Kommission. Die Regeln sind also sehr streng und die Anforderungen sehr hoch.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN:

Herr Alter, meine Frage war weniger, wie Sie es anwenden, sondern ob Sie noch einmal speziell schauen, dass beispielsweise nicht auch Telefone von Regierungsmitgliedern vielleicht mit einer solchen Software überwacht worden sind.

ALTER:

Ich kann dazu im Moment keine ergänzenden Angaben machen.

FRAGE WARWEG:

Wie sieht denn die Bundesregierung vor dem Hintergrund des "Pegasus"-Skandals Konsultationen mit entsprechenden israelischen Stellen? Sieht sie auch Israel als staatlichen Akteur oder ausschließlich privatwirtschaftliche Akteure in Verantwortung?

FIETZ:

Über die Gespräche mit anderen Ländern kann ich an dieser Stelle keine Auskunft geben.

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