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Baerbocks Promotionsstipendium: Waren die Zahlungen nicht gerechtfertigt?

Von vielen Ungereimtheiten im Lebenslauf über vergessene Nebeneinkünfte bis hin zu Plagiatsvorwürfen: Annalena Baerbock steht seit ihrer Nominierung als grüne Kanzlerkandidatin stark im Fokus. Nun holt sie das Böll-Stipendium ihrer nicht abgeschlossenen Promotion ein.
Baerbocks Promotionsstipendium: Waren die Zahlungen nicht gerechtfertigt?Quelle: www.globallookpress.com © Sepp Spiegl/Keystone Press Agency

Wieder einmal scheint Annalena Baerbock Probleme mit ihrer Vergangenheit zu bekommen. Der neuste Fall: ihr Promotionsstipendium der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung in Höhe von insgesamt über 40.000 Euro.

Offenbar hat ihr das Geld nicht zugestanden, wie nun das Medium Tichys Einblick herausgefunden haben will. Denn die gebürtige Hannoveranerin hat nachweislich mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit in andere Tätigkeiten als die Promotion investiert.

Im Zeitraum von April 2009 bis Dezember 2012 war Baerbock laut Tagesspiegel Promotionsstipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung – ohne die Dissertation jemals abzuschließen. In dieser Zeit habe sie für 39 Monate Leistungen bezogen. Diese Förderung habe damals monatlich 1.050 Euro betragen – heute ist es etwa ein Drittel mehr pro Monat, dafür auf maximal 36 Monate begrenzt. Die Gesamtsumme der aus Steuermitteln finanzierten Gratifikation belief sich bei der Kanzlerkandidatin insgesamt auf 40.950 Euro.

Tichys Einblick hat nun einen internen Bericht des Grünen-Landesverbands Brandenburg von 2011 gefunden, den die begeisterte Trampolinspringerin seinerzeit als Landesvorsitzende geleitet hatte. In dem Dokument steht:

"Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Landesverband."

Gleichzeitig war im Papier von 2011 für den Haushalt des Jahres 2013 unter anderem der Betrag von 63.800 Euro veranschlagt. Die stattliche Summe wurde mit dem hohen organisatorischen Arbeitsaufkommen für diesen Posten erklärt. Die Feststellung, dass das Engagement der heute 40-Jährigen mehr als 20 Stunden pro Woche umfasste, kann demnach als Verstoß gegen die Förderrichtlinien des Bundesbildungsministeriums aufgefasst werden.

An diese Richtlinien haben sich die parteinahen Stiftungen bei der Vergabe von Stipendien an Studenten oder Nachwuchswissenschaftler zu halten – jeder muss vor Anritt der Förderung eine entsprechende Erklärung unterzeichnen. In den Richtlinien findet sich die Passage:

"Eine Förderung ist ausgeschlossen (...) während einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt."

In Konsequenz müsste Baerbock ihr Promotionsstipendium womöglich zurückzahlen. Auf Nachfrage von Tichys Einblick und dem Magazin Cicero gab die Böll-Stiftung bislang keinen Kommentar zum Sachverhalt ab.

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