Schuldenbremse aussetzen: Scholz will knapp 100 Milliarden aufnehmen
Für 2020 und 2021 ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse bereits aufgehoben, 2022 dürfte sie erneut gekippt werden. Noch im März plante die Bundesregierung eine Nettokreditaufnahme von 81,5 Milliarden Euro für 2022. Jetzt sind wir schon bei 99,7 Milliarden Euro. Am Mittwoch muss die Regierung über den neuen jüngsten Scholz-Plan abstimmen. Für den Vorschlag braucht es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die seit 2011 geltende Schuldenbremse begrenzt die Nettoneuverschuldung des Bundes auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Das wären für das Jahr 2020 rechnerisch etwa 12,5 Milliarden Euro.
Der Bundesrechnungshof, der die Haushaltspolitik des Bundes kontrolliert, monierte schon 2020, die Schuldenregel so lassen, wie sie seien. Von 2020 bis 2022 explodieren die Kredite von Null auf über 450 Mrd. Euro. Das ist fast die Hälfte der Staatsschulden, die der Bund in den 70 Jahren davor angehäuft hat. In drei Haushaltsjahren nimmt der Bund mehr neue Kredite auf als in den letzten 20 Jahren zuvor. Seit Beginn der Pandemie agiert die Bundesregierung nach dem Grundsatz "Viel hilft viel". Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, sagt:
"Sie muss jetzt alles dafür tun, dass die bereitgestellten Corona‑Hilfen tatsächlich und zielgenau ankommen und wirken. Das ist die beste Medizin gegen immer höheren Kreditbedarf."
In der neuen Finanzplanung tun sich für 2023 bis 2025 erhebliche Lücken auf: rund 86 Milliarden Euro. Die immer noch vorhandene allgemeine Rücklage von 48 Mrd. Euro deckten dies nur zur Hälfte ab. Absehbare Finanzbedarfe etwa bei Verteidigung oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit seien gar nicht berücksichtigt. Das verschiebe die finanzwirtschaftlichen Folgen der Pandemie weiter in die Zukunft. Mit dem Eckwertebeschluss hinterlasse die Bundesregierung ihrer Nachfolgerin Lasten mit vielen Fragezeichen.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, sich zurückzubesinnen auf eine solide geplante und finanziell nachhaltige Haushaltspolitik. Scheller sagt:
"Viele der strukturellen Probleme stammen bereits aus der Zeit vor der Pandemie."
Die Frankfurter Allgemeine zitierte eine Kabinettsvorlage, um die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen. Auf die wolle sich Scholz erneut berufen.
Das Defizit führt Scholz im Wesentlichen auf die Corona-Krise und deren Folgen zurück. Sieben Milliarden Euro braucht er für den Gesundheitsfonds. Drei Milliarden Euro sollen für Unternehmen bereitgestellt werden. Weitere vier Milliarden sollen in den Klimaschutz fließen, in diesem Fall in Fonds. Je eine Milliarde sollen in die Pflege, eine in den Verteidigungshaushalt, eine an Chiphersteller zur Bewältigung der Chipknappheit und eine weitere in die Entwicklungszusammenarbeit gehen.
Harte Kritik gibt es für die Scholzschen Pläne vom Stabilitätsbeirat. In einer Stellungnahme mahnte dieser, dass im Hinblick auf die Schuldenbremse der Beirat in den vorliegenden Projektionen keine außergewöhnliche Notsituation für das Jahr 2022 erkennen könne. Die Frankfurter Allgemeine zitiert aus dem Gutachten:
"Aufgrund der zuvor gebildeten Reserven würde das Einhalten der Schuldenbremse für das Jahr 2022 keine abrupte Konsolidierung erforderlich machen, die den Aufschwung gefährdet."
Für den Zeitraum von 2020 bis 2023 ergebe sich insgesamt eine Belastung durch die Pandemie von in etwa 650 Milliarden Euro, so der Vorsitzende Thiess Büttner.
Schon für 2021 plante er eine Neuverschuldung von 96,2 Milliarden Euro. Damals waren nur 10 Milliarden Euro neue Schulden nach der im Grundgesetz festgelegten Regel an Staatsfinanzierung 2021 auf Pump möglich gewesen. Am 18. September 2020 versprach Scholz in den ARD-Tagesthemen ein Einhalten der Regeln der Schuldenbremse ab 2022. Er hat nun gezeigt, was man davon halten kann. Immerhin hofft er auf ein Nach-Corona-Wirtschaftswunder. Ab 2023 will Scholz die Schuldenbremse wieder einhalten.
Mehr zum Thema - SPD-Kanzlerkandidat Scholz zu Nord Stream 2: "Es geht mit und es geht ohne"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.