Deutschland

Abrechnungsbetrug bei Schnelltests: Steuergewerkschaftler will nicht Jens Spahns Hilfssheriff sein

Bei der Abrechnung mit den Schnelltests in Deutschland droht ein heilloses Durcheinander. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will genauso wenig prüfen wie die überforderten Gesundheitsämter. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft nimmt die Finanzämter in Schutz. Das Problem bleibt ungelöst.
Abrechnungsbetrug bei Schnelltests: Steuergewerkschaftler will nicht Jens Spahns Hilfssheriff sein© mit freundlicher Genehmigung Deutsche Steuergewerkschaft

Die Teststellen kassieren von den Kassenärztlichen Vereinigungen pro Test 18 Euro. Zwölf davon werden für die eigentliche Testung veranschlagt. Etwa sechs Euro berechnen die Stellenbetreiber für das Material, obwohl die Tests im Großhandel in Massen bestellt schon ab einem Euro pro Stück zu haben sind.

Ein Betreiber solcher Zentren ist etwa das Rote Kreuz. Der Präsident des Berliner Landesverbands, Sebastian Czaja, sagte im Inforadio des RBB: "Es ist einfach wichtig, dass datenschutzkonform eine Nachverfolgung möglich ist und nicht einfach nur die Zahl genannt wird, wie viel man am Tag getestet hat. Eine Dokumentation sollte man bei allen Betreibern einfordern." 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zieht sich ihrerseits aus der Verantwortung und weist auf ihrer Internetseite aktuell auf die Gesundheitsbehörden hin:

"Die fachliche Kontrolle, wer solche 'Bürgertests' durchführen kann und ob diese Tests auch korrekt durchgeführt werden, obliegt den Gesundheitsämtern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen. Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen."

Die KBV verweist dabei allerdings auch auf die datenschutzrechtlichen Hürden. Die Zentren melden zwar die Zahlen, aber nicht die Daten der betroffenen Personen. Hier fehlt es an einer geeigneten bundesweiten Infrastruktur. Weder wird etwa die Anzahl der Testkits mit den abgerechneten Tests verglichen, noch werden die Steuernummern der Anbieter bei den Kassenärztlichen Vereinigungen rückgemeldet, um sie von den Finanzämtern mit den tatsächlich abgegebenen Testkits zu vergleichen. Der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

"Mehr als zu prüfen, ob die Rechnungen formal korrekt sind, können wir nicht tun. Die KVen reichten die Rechnungen lediglich an das Bundesamt für Soziale Sicherung durch, das sie begleiche. Die KVen können weder die Qualität der Tests noch die Plausibilität der Abrechnungen nachvollziehen. Wir sind nicht viel mehr als der Briefkasten."

Um den Schaden weiter zu begrenzen, rät Gassen, die Tests für Aktivitäten im Freien einzuschränken. Er hält es für "völligen Unfug, Tests für Aktivitäten an der frischen Luft wie etwa für einen Biergartenbesuch zu verlangen".

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schob die Verantwortung auf die Gesundheits- und Finanzämter ab. Letztere nimmt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) explizit heraus.

Dem Vorschlag von Spahn, die Finanzämter mit der Aufdeckung von Abrechnungsbetrügereien bei Corona-Schnelltest zu beauftragen, erteilte der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler eine klare Absage. In Berlin erklärte der Gewerkschaftschef nach jüngsten Äußerungen des Ministers:

"Der Vorschlag ist unsinnig und ein Zeichen von Hilfslosigkeit."

Finanzämter seien laut Eigenthaler für die korrekte Besteuerung zuständig, nicht aber für die Recherche von Abrechnungsbetrug. Die Auszahlungsstellen für die Schnelltest-Vergütungen müssten sich bei Verdachtsmomenten an die Polizei und an die Staatsanwaltschaften wenden. Auf seiner Webseite heißt es:

"Wir sind nicht die Hilfssheriffs von Herrn Spahn."

Abrechnungsbetrug bedeute übrigens nicht automatisch Steuerbetrug, so Eigenthaler, der das praktische Betriebsprüfungsgeschäft aufgrund eigener beruflicher Tätigkeit kennt.

Es sei zudem so, dass vor Anfang 2023 nicht einmal Steuererklärungen und Bilanzunterlagen für das Steuerjahr 2021 vorlägen. Und eine Betriebsprüfung finde – wenn überhaupt – noch einmal erst Jahre später statt.

Eventuelle Taten müssten aber sofort aufgeklärt und verfolgt werden und nicht erst in vielen Jahren bei irgendwelchen Steuerprüfungen. Eigenthaler verwies zudem auf die personelle Unterbesetzung der Finanzämter sowie auf rund 5.000 unbesetzte Stellen bundesweit. Er sagte:

"Wir haben mit den Corona-Steuerhilfegesetzen, der Umsetzung des Progressionsvorbehalts beim Bezug von Kurzarbeitergeld und mit den normalen Steuererklärungen ohnehin schon jede Menge Arbeit."

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell mehr als 9.000 Teststellen, wobei Verdachtsfälle dort und auch in Bayern verfolgt wurden. Wer nun konkret für die Überprüfung in den anderen Bundesländern zuständig ist, weiß derzeit niemand.

Nach der Corona-Testverordnung des Bundes sollen alle Testzentren ihre Daten bis Ende 2024 aufbewahren. Wenn aber bis dahin keiner prüft, bleibt der Schaden bei den Steuerzahlern hängen.

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