Deutschland

"Klimaneutralität" per Gesetz bis 2045? – Umweltschützer fordern 2040 als Zielvorgabe

Das Klimaschutzgesetz müsse laut Bundesverfassungsgericht überarbeitet werden. Nach rekordverdächtig kurzer Debatte legt die Bundesregierung eine Novelle vor, die der Forderung nachkommt. Ziele werden verschärft, der Zeitraum wird verlängert.
"Klimaneutralität" per Gesetz bis 2045? – Umweltschützer fordern 2040 als ZielvorgabeQuelle: www.globallookpress.com © bildgehege via www.imago-images.de

Zwei Wochen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts leitet die Regierung eine Novelle des Klimaschutzgesetzes ein. Das Gericht, das die Grundrechte heutiger junger Menschen verletzt sah, forderte Verbesserungen und gab Politikern dafür Zeit bis zum Jahresende 2022.

Das Gesetz von 2019 strebte gegenüber dem Ausstoß von 1990 eine Reduzierung der Treibhausgase um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 an. Jetzt soll per Gesetz eine Reduzierung um 65 Prozent vorgeschrieben werden. Das "alte" Gesetz schrieb einzelnen Bereichen wie Energie, Verkehr oder Landwirtschaft konkrete Minderungen vor, die bis 2030 zu realisieren seien, enthielt aber über das Jahr 2030 hinaus keine Vorgaben.

Im vorliegenden neuen Entwurf werden nun genaue Ziele bis 2040 festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2035 um 77 Prozent gesenkt werden, bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent. Und fünf Jahre später soll erreicht sein, was Politiker wie Umweltschützer gern "Klimaneutralität" nennen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) fordert diese aber bereits bis zum Jahr 2040. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Olaf Bandt genügen die Verbesserungsvorschläge nicht, um die Erderwärmung soweit zu begrenzen, wie die Bundesregierung es selbst auch anstrebe und wozu sie sich verpflichtet hätte – nämlich im Pariser Klimaabkommen.

Die Bestimmungen für die einzelnen Bereiche werden im neuen Entwurf verschärft und bis ins Jahr 2040 verlängert. Hatte beispielsweise die Energiewirtschaft ein Kontingent von 175 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent im jetzigen Jahrzehnt, so werden ihr nun nur 108 Millionen Tonnen im gleichen Zeitraum gestattet. Der Verkehr müsse mit 10 Millionen Tonnen weniger Ausstoß stattfinden.

Wie genau die Reduktionen eigentlich möglich werden sollen, steht naturgemäß nicht im Gesetz. Geeignete Instrumente sollen ein höherer Kohlendioxidpreis für fossile Brennstoffe, der Kohleausstieg bei der Energiebereitstellung in einem noch höheren Tempo und natürlich ein Ausbau der Nutzung von Wind- und Sonnenenergie sein.

In den Berechnungen bleibt ein kleiner Rest, den die Regierung der natürlichen Speicherung von Treibhausgasen zuschiebt. So sollen Moore und Wälder mehr der "schädlichen" Gase binden. Dazu möchte man auch die Natur "fit" machen, wie es die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ausdrückt.

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