Deutschland

Klimaschutz: Schulze und Altmaier sehen "kleine Chance" noch vor der Wahl

Umweltschützer und Politiker beziehen Stellung zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag. Dieser fordert eine Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hinsichtlich der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Regierungsvertreter halten dies noch vor den Wahlen für möglich.
Klimaschutz: Schulze und Altmaier sehen "kleine Chance" noch vor der WahlQuelle: Reuters © REUTERS/Christian Mang

Aktivisten von Fridays for Future und Umweltverbände begrüßten den Beschluss des Verfassungsgerichts vom Donnerstag, nach dem eine Verbesserung des Klimaschutzgesetzes bis 2022 notwendig wird. Das Gericht betont die Verpflichtung, die Rechte junger Generationen bereits jetzt zu wahren und sie vor zu großen Umweltbelastungen in der Zukunft zu schützen.

Fridays for Future in Deutschland fragt auf seiner Webseite: "Retten Grundrechte unsere Zukunft?" Und erinnert an die Welle von Enttäuschung über das Klimaschutzgesetz im Jahr 2019. Nach Ansicht der jungen Aktivistinnen und Aktivisten widersprechen die darin getroffenen Maßnahmen dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter zwei Grad zu begrenzen.

Auch die Politik begrüßte den Gerichtsbeschluss. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) bezeichnete ihn am Abend in der ARD als "Rückenwind für den Klimaschutz". Sie sehe die Möglichkeit, in der Regierungskoalition ein neues Gesetz vorzulegen. Gleichzeitig machte sie die CDU/CSU dafür verantwortlich, dass das Gesetz von 2019 nicht über das Jahr 2030 hinausgehende Festlegungen trifft.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier drückte im ZDF die Möglichkeit zur Nachbesserung bis zur Bundestagswahl aus. "Da gibt's eine schmale Chance!" Er werde in der nächsten Woche auf die Parteien zugehen. Dem Anspruch auf Klimaneutralität bis 2050 werde das Gesetz nicht gerecht.

SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag: "Eine weiter von der CDU geführte Regierung würde nicht nur die Klimaziele verfehlen, sondern auch Deutschlands Wohlstand und wirtschaftlichen Erfolg in den nächsten Jahrzehnten gefährden."

Dem widersprach Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) in der Augsburger Allgemeinen. Was kurzfristig möglich ist, solle noch vor der Wahl gemacht werden. "Und dann muss ein strikt auf Innovationen abzielendes Gesamtkonzept zur Erreichung des 1,5-Grad-Zieles und der Klimaneutralität sehr konkret in unser gemeinsames Regierungsprogramm."

Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für Maßnahmen vor dem Herbst aus. Fraktionsvize Oliver Krischer forderte gegenüber der dpa eine Kfz-Steuerreform, um dem Elektroauto zum Durchbruch zu verhelfen. Der Güterverkehr müsse endlich auf die Schiene verlagert werden.

Die Wirtschaft nimmt die Politik in die Pflicht. "Die aktuelle Bundesregierung hat in Hinblick auf die Energie- und Klimapolitik noch eine Reihe von Vorhaben vor sich", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Energie-Verbandes BDEW, Kerstin Andreae, der dpa. Dazu gehörten zwingend der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Infrastruktur für die Nutzung von Wasserstoff.

Die Deutsche Umwelthilfe bekräftigte ihre Forderung nach einem generellen Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen. Und wenn auf Landstraßen höchstens Tempo 80, in Städten Tempo 30 gefahren werde, könnten bis ins Jahr 2034 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid gespart werden.

Nachtrag: 

RT DE hat im Bericht vom Donnerstag darauf hingewiesen, dass in den meisten Stellungnahmen zu dem Beschluss des Gerichtes juristische Begriffe nicht korrekt verwendet wurden. (siehe oben "Verfassungsgericht: Klimaschutzpaket der Regierung verstößt teilweise gegen das Grundgesetz") Dr. Jürgen Rodegra, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht in Berlin, hat diese Interpretation gestützt. Das Gericht hat einen Beschluss gefasst, jedoch kein Urteil gesprochen. Es "hat ausdrücklich festgestellt, dass derzeit kein Verfassungsverstoß vorliegt. (...) In der jetzigen Ausgestaltung genügt das Klimaschutzgesetz nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 80 Absatz 1 GG und dem Gebot des Gesetzesvorbehalts", so Dr. Rodegra. 

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