Deutschland

Köln verhängt die erste Ausgangssperre seit dem Zweiten Weltkrieg

Köln wird zum Vorreiter der Verschärfungen der Corona-Maßnahmen: Seit heute gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ohne "triftigen Grund" darf in dieser Zeit die Wohnung nicht verlassen werden. Zudem gelten umfangreiche Verweilverbote auf diversen Plätzen der Stadt.
Köln verhängt die erste Ausgangssperre seit dem Zweiten Weltkrieg© Christoph Hardt via www.imago-images.de

Seit heute gilt in der Stadt Köln eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen die Bürger die eigene Wohnung laut Auskunft der Stadt nur noch "aus triftigen Gründen verlassen". Zu diesen Gründen zählen etwa medizinische Behandlungen, die Ausübung des Berufs oder die "Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum". Die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperren wird von einem Großaufgebot von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Es ist das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass Ausgangsbeschränkungen verhängt werden.

Die Leiterin des Krisenstabs der Stadt Köln, Andrea Blome, machte auf einer Pressekonferenz am Freitag deutlich:

"Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist in dieser Zeit nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet."

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sprach von einem "schweren Tag" für die Stadt Köln, da aber "jeder Tag" zähle, "gehen wir in Köln ab Mitternacht voran – entschlossen und noch bevor Bund und Länder ihre Beschlüsse gefasst haben". Reker ist sich sicher: "Wir können nicht mehr länger warten."

Auf ihrer Webseite begründet die Verwaltung der Stadt Köln die verhängten Ausgangssperren mit einer "bedrohlichen Lage auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in Köln" und "weiter steigenden Infektionszahlen". Der Sieben-Tage-Inzidenzwert habe am 16. April bei 162,7 gelegen. Es habe 3.057 "Infizierte in Köln" und 323 "Personen in stationärer Behandlung" gegeben. Köln hat eine Bevölkerung von etwa 1,09 Millionen. Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Tests – und damit eine Übersicht der Relation von negativen und positiven Testergebnissen – wird nicht angegeben.

Die Konditionen der Ausgangsbeschränkungen werden auf der Homepage der Stadt Köln genauer spezifiziert. So wird beispielsweise argumentiert, dass man dennoch mit dem Hund "rausgehen" dürfe, dies "sollte aber nur in Ausnahmefällen in die Zeit von 21 bis 5 Uhr" erfolgen.

"Sport treiben und Joggen ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Sonst entfiele jede Überprüfbarkeit des Vorliegens eines Ausnahmegrundes und der Effekt der Kontaktreduzierung würde nicht eintreten."

Im Falle einer Kontrolle muss ein Nachweis erbracht werden, warum man während der Ausgangssperre seine Wohnung verlassen habe. Es muss ein "triftiger Grund" vorliegen, der "auf jeden Fall glaubhaft gemacht werden" muss. Ein "unverschuldetes" Übertreten der Ausgangssperre – z. B. wenn ein Bus zu spät kommt – wird nicht als Verstoß geahndet. Man darf aber "die Reisezeiten nicht ohne triftigen Grund so legen, dass man mit Sicherheit nach 21 Uhr ankommt". Bezüglich obdachloser Personen schreibt die Stadt Köln:

"Obdachlose sind nicht hiervon betroffen."

Der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob kündigte auf der Pressekonferenz am Freitag an, dass ab Mitternacht 450 Polizeibeamte in Köln unterwegs sein werden. Man wolle jedoch nicht hart durchgreifen und "keine Anzeigen schreiben, sondern vor allem an die Vernunft der Bürger appellieren". Der WDR berichtet: "Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung nach eigenen Angaben streng kontrollieren".

Die Stadt Köln hat in den vergangenen Tagen zahlreiche verschärfte Corona-Maßnahmen erlassen. So gilt etwa seit dem 10. April ein Verbot von Essen, Trinken und Rauchen "in den Bereichen mit Maskenpflicht". In den öffentlichen Grünanlagen gilt ein Alkohol-, Grill- und Shisha-Verbot. Auf verschiedenen Plätzen der Stadt wie etwa "rund um das Rathaus in der Innenstadt", auf dem Alten Markt, dem Theo-Burauen-Platz sowie den Gülichplatz gilt Werktags zwischen 8:30 und 18 Uhr ein "Verweilverbot". Bereits seit dem 2. April gelten Verweilverbote auf dem Brüsseler Platz  und der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee.

Im Namen der Oberbürgermeisterin erläutert die Verwaltung der Stadt Köln:

"Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2, Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt. Die Maßnahme ist in Anbetracht des bestehenden Infektionsrisikos geeignet, erforderlich und auch angemessen."

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