Deutschland

Ex-Bundesinnenminister de Maizière für befristeten Ausnahmezustand im Grundgesetz

Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert eine Grundgesetzänderung, um für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustandes zu schaffen. Dann könnte auch die Bundeswehr im Landesinneren eingesetzt werden.
Ex-Bundesinnenminister de Maizière für befristeten Ausnahmezustand im GrundgesetzQuelle: www.globallookpress.com

Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor, um für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustands einzuführen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren – zum Beispiel über die Ministerpräsidentenkonferenz – verlangten in Krisensituationen zu viel Zeit, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

"In der Krise aber braucht man Tempo, Verbindlichkeit, klare Verantwortlichkeiten."

Nach der COVID-19-Pandemie werde auch die nächste Krise kommen, sagte de Maizière. Deshalb sei "die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland" unerlässlich. Dieser müsse immer befristet sein und vom Parlament beschlossen werden. Nötig sei ein ressortübergreifender Krisenstab, der im Verhältnis zu Ländern und Kommunen über ein Weisungsrecht verfüge.

"Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das geschehen lassen oder untersagen", fügte der CDU-Politiker mit Blick auf die aktuelle Debatte hinzu.

Um die Krisenstäbe mit mehr Befugnissen auszustatten, ist laut de Maizière die Änderungen des Grundgesetzes nötig. "Es wird auch um die Grundrechte gehen", sagte er. "Dabei könnte man notstandsfeste Grundrechte bestimmen, etwa die Meinungsfreiheit. Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist."

De Maizière, der zwischen 2011 und 2013 Bundesverteidigungsminister war, brachte auch den Einsatz der Bundeswehr bei Krisen ins Spiel. "Wenn wir die Möglichkeit eines Ausnahmezustandes schaffen, dann sollte man auch über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren reden", sagte er.

Soldaten sollten in Krisen zum Beispiel Gebäude und Gebiete sichern oder den Verkehr regeln können. Sie sollten aber "keine Festnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen". Es gehe nur um unterstützende hoheitliche Aufgaben unter Führung der Polizei.

Neben seiner Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag ist de Maizière als Berater bei der NATO tätig. Seit 2018 ist er auch Vorsitzender der Deutschen Telekom Stiftung. Außerdem ist der langjährige Bundesinnenminister Honorarprofessor für Staatsrecht an der Universität Leipzig. 

Deutsche Notstandgesetze

Einen Ausnahmezustand, wie er etwa in Frankreich verhängt werden kann, sieht das deutsche Grundgesetz bislang nicht vor. Stattdessen verabschiedete der Bundestag im Jahr 1968 die sogenannten Notstandsgesetze. Sie waren lange vor und nach ihrer Verabschiedung umstritten.

Im Fall eines inneren oder äußeren Notstands kann ein "Notparlament" als Ersatz für Bundestag und Bundesrat zusammentreten. Außerdem darf die Bundeswehr zur "Bekämpfung militärisch bewaffneter Aufständischer" – also auch gegen die eigene Bevölkerung – eingesetzt werden. Darüber hinaus können die Grundrechte jedes Einzelnen bei einem Ausnahmezustand beschnitten werden, wie etwa Post- und Fernmeldegeheimnis. Angewendet wurden sie bis heute nie.

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